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Laut dem NABU ist die Erstattung der Ertragsausfälle (durch Kormorane) eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Abschüsse von Kormoran und Co. sollen aufhören.
Zukünftig zahlt die Gesellschaft also für die Schäden des Kormorans! (Beispielbild)
Der Kormoran gefährdet Fischereibetriebe und es kommt zu Konflikten mit dem Artenschutz. Die neue „Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur“ soll jetzt die Voraussetzung dafür schaffen, dass Schäden finanziell ausgeglichen und die Existenzen der Fischereibetriebe somit gesichert werden können.
Der NABU begrüßt diese Initiative. Laut Aussage des NABU unterstreiche die Richtlinie die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für erhebliche wirtschaftliche Schäden, die von geschützten Arten verursacht werden. Wenig Verständnis zeigt der NABU für die weitere Möglichkeit der Vergrämungsabschüsse. Laut der Organisation dürfe man von Fischereibetrieben erwarten, dass sie andere Maßnahmen zur Schadensvorbeugung treffen. Die Gesellschaft könne schließlich den Betrieben die Ertragsausfälle erstatten - also der Steuerzahler soll für die Schäden des Kormorans aufkommen! Demnach gebe es laut NABU keinen Grund mehr für den Abschuss von Kormoran und Co.
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ermöglicht diese Rahmenrichtlinie es den Ländern, im Falle eines konkreten Schadens Ausgleichsmaßnahmen und Zahlungen in die Wege zu leiten.
Wie seht Ihr das - soll die Gesellschaft für den angerichteten Schaden der Vögel gerade stehen? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!
Quelle: https://www.stadtansichten-nordhausen.de/nabu-begruesst-schadensausgleich-fuer-fischereibetriebe/
Laut dem NABU ist die Erstattung der Ertragsausfälle (durch Kormorane) eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Abschüsse von Kormoran und Co. sollen aufhören.
Zukünftig zahlt die Gesellschaft also für die Schäden des Kormorans! (Beispielbild)
Der Kormoran gefährdet Fischereibetriebe und es kommt zu Konflikten mit dem Artenschutz. Die neue „Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur“ soll jetzt die Voraussetzung dafür schaffen, dass Schäden finanziell ausgeglichen und die Existenzen der Fischereibetriebe somit gesichert werden können.
Der NABU begrüßt diese Initiative. Laut Aussage des NABU unterstreiche die Richtlinie die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für erhebliche wirtschaftliche Schäden, die von geschützten Arten verursacht werden. Wenig Verständnis zeigt der NABU für die weitere Möglichkeit der Vergrämungsabschüsse. Laut der Organisation dürfe man von Fischereibetrieben erwarten, dass sie andere Maßnahmen zur Schadensvorbeugung treffen. Die Gesellschaft könne schließlich den Betrieben die Ertragsausfälle erstatten - also der Steuerzahler soll für die Schäden des Kormorans aufkommen! Demnach gebe es laut NABU keinen Grund mehr für den Abschuss von Kormoran und Co.
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ermöglicht diese Rahmenrichtlinie es den Ländern, im Falle eines konkreten Schadens Ausgleichsmaßnahmen und Zahlungen in die Wege zu leiten.
Wie seht Ihr das - soll die Gesellschaft für den angerichteten Schaden der Vögel gerade stehen? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!
Quelle: https://www.stadtansichten-nordhausen.de/nabu-begruesst-schadensausgleich-fuer-fischereibetriebe/