AW: Erfurt? schon wer geangelt?
Danke dir Panazonics |wavey:
@omsn:
Ja, du darfst auf Barsch angeln. Aber nicht Spinnangeln.
So steht im Fischereierlaubnisschein Seite 18 direkt unter den Schonzeiten:
"Während der Schonzeit des Hechtes vom 01.02. bis 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Twister und Streamer sowie natürlichen Raubfischködern wie Köderfisch und Fetzenköder verboten! Angeln mit Rot und Tauwurm erlaubt."
Gilt also für alle Verbundgewässer des LAVT! (...die nicht Salmonidengewässer sind!)
Also ich würde dir Tauwurm empfehlen.#:
Petri Heil!
P.S. Und angele den Kormoranen nicht die ganze Nahrung weg. #q
Danke dir Panazonics |wavey: