Fischrecht - Nachweis?

Kukulcan

Member
Hallo Angelfreunde,

ich habe durch die Arbeit jemand kennengelernt, dem ein Stück Wald gehört und an dem angrenzenden Fluss hat er das Fischereirecht. Er meinte ich könne da gerne angeln.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie man sowas nachweisen sollte. Muss er mir ein Stück Papier geben, wo das Einverständnis drauf steht oder wie läuft das?

Vg Sascha
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Fischrecht - Nachweis?

Sinnvollerweise gibt er dir ein Stück Papier, mit dem du die Erlaubnis nachweisen kannst. Wenn dich z.B. ein genauer Polizist kontrolliert, dann stehst du ohne unbequem da, kannst einpacken und erst mal klären gehen...
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Fischrecht - Nachweis?

Ich kann Dir nur sagen, wie das in Bayern geregelt ist: Entweder der Fischereirechtsinhaber ist persönlich dabei, dann kannst Du ohne Erlaubniskarte fischen. Ohne ihn brauchst Du einen vom Fischereiberechtigten ausgestellten und vom Landratsamt genehmigten Erlaubnisschein, eine andere schriftliche Erlaubnis ist nicht gültig. Die Genehmigung durch das Landratsamt ist ein ziemlicher Akt, weil dann der Fischereiberater seinen Senf dazugeben muss, wieviele Erlaubnisscheine ausgegeben werden dürfen etc.



Wolfgang aus Ismaning
 
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