Gefangene Fische verkaufen = Illegal

Pikepauly

Mitglied
AW: Gefangene Fische verkaufen = Illegal

Es gibt auf jeden Fall einen Markt, wo Berufsfischer auf Bestellung, für normale Vereine oder private Vereine mit gutbetuchten Mitgliedern Grossfische gezielt fangen und liefern. Aber nicht zum Essen sondern für Gewässer zum Fangen, sie müssen dann eben nicht in so einem Gewässer erst heranwachsen.
In so einem Verein war ich schon mal 1 Jahr Mitglied, habe es dann aber gelassen. Ich war mit 600 Euro im Jahr dabei und hatte aus beruflichen Gründen, dann in einem Jahr 2 mal Zeit zum Angeln das war keine gute Investition. Die hatten ein Limit auf 50 Mitglieder also 30000 Euro im Jahr für grosse Fische im Sack. Der Fisch kam aus Mec Pomm.
 

sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
AW: Gefangene Fische verkaufen = Illegal

Wenn ich mich recht erinnere, hattest du wohl einen privaten Teich und die (deine!) Zuchtforellen dann eben veredelt und verkauft.
Nach meiner Meinung eine ganz andere Sache, als deinen Vereinskollegen die Fische aus dem Gewässer zu fangen und diese dann zu verscherbeln!
Letzteres finde ich persönlich ziemlich mies, sich daran zu bereichern, vollkommen egal, ob dies irgendwo als explizit verboten steht oder nicht!

Jürgen


Richtig Jürgen,
fänd ich auch nicht so gut, Fische aus Vereinsgewässern zu verscherbeln. Ich habe aber auch schon Forellen aus einem Angelpark "weitergegeben" und bin davon ausgegangen, das der TE ähnliches vorhat.


Gruß Siggi
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gefangene Fische verkaufen = Illegal

Richtig Jürgen,
fänd ich auch nicht so gut, Fische aus Vereinsgewässern zu verscherbeln. Ich habe aber auch schon Forellen aus einem Angelpark "weitergegeben" und bin davon ausgegangen, das der TE ähnliches vorhat.


Gruß Siggi

Es geht mir hier wirklich nur um die rein rechtliche Frage. Für mich kommt das selber nicht in Betracht, wohl aber für Angelvereine, die z.B. auf einem Fischerfest geräucherte Fische aus eigenem Fang anbieten.

Die FischHV gilt übrigens in diesen Fällen nicht:

§ 1 Abs. 3a FischHV

(3a) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 findet diese Verordnung mit Ausnahme des § 4 Abs. 2 bis 6, der §§ 6 und 9 Abs. 2 bis 4, des § 16 und des § 17 Abs. 2 keine Anwendung auf Fischereierzeugnisse, die von handwerksmäßig strukturierten Betrieben, Fischern oder Teichwirten in geringen Mengen an den Einzelhandel oder direkt an den Verbraucher im Sinne des § 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes abgegeben werden.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gefangene Fische verkaufen = Illegal

Hallo,

ein generelles Verbot wird es geben, wenn die EU-Verordnung VERORDNUNG (EG) Nr. 1224/2009 DES RATES gilt.

Dort heißt es bei Art. 55 Abs. 2

Geltungsbereich sind aber bisher nur Gewässer, die unter die gemeinschaftliche Fischereipolitik fallen, z.B. Nord- und Ostsee.

Für Binnengewässer gilt die nicht.

Auch wenn ein kein generelles Verbot gibt, dass alle Gewässer in Deutschland mit einer Vorschrift regelt, bin ich aber ziemlich sicher, dass es bundesweit nur sehr wenige Gewässer gibt, wo ein Freizeitangler seine Fänge verkaufen könnte, ohne eine gesetzliche oder vertragliche Vorschrift zu verletzten.

Wie das dann in der Praxis gehandhabt und sanktioniert wird, steht auf einem anderen Blatt.

Neben dem Verkauf als Nahrungsmittel kommt ja auch der Verkauf an Angelanlagen in Betracht.

Bei uns hier existiert angeblich ein Schwarzmarkt, wo Großfische für mehrere Hundert Euro gehandelt werden.

Einer der Ankäufer hatte wohl sogar Kaufgesuche auf seiner Webseite stehen, die sind aber mittlerweile gelöscht.

Da der Rat für Binnengewässer keine Zuständigkeit hat, wird sich daran europäisch auch nichts ändern.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Gefangene Fische verkaufen = Illegal

Hallo,

Da der Rat für Binnengewässer keine Zuständigkeit hat, wird sich daran europäisch auch nichts ändern

Das hoffe ich auch, kann aber nicht garantieren, dass es auch so bleibt.

wohl aber für Angelvereine, die z.B. auf einem Fischerfest geräucherte Fische aus eigenem Fang anbieten.

Macht aber schon nen Unterschied ob man jetzt über Erlaubnisscheininhaber oder Fischereiberechtigte/Fischereiausübungsberechtigte spricht.

Und ggf. auch ob die Fische mit einer Handangel gefangen wurden oder mit anderen Fanggeräten.

Bei uns dürfen mittlerweile auch keine geangelten Fische lebend vom Gewässer abtransportiert werden, damit man gegen die Großfischverschacherer wenigstens ne praktikable Handhabe hat.
Für nen toten Fisch kriegt man vom Paylake-Betreiber kein Geld.
 
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