AW: Kescherpflicht in NRW
Das ist aber hier nicht die Frage.
Sondern die Frage ist, wie der Aufseher dazu kommt, sowas zu behaupten, was nirgends in Gesetzen oder Ordnungen zu finden ist.
Und sowas geht eben nicht - auch nicht von selbst ernannten Hilfssheriffs und sich moralisch/ethisch überlegen dünkenden Gut- und Besseranglern.
Auch für die gilt nämlich das Recht und die können Angler nicht nach eigenem Gusto angehen wie hier geschildert:
so ein selbst ernannter hilfssheriff ist ja schnell auf den pott gesetzt. wenn man in der lage ist, hier zu posten, dürfte es auch eine kleinigkeit sein, entsprechende anlaufstelle für beschwerden zu googlen. vorausgesetzt, man hat sich vorab erkundigt, was man genau darf und was nicht. und auch das, kann man heutzutage meist am wasser per smartphone binnen minuten aus dem netz kitzeln .-grauzonen sind selten und als gewässerwart ist man eigentlich versucht ,in so einem fall einen konsens zu finden.ich kann mich aus meiner zeit als gewässerwart noch erinnern, das die befugnisse die mir übertragen wurden genau und penibel aufgelistet waren.fein säuberlich im ausweis vermerkt! .-nur gültig in verbindung mit marke und perso !
leider schleicht so eine type auch bei uns am verbandsgewässer rum. immer eine kleine kläffende nervtötende fußhupe im schlepptau ,aus selbstschutz natürlich ohne leine !!.ist man argumentativ auf der rechtlich sicheren seite ,ist man auch gleichzeitig der suspekte besserwisser.
opfer für solche individuen gibt es reichlich, weil man sich halt erst mit den regeln vertraut macht, wenn der ärger da ist. #c was dann wiederum solche stachelbeerförster ordentlich bestätigt.