Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Dorschotze

Dorschauge
Hallo Dorschangler,

Vor drei Wochen waren wir mit der MS Silverland zum Dorschangeln auf der Ostsee. Als wir am Nachmittag zurück in den Hafen Burg auf Fehmarn kamen, wurden wir alle einzeln kontrolliert. Es wurde die Fangmenge an Dorsch überprüft und die Mindestmaase der gefangenen Fische.

Ich habe mal ein paar Fotos davon gemacht. Die beiden Kontrolleure sind extra von Heiligenhafen mit dem Dienstwagen angereist.

Gruss Dorschotze
 

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Thomas9904

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

dumm gucken (weil die da nix sagen können in SH)..

In MeckPomm darfste nicht filetieren vorher (bescheixxen verhindern) :
Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern
(Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V)


§ 9
Fischfang mit der Handangel und der Köderfischsenke


3.
Je Angeltag und je Erlaubnisscheininhaber dürfen ungeachtet sonstiger Fänge bis zu drei Hechte, drei Zander und drei Salmoniden (Lachs, Meerforelle) und nach europäischem Recht festgesetzte Dorschmengen gefangen, angeeignet und in Mecklenburg-Vorpommern angelandet werden. Fische, die einer Fangmengenbegrenzung unterliegen, dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden.
 

Mollebulle

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

....mit Uniform? ist das die WaPo ??
 

Naturliebhaber

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Und diese Kontrollen sollen verschärft werden. Laut "gut informierten Kreisen" werden allein in MeckPomm 150 zusätzliche Kontrolleure angestellt, die Bonuszahlungen anhand "überführter Straftäter" erhalten sollen. Jeder Angler, der über das Bag Limit hinaus Fänge mitführt, erhält eine Anzeige wegen Fischwilderei, wurde uns erklärt.
 

Thomas9904

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Rechtlich grundsätzliche Unterschiede:
Für Kontrollen/Strafen sind in Landesgewässern die Länder zuständig, welche die EU-Verordnung umsetzen müss(t)en mit eigener Verordnung/Gesetz und Strafandrohung dazu.

Für Bundesgewässer (AWZ) ist es das BMEL, das da aber auch noch komplett in der Luft hängt.

Um nicht zwischen Fängen aus AWZ und Landesgewässern unterscheiden zu müssen, hat MeckPomm den Begriff "anlanden" verwendet (weil dann wurscht woher, international, national oder Landesgewässer).

In wie weit das so dann rechtlich bei einer konkreten oder abstrakten Normenkontrolle haltbar wäre (auch weil Ostdorschbestahnd in Reichweite >> nicht reguliert!), ist eine juristische Streitfrage.

SH hat da noch gar nicht reagiert und weder Verordnung noch Strafe/Bußgeld festgelegt wie notwendig bis dato (deswegen sind solche Kontrollen eh witzlos, würde mangels Verordnung/Gesetz und Strafandrohung höchstens ein "dududu!!" geben können in SH)
 

Thomas9904

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

OHNE Gewehr/Gewähr:
Wenn ichs richtig im Kopp hab ist Strafandrohung Bußgeld bis 75.000 Euro
 

Naturliebhaber

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

SH hat da noch gar nicht reagiert und weder Verordnung noch Strafe/Bußgeld festgelegt wie notwendig bis dato (deswegen sind solche Kontrollen eh witzlos, würde mangels Verordnung/Gesetz und Strafandrohung höchstens ein "dududu!!" geben können in SH)

Meines Wissens nach wurden gegen mehrere Angler dort Bußgelder verhängt und Anzeigen angedroht (ein Kollege war betroffen). Kann das jemand bestätigen?
 

Thomas9904

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

MeckPomm

§ 25
Ordnungswidrigkeiten


10. § 9 Nr. 3 die dort genannten Fangbegrenzungen nicht einhält oder keine ganzen Fische oder Fische ausgenommen mit Kopf lagert oder anlandet,
....
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 75 000 Euro geahndet werden.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

SH hat da noch gar nicht reagiert und weder Verordnung noch Strafe/Bußgeld festgelegt wie notwendig bis dato (deswegen sind solche Kontrollen eh witzlos, würde mangels Verordnung/Gesetz und Strafandrohung höchstens ein "dududu!!" geben können in SH)

Meines Wissens nach wurden gegen mehrere Angler dort Bußgelder verhängt und Anzeigen angedroht (ein Kollege war betroffen). Kann das jemand bestätigen?
Bitte § und Strafandrohung nennen im Gesetz/Verordnung von SH, nach der das möglich sein soll - gibt es (noch) nicht meines Wissens (und find ich nirgends) ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

MeckPomm

§ 25
Ordnungswidrigkeiten


10. § 9 Nr. 3 die dort genannten Fangbegrenzungen nicht einhält oder keine ganzen Fische oder Fische ausgenommen mit Kopf lagert oder anlandet,
....
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 75 000 Euro geahndet werden.

Es fand aber eine massive Kontrolle in SH statt. Und dort wurden Bußgelder verhängt.
 

Naturliebhaber

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Bitte § und Strafandrohung nennen im Gesetz/Verordnung von SH, nach der das möglich sein soll - gibt es (noch) nicht meines Wissens (und find ich nirgends) ...

Deshalb frage ich ja, ob jemand Betroffene kennt. Mein Kollege hat jedenfalls gesagt, dass die Aktion was von Überfall-Kommando hatte ...
 

Thomas9904

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Es fand aber eine massive Kontrolle in SH statt. Und dort wurden Bußgelder verhängt.

Bitte § und Strafandrohung nennen im Gesetz/Verordnung von SH, nach der das möglich sein soll - gibt es (noch) nicht meines Wissens (und find ich nirgends) .

Wer weiss wegen was die Bußgelder gekriegt haben (und was die so rumerzählen) - kaum wegen Baglimit (siehe oben, mangels gesetzlicher Grundlage und Strafandrohung).

NOCHMAL:
Bitte § und Strafandrohung nennen im Gesetz/Verordnung von SH, nach der das möglich sein soll - gibt es (noch) nicht meines Wissens (und find ich nirgends) .
 
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