Maßige Dorsche zurücksetzen verboten ???

Chips

Member
Habe gerade die neue Kutter&Küste gelesen.

Auf Seite 55 gibt es einen Leserbrief "Dorsche zu klein", darin fragt ein Leser den Autor Sebastian Rose
warum er in dem Artikel "Mission Ostsee in K&K Nr.72" Fotos von Minidorschen veröffentlicht.
Maßig sind die Dorsche wohl, aber wegen Vorbildfunktion und so hätte der Autor darauf verzichten sollen.

Soweit so gut.
Was mich dann aber doch irritiert hat war die Antwort des Autors

"Die Angler in Sch.-H. sind verpflichtet sich an die Gesetze zu halten (auch ich).
Die besagen das Dorsche ab 38cm das Mindestmaß zur Entnahme erreicht haben.
Das zurücksetzen solcher Fische wäre ein Verstoß gegen die Fischereiverordnung von Sch.-H."

Habe ich da was verschlafen ?
Das untermaßige Dorsche zurückzusetzen sind ist klar, aber das das zurücksetzen maßiger Dorsche gesetzeswidrig sein soll?

Ich habe es bis jetzt so gehalten das ich ein persönliches Mindestmass bei Dorsch von ca. 50cm
eingehalten habe.

Kennt sich da jemand aus im Gestzestext, habe auf die schnelle nichts aussagekräftiges gefunden

Chips
 

Memy

Active Member
Im Grunde gibt es keinen aussagekräftigen Gesetzestext der dieses besagt.
Das Tierschutzgesetz verbietet es aber, Tieren, ohne Grund, Schmerz oder Leid zuzufügen.
Somit ist Catch & Release "eigentlich" verboten.

Deshalb "müsste" man ab 38cm die Tiere entnehmen!
 

rippi

Pokemon-Trainer
Im Grunde gibt es keinen aussagekräftigen Gesetzestext der dieses besagt.
Das Tierschutzgesetz verbietet es aber, Tieren, ohne Grund, Schmerz oder Leid zuzufügen.
Somit ist Catch & Release "eigentlich" verboten.

Deshalb "müsste" man ab 38cm die Tiere entnehmen!
Das ist falsch. Der Dorsch empfindet beim Fang nur Freude und keinerlei Leid oder Schmerz. Demnach ist das Angeln und Zurücksetzen erlaubt.
 

Esox 1960

Well-Known Member
@:rippi
Du schreibst jetzt aber wirklich nur über Dorsch NR. 6,rippi. :whistling
 

Stulle

Well-Known Member
in sh ist es nur erlaubt zu angeln wenn man eine entnahme absicht hat, ein reporter steht natürlich unter besonderer beobachtung und wird sich da nicht in die nesseln setzen in dem er fotos publiziert die das gegenteil beweisen.
Darüber hinaus ist es sogar verboten irgendeinen dorsch zurück zu setzen (Sie sind als beifang zu entsorgen und Zählen zum Baglimit) da angler mittlerweile wie Berufsfischer behandelt werden und unsere politiker zu faul/ignorant sind die einfach zu bekommenden ausnahmen zu besorgen.
 

Stulle

Well-Known Member
Das steht schon eine Weile in Rede, ist aber zum Glück noch nicht Realität. Also bitte nicht solche Sachen verbreiten, noch gilt das Mindestmaß und die Fische sind zurückzusetzen egal ob tot verletzt oder lebendig, siehe Küstenfischereiverordnung §2.
Zur Ausgangsfrage ist zusagen, dass is bislang tatsächlich verboten ist massige Fische zurückzusetzen §39 Landesfischereigesetz, was sich aber nun ändert siehe: https://www.anglerboard.de/forum/index.php?threads/aenderung-des-lfischg-s-h.342418/
Beim
Ich beziehe mich auf eine EU regelung die Küstenfischereiverordnung nunmal überschreibt, ein meisterstück der bürokrati.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Das Rückwurfverbot gilt laut Interpretation der EU (Director Helene Clark) tatsächlich bereits jetzt und die EU erwartet eine Umsetzung in den Mitgliedstaaten spätestens ab 2019. Das BMEL interpretiert das anders und meint man müsse nix machen...Wie das dann ausgeht, kann man wohl erahnen. Der DAFV vertraut auf die Aussage aus dem BMEL und hat sich somit wieder schlafen gelegt. Zumindest können die dann nichts falsch machen....
 

Astacus74

Well-Known Member
Ich hab letztens in den Nachrichten gehört das für die Fischer die Heringsquote gesenkt und die Dorschquote gestiegen ist und die Fischer wieder am klagen sind das sie zuwenig fangen dürfen.
Da frag ich mich wenn die Fischer mehr Dorsch fangen dürfen, wann dürfen denn wir mehr entnehmen und wer setzt sich vom DAFV für uns ein???

Gruß Frank
 
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