Pacht eines Fließewässers

Salmando

Member
Hallo Leute,


ich bin Pächter des Fischereirechts eines Stückes der Aar.


---> https://de.wikipedia.org/wiki/Aar_(Lahn)


Da dies meine erste Pacht im Leben ist, muss ich mich da natürlich erst reinschaffen.



Die ersten Fragen die ich habe sind:


Muss man Fische besetzen, wenn man keine entnimmt?


Da ich nur Pächter des Fischereirechtes bin, und nicht zuständig für Uferpflege bin:
Kann ich von der zuständigen Gemeinde verlangen, dass Stellen an denen Müll liegt gereinigt werden und das umgefallene Bäume und Totholz beseitigt wird?


Darf ich Flusskrebse(wahrscheinlich vorwiegend Amerikanischer Flusskrebs) entnehmen?


Stimmt es dass Forellen die Flusskrebse fressen? (Die haben eine Beachtliche Größe) Und stimmt es dass sich dadurch das Fleisch der Forellen rot einfärbt?


Wie kann ich feststellen ob die vorhandenen Forellen Nachkommen haben. Also ablaichen?


Wie schütze ich das Gewässer am besten vor Wilderei?
Was sind meine Möglichkeiten wenn ich einen Schwarzangler erwische? Platzverweis? Anzeige? Festsetzung zur Feststellung der Personalien?



Mit welchen Fischen außer Döbeln und Forellen kann ich noch rechnen?


Habe natürlich noch weitere Fragen aber will es erst mal nicht übertreiben.


Gruß und danke
 

smithie

Well-Known Member
AW: Pacht eines Fließewässers

Hallo Salmando,


hier mal ein paar Gedanken dazu:


Muss man Fische besetzen, wenn man keine entnimmt?
Du musst gar nix besetzen.


Da ich nur Pächter des Fischereirechtes bin, und nicht zuständig für Uferpflege bin:
Kann ich von der zuständigen Gemeinde verlangen, dass Stellen an denen Müll liegt gereinigt werden und das umgefallene Bäume und Totholz beseitigt wird?
Verlangen kannst Du das schon, ob sie das tun, ist eine ganz andere Sache :)


Darf ich Flusskrebse(wahrscheinlich vorwiegend Amerikanischer Flusskrebs) entnehmen?
Du darfst Krebse entnehmen, wie es Dir das jeweilige Landesfischereigesetz vorgibt.


Stimmt es dass Forellen die Flusskrebse fressen? (Die haben eine Beachtliche Größe)
Ja, häuten sich die Krebse, werden sich auch Forellen dran bedienen.


Und stimmt es dass sich dadurch das Fleisch der Forellen rot einfärbt?
Glaube nicht.

Wie kann ich feststellen ob die vorhandenen Forellen Nachkommen haben. Also ablaichen?
Gewässer beobachten, schauen, ob irgendwo Jungfische zu sehen sind.
Eine sicherere Methode wäre eine Elektro-Befischung, da wirst Du aber gerade weder Genehmigung dazu, noch Gerät, noch Ausbildung haben?!


Wie schütze ich das Gewässer am besten vor Wilderei?
Was sind meine Möglichkeiten wenn ich einen Schwarzangler erwische? Platzverweis? Anzeige? Festsetzung zur Feststellung der Personalien?
Platzverweise und Personalien feststellen kannst Du versuchen, da hast Du aber genau die gleiche Handhabe, wie jeder "normale" Bürger - sofern Du nicht Fischereiaufseher bist.
Ansonsten: Polizei holen und anzeigen.


Mit welchen Fischen außer Döbeln und Forellen kann ich noch rechnen?
Schwer zu sagen, prinzipiell alles aus der Forellenregion.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Pacht eines Fließewässers

Die Besatzfrage ist normalerweise im Pachtvertrag erwähnt, zumindest wenn von öffentlicher Hand gepachtet wird.
Und Forellen bekommen ihr rotes Fleisch tatsächlich über die Ernährung, allerdings in der Regel vom Bachflohkrebs, aber auch alle anderen Krebsarten färben das Fleisch.
Verantwortlich dafür ist das in den Krebspanzern enthaltene Carotin, deshalb werden diese auch rot wenn man sie kocht.
Der Amikrebs ist in der Fischereiverordnung nicht erwähnt, deshalb wirst du ihn auch entnehmen dürfen.
Aber Achtung, die heimischen Krebsarten sind ganzjährig geschont!
Ansonsten solltest du dies hier mal studieren, vor allem auch in Bezug auf die Winter/Schonzeiten für zu die erwartende Äschen.(je nach Strecke)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/p...=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-FischGDVRPV2P20
Glückwunsch noch zur Aarstrecke, ein tolles Gewässer!

Jürgen
 

Salmando

Member
AW: Pacht eines Fließewässers

Hey Super!
Doch noch Antworten erhalten. Das freut mich. Vielen Dank dafür!


Verlangen kannst Du das schon, ob sie das tun, ist eine ganz andere Sache :)

Dass die nicht jeden rumliegenden Baumstamm entfernen der mich stört, ist mir klar. Folgendes Extrembeispiel: An einer Stelle liegt sogar ein altes Mopped im Bach. Sowas muss doch eigentlich sofort entfernt werden. Ans Ufer haben wir es schon geschleppt aber allen Müll bei mir zuhause auf eigene Kosten entsorgen will ich sicher nicht.


Die Besatzfrage ist normalerweise im Pachtvertrag erwähnt, zumindest wenn von öffentlicher Hand gepachtet wird.
Und Forellen bekommen ihr rotes Fleisch tatsächlich über die Ernährung, allerdings in der Regel vom Bachflohkrebs, aber auch alle anderen Krebsarten färben das Fleisch.
Verantwortlich dafür ist das in den Krebspanzern enthaltene Carotin, deshalb werden diese auch rot wenn man sie kocht.
Der Amikrebs ist in der Fischereiverordnung nicht erwähnt, deshalb wirst du ihn auch entnehmen dürfen.
Aber Achtung, die heimischen Krebsarten sind ganzjährig geschont!
Ansonsten solltest du dies hier mal studieren, vor allem auch in Bezug auf die Winter/Schonzeiten für zu die erwartende Äschen.(je nach Strecke)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/p...=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-FischGDVRPV2P20
Glückwunsch noch zur Aarstrecke, ein tolles Gewässer!

Jürgen


Ja vielen Dank. Ich hab mich sehr gefreut als ich den Pachtvertrag bekommen habe.
Über Besatz steht nicht viel drin. Eigentlich nur grob, dass ich jeden Besatz erst vom Verpächter genehmigen lassen muss. Das bedeutet aber wohl auch das was



Smithie


oben bereits erwähnt hat. Dass ich garnichts setzen muss.


Und danke für den Link. Ich werde studieren.;)




Noch eine Frage:


Sollte ich mich zu Besatzmaßnahmen mit Bachforellen entscheiden. Ist es möglich und erlaubt diese dann auch zu Füttern?


Folgende Idee habe ich von einem Bekannten:


Man nehme ein Stück Fleisch und hängt es an einer Schnur über eine Stelle im Bach mit wenig bis keiner Ströhmung über das Wasser. Fliegen legen ihre Eier ab und die Maden die daraus entstehen fallen nach und nach in den Bach. Klingt irgendwie logisch aber ist sowas erlaubt?
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
AW: Pacht eines Fließewässers

Das hier z.B. zu gockeln hätte dich ca. 20 sek gekostet |kopfkrat.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFischG-1.


Sollte in den versch. Bundesländern so ziemlich dasselbe sein. Du bist selbstverständlich zur Hege verpflichtet. Alles weitere wurde ja vor kurzem erst hier durchgekaut, deshalb gibt es nicht viel mehr dazu zu sagen.
Erkundige dich am besten ob es eine Fischereigenossenschaft gibt. Für meine Strecke gibt die klar vor was zu besetzen ist, einfach am Besatz der anderen partizipieren gibt es hier nicht.
 

Gü.a.Pa.

Member
Wer für die Ufer und Gewässerpflege zuständig ist, liegt an der Größe des Gewässers.
Gewässer 3. Ordnung sind die Gemeinden zuständig, Gewässer 2. Ordnung wie wahrscheinlich die Ar das zuständige Wasserwirtschaftsamt !
 
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