Übrigens sieht auch das Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet Tierschutz, bereits einen Verstoß gege TSG, wenn "
die Ermittlung einer Rangfolge unter den Teilnehmern dem Zweck der Nahrungsmittelgewinnung vor- oder auch nur gleichgeordnet war".
Deine Darstellung ist verkürzt und mag kontextverfälschend wirken:
In Bayern sind Gemeinschaftsfischen mit abschließender Wertung der Fangergebnisse, also Rangfolge unter den Teilnehmern, im Rahmen traditioneller Veranstaltungen wie auch bei Hegefischen gesetzlich erlaubt!
Dies wird ausdrücklich vom Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet Tierschutz im Okt. 2016 mitgeteilt.
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