Uli Beyer zu C&R und Peta

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Guest
Du vergleichst eben Äpfel mit Birnen. Wie soll es denn beim Massenfang gehen? Müssten die Fischer den Fisch betäuben, kostet das Dorschfilt vermutlich 100 € das Kilo. Oder der Hering erst. Also musste der Gesetzgeber hier zwischen dem Fischer und Verbraucher auf der einen Seite und dem Tierschutz auf der anderen Seite abwägen. Von einem Angler kann man aber erwarten, dass er Betäubt und Absticht, weil er keine Massenfänge erzielt. - Man muss das anders angehen und z.B. gerade die Tatsache, dass der Angler auf Kosten von Massenfängen höchst selektiv, tiergerecht und nachhaltig entnehmen kann z.B. beim Rückwurfverbot für Dorsche anders behandelt werden muss. Weil es auch hier Äpfel und Birnen sind. Leider schnallen das unsere Verbände nicht, wie dass läuft, weil sie mit tragisch hoher Rechtsunkenntnis geschlagen sind und sich diese leider aufgrund ihrer Arroganz auch nicht ins Haus holen. Ich habe dem DAFV schon mal angeboten, zu helfen. Da haben sie bislang nicht drauf zurückgegriffen.

Kolja, dass das so ist, musst Du mir nicht erklären. Doch ist es dann der Politik mit dem Tierschutz doch nicht so ernst, wenn bei wirtschaftlichen Interessen der Tierschutz per Gesetz ausgehebelt wird und der kleine Mann bei viel geringeren Vergehen bestraft wird. Und warum wird auf der einen Seite das wirtschaftliche Interesse gedeckt, aber auf der anderen Seite nicht? Der Fischerei gegenüber werden Ausnahmen erlaubt,doch demjenigen, der sein Geld mit Angeln verdient und deshalb Fische für Marketingzwecke einsetzt (wirtschaftliches Interesse, wenn er dadurch viel verkauft und Arbeitsplätze sichert, ist das gut für die Allgemeinheit (soll ich jetzt noch einen Smiley einfügen?)) und die danach zurücksetzt, weil er keine Verwertungsmöglichkeiten hat, nicht?

Gleiches gilt für individuelle Mindestmaße und Schonzeiten an Gewässern, zum Beispiel bei uns am NOK (abweichend von der BiFVO). Auch hier reguliert der Mensch die Bestände und entscheidet, wann ein Fisch leiden darf und wann nicht. Oder nehmen wir den Aal. Da wird das Mindestmaß auf 45cm erhöht, weil die Bestände gefährdet sind. Der Mensch sagt also, der Aal von 43cm leidet nicht unnötig, weil ich den jetzt zur Bestandserholung zurücksetze. Vorher war das bei uns in SH verboten und strafbar, weil Verstoß gegen das TSG. Jetzt nicht mehr...

Hatte mich gerade dazu mit einem Juristen unterhalten (dessen Schwerpunkt weder Tierschutz noch Fischerei, sondern Wirtschaft ist...). Der sagte zu mir, ohne sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben, wer bei einem Foto von 3 oder 5 Sekunden ein verlängertes, unnötiges Leiden nachweisen kann? Er redet nicht von einer Videoaufnahme oder 30 Sekunden, sondern wirklich nur von dem kurzen Foto <5 Sekunden. Und wer will das dann auch noch beweisen, bei einem Bild auf Facebook?
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Sehe ich aber anders. Wer z.B. in einem bayerischen Salmonidengewässer Beifänge von ReBo, Hecht, Aal etc. wieder zurücksetzt handelt ordnungswidrig und wäre m.E. schon angreifbar.

Hallo,

ich würde auch keinen Hecht (das mit dem Aal wird mir kaum passieren) in einem Salmonidengewässer zurücksetzen, da hat er ja auch keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Anders ist es bei den Regenbogner, bei uns ist die Bachforelle ab 1. April frei, während die Regenbogner (kommt eh nur selten vor) bis 15. April Schonzeit hat. Die muss ich bis dahin zurücksetzen.

Petri Heil

Lajos
 

alexpp

Well-Known Member
Solange das Tierwohl als derart wichtig gesehen wird und per Gesetz geregelt ist, werden Angler immer Schwierigkeiten haben. Fast schon verwunderlich, dass wir in D überhaupt noch angeln dürfen.
 

torstenhtr

Active Member
Lars,

Er redet nicht von einer Videoaufnahme oder 30 Sekunden, sondern wirklich nur von dem kurzen Foto <5 Sekunden. Und wer will das dann auch noch beweisen, bei einem Bild auf Facebook?

nun ja, zwei Juristen drei Meinungen smile01
Bin hier nicht Kolja's Meinung, ich bin hier ziemlich sicher, dass es in der Praxis vom Einzelfall - und insb. der Zeitdauer - abhängig ist. U.a. wurden in Fällen, die Elmar Weber erfolgreich vertreten hat, Fotos gemacht. Klar, wenn man eine minutenlange Fotoorgie durchführt, kann ich mir vorstellen, dass das problematisch ist.

Schau dir einmal Elmar's Vortrag an [1], fand ich sehr sehenswert (u.a. auch ein Fall zum Thema Berufsfischerei, TierSchlV).

Viele Grüße,
Torsten

--

[1] Barbentreffen an der Ruhr: Elmar Weber: C & R,
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Um es zu verdeutlichen, zitiere ich hier den Hintergrund
Tierschutzgesetz
§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Das ist der Unterschied zur Massentierhaltung (erbärmliche Zustände in der Hühner-und Schweinehaltung), betäubungslosen Kastrieren von Säugetieren (Schweinehaltung), Berufsfischerei mit Stellnetzen (die Fische sterben langsam), Massenanlandungen in der Berufsfischerei ohne Betäubung und Tötung der Fische, Zerschredderung in WKA Anlagen ...... und dem Angeln.

Der vernünftige Grund, wer zum Teufel das auch immer definiert. Und solange Freizeitgestaltung, Erholung, Nähe zur Natur nicht als vernünftiger Grund zum Angeln zählt, ist ein gezieltes C&R sehr problematisch. Ist meiner Meinung nach ein Hohn gegenüber den oben genannten vernünftigen Gründen, die ja nur rein wirtschaftlich begründet sind.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Also in gem. Bezirksfischereiverordnung ausgewiesenen Salmonidengewässern wärer das genau Gegenteil der Fall.

Hallo,

in Mittelfranken ja, bei unserem oberbayerischen Gewässer (welches ich häufiger befische) nicht. Aber wie gesagt, kommt eh selten vor. Allerdings verstehe ich nicht, warum die Regenbogenforelle überhaupt Schonzeit hat.

Petri Heil

Lajos
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
@Lajos,
weil man hat sie ja besetzt, deshalb wurde sie mit Schonzeiten, Mindestmaßen usw. ausgestattet um vorzugaukeln, es handele sich um eine heimische Art.
Stell Dir vor, die würden die kleinkarierte Verbandsforelle aussetzen>>>>> es gäbe eine Vorschriftenflut nie gesehenen Ausmaßes
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
.... das mag man ja gar nicht erst zu Ende denken;

Wenn dem so wäre, wüsste ich bereits den nächsten verpflichtenden Ausrüstungsgegenstand der immer mit ans Wasser zu schleppen ist.....

Einen Westernsattel zum Paragraphenreiten o_O
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
und den passenden Reitlehrgang bräuchteste dann auch
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Selbstredend - sind doch schließlich in Deutschland.

Dass es noch keinen Führerschein für Toilettenpapier gibt wundert mich- wieviel Waschmittel man einsparen könnte, wenn es keine Bremsspuren mehr gäbe :rolleyes::whistling
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Das ist der Stoff, mit dem Peta Kohle macht.
Nur die Dompteure der kleinkarierten Verbandforelle kapieren das nicht
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Die selbstgemachte Vorschriftenflut ist für Peta und Co ein nie versiegender Fundus
 

Lajos1

Well-Known Member
@Lajos,
weil man hat sie ja besetzt, deshalb wurde sie mit Schonzeiten, Mindestmaßen usw. ausgestattet um vorzugaukeln, es handele sich um eine heimische Art.
Stell Dir vor, die würden die kleinkarierte Verbandsforelle aussetzen>>>>> es gäbe eine Vorschriftenflut nie gesehenen Ausmaßes

Hallo,

in Salmonidengewässern darf die bei uns schon lange nicht mehr besetzt werden, ich glaube nur noch in geschlossenen Gewässern (Baggersee etc.), bin mir aber da nicht ganz sicher.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Allerdings verstehe ich nicht, warum die Regenbogenforelle überhaupt Schonzeit hat.

Da sind wir dann schon zwei.

Ich halte es z.B. für völlig absurd, wenn in einer Verordnung unter Punkt a) ein Besatzverbot für ReBo für bestimmte Gewässer verhängt wird, dann aber unter Punkt b) für dieselben Gewässer Schonzeit und Schonmaß für ReBo angeordnet wird.

Warum die Oberbayern im Gegensatz zu den Franken nichts gegen ReBo in Salmonidengewässern einzuwenden haben, weiß ich nicht. Aber für Bachsaiblinge bestünde auch dort ein Rücksetzverbot, wenn im Gewässer ein autochthoner BaFo oder Äschenbestand existiert.

Ich glaube auch nicht, dass die Angler dann gezwungen wären, diese Fische auch zu verspeisen, wenn sie wegen Rücksetzverbot und fehlender alternativer Verwendung getötet werden. Soweit ich weiß, zählt auch die Hege der Fischbestände als vernünftiger Grund.
 

torstenhtr

Active Member
Soweit ich weiß, zählt auch die Hege der Fischbestände als vernünftiger Grund.

Nein, dazu gibt es zumindestens für Bayern Ausführungen von Braun - als einzelner Angler bist du nicht zu Entscheidungen bzgl. der Hege befugt. Das darf nur der Inhaber der Fischereirechte. Diesen Grund könnte man aber für offizielle Hegeveranstaltungen etc. ansetzen. Ich denke, das wird für andere Bundesländer in ähnlicher Form gelten.
D.h. du kannst nicht ans Gewässer gehen, mit der Intention Fische zu hegen - einziger vernünftiger Grund (so zumindestens aktuell Status Quo) ist Nahrungsmittelerwerb. Siehe obiges verlinktes Video.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

also wenn der Vorstand sagt: "fangt den schleien-/aal- und dackelfressenden Riesenwaller aus dem Teich, darf ich das nur tun, wenn ich ihn anschließend auch verspeisen will?

Dass ich als einzelner Angler keine selbstständigen Entscheidungen zur Hege eines Gewässers treffen kann, ist mir schon klar. Aber wenn der Bewirtschafter nen Hegeplan und ein Hegeziel vorgibt, glaube ich schon, dass ich dann auch als einzelner Angler gezielt solche Fische beangeln und aus dem Gewässer entfernen darf, ohne die Absicht sie anschließend zu verspeisen. Bin aber kein Jurist.

Dass der Bewirtschafter dazu ggf. vorher noch Genehmigung der Behörden einholen muss, ist dann dessen Sache.

Wäre interessant was die Juristen dazu meinen:

Wenn man in einem bayerischen Salmonidengewässer mit autochthonem BaFo-Bestand einen Bachsaibling erspäht, dürfte man den nur zum Zwecke des Nahrungserwerbs herausfangen oder dürfte man den auch aus Hegegründen beangeln. Die Rechtsverordnung schreibt ja vor, dass diese Fische nicht zurückgesetzt werden dürfen.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo.
In Sachsen-Anhalt ist eine Entnahmepflicht für Welse. Soll heißen, wenn ich einen gelandet habe dann darf ich ihn nicht wieder einsetzen. Muss ihn töten und alles weitere bleibt mir überlassen. Essen oder verfüttern.
https://www.mz-web.de/mitteldeutsch...achsen-anhalt-einig-wels-land-22426936-seite2

Ist bei uns hier auch so. Wenn ich einen Waller als Beifang habe, darf der per Verordnung nicht zurückgesetzt werden. Ist ein unerwünschter Zuwanderer.

Die Frage ist aber, ob ich dann gezielt auf Waller angeln dürfte, wenn ich gar nicht vorhätte den Fang zu verspeisen, sondern nur den Bestand reduzieren wollte. Also dem Hegeziel nachkomme.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pokolyt

Active Member
Ist bei uns hier auch so. Wenn ich einen Waller als Beifang habe, darf der per Verordnung nicht zurückgesetzt werden. Ist ein unerwünschter Zuwanderer.

Die Frage ist aber, ob ich dann gezielt auf Waller angeln dürfte, wenn ich gar nicht vorhätte den Fang zu verspeisen, sondern nur den Bestand reduzieren wollte. Also dem Hegeziel nachkomme.

Wie sähe das denn aus, wenn ich gezielt auf Waller angel? Und nur auf Waller.
 
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