Ich halte es z.B. für völlig absurd, wenn in einer Verordnung unter Punkt a) ein Besatzverbot für ReBo für bestimmte Gewässer verhängt wird, dann aber unter Punkt b) für dieselben Gewässer Schonzeit und Schonmaß für ReBo angeordnet wird.
Warum die Oberbayern im Gegensatz zu den Franken nichts gegen ReBo in Salmonidengewässern einzuwenden haben, weiß ich nicht. Aber für Bachsaiblinge bestünde auch dort ein Rücksetzverbot, wenn im Gewässer ein autochthoner BaFo oder Äschenbestand existiert.
Ich glaube auch nicht, dass die Angler dann gezwungen wären, diese Fische auch zu verspeisen, wenn sie wegen Rücksetzverbot und fehlender alternativer Verwendung getötet werden. Soweit ich weiß, zählt auch die Hege der Fischbestände als vernünftiger Grund.
Normalerweise wird die Regenbogenforelle in der gleichen Zeit wie die Bachforelle geschont, damit man in der Schonzeit keinen Grund hat, die Forellenregion zu befischen.
Außer in Bayern, wo die Schonzeiten ziemlich willkürlich liegen. Hier hat man sich wahrscheinlich an der Laichzeit der Refo orientiert, die bei Frühjahrslaichern im Winter los geht und bis in den März oder April reichen kann. Bei den wenigen sich fortpflanzenden Beständen in Deutschland ist aber von früh bis spät alles dabei. Das ist also zurecht ziemlich sinnlos und sollte entweder mit der Bafo synchronisiert werden (so wie beim Bachsaibling), oder gleich abschaffen.
Meiner Meinung ist man auf der sicheren Seite, wenn man eine zu entnehmende Art entnimmt, auch wenn man sie nicht essen kann. Das Zurücksetzen ist nämlich auf jeden Fall ein Verstoß gegen das bayerische Fischereigesetz.