Uzz
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Angesichts fabulös formulierter Gesetze kein Wunder oder auch "Zum Glück!".Zwischen den verschiedenen Gerichten gibt es durchaus eine Mentalität, dass sie sich nicht untereinander nicht untereinander reinreden lassen.
Wir sind hier leider immer wieder damit beschäftigt zu versuchen, Rechtslage nicht "einfach" aufgrund von Gesetzen zu ermitteln sondern quasi rückwärts auf Basis einiger weniger Entscheidungen von niederen Gerichten, an die andere Gerichte nicht gebunden sind. Dabei kann nur wenig nützliches herauskommen. Die Unbestimmtheit bzw. der daraus resultierende Auslegungsspielraum verbreitet Angst unter Anglern. Wäre es nicht Aufgabe von Angelverbänden als Interessenvertreter, bei Entscheidungen gegen Angler den Gang in höhere Instanzen zu unterstützen, um nach und nach Details mal wirklich klären zu lassen, also den Nebel zu lichten?
Komischerweise wird (z.B. hier im Thread) in aller Regel nur auf Fälle aus dem Gruselkabinett verwiesen, bei denen ich mich eher ungern hinter den verurteilten Angler stellen würde. :/ Wo wurde denn mal jemand dafür verknackt, einen maßigen Fisch eigenverantwortlich zurückgesetzt statt getötet zu haben oder nach Erreichen eines Fanglimits weiter zu angeln oder oder oder. DAS wären relevante Fälle. Gibts es sie überhaupt?
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