Verurteilt! 14.000 Euro wegen Hechtattacke

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Mittlerweile ist es drei Jahre her, dass ein damals siebenjähriger Junge bei einer Veranstaltung in der österreichischen Pielachtaler Sehnsucht von einem Hecht gebissen wurde. Die Verletzung entzündete sich und der Junge musste mehrere Male operiert werden. Das anschließende Gerichtsverfahren, in dem die Eltern des Geschädigten auf Schmerzensgeld klagten, lief bis jetzt. Nach dem ersten Urteil legte die Gemeinde Berufung ein. Nun bestätigte aber die zweite Instanz die Schmerzensgeldforderung


Bürgermeister als Tierhalter eingestuft


Das Gericht stufte Bürgermeister Arthur Rasch als Tierhalter ein. Er muss seine Tiere sicher verwahren. Nun muss die Gemeinde tatsächlich 14.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Problem: Die Pielachtaler Sehnsucht ist keine freies Gewässer, indem die Fische niemanden gehören. Hier wurde eine öffentliche Badeanstalt betrieben und Eintritt verlangt. In diesem Fall hat der Besitzer, also die Gemeinde, dafür Sorge zu tragen, dass zum Beispiel keine Keime im Wasser vorkommen und der Fischbestand passt. Der Hecht in diesem Gewässer ist also wie ein Haustier, zum Beispiel ein Hund, anzusehen, für den ja auch der Besitzer haftet.


Auch Biber machen Probleme


Seit Kurzem tummelt sich nun auch ein Biberpärchen in der Pielachtaler Sehnsucht. Bürgermeister Rasch fragt sich nun, wer da jetzt haftbar ist, wenn wieder etwas passiert. Kommt es erneut zu einem Vorfall, ist er Widerholungstäter! Nun wird über eine Umsiedlung der Tiere nachgedacht. Außerdem empfiehlt der Leiter der Abteilung Naturschutz des Landes, Martin Tschulik, eine Kennzeichnung des Biber-Bereiches mit Bojen, damit die Badegäste dort nicht hinein schwimmen und die Tiere stören. Weiterhin soll der Übergang zum Kinderbereich mit einem Gitter gesichert werden.


Badeverbot oder Verkauf


Mittlerweile gibt es einen Arbeitskreis bestehend aus sechs Gemeinderäten, welcher nun versucht die Freizeitanlage zu managen. Auch ein Kaufangebot für die Pielachtaler Sehnsucht gab es schon, welches aber von Seiten der Gemeinde vorerst abgelehnt wurde. Und über eine Badeverbot wurde bereits diskutiert. Nun soll der Arbeitskreis eine finanziell tragbare Strategie entwickeln. Kommt es zu keiner Lösung, so Bürgermeister Rasch, wird das Gewässer in einer Ausschreibung tatsächlich zum Verkauf angeboten.

Was haltet Ihr von diesem Gerichtsurteil und der Entwicklung in Österreich? Schreibt uns Eure Meinung!

Quelle: www.noen.at
 
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Aber nur vielleicht eventuell möglicherweise, wenn du dein Tangermünde verlässt und deine Stipprute bei den Ösis im besagten Teich auswirfst.

Vermute ich auch.

Bei uns krabbelt aber das Hochwasser immer in die Gewässer, ist ja nicht geschlossen. Somit wird der Richter leichtes Spiel haben. Da Bayern aber eher zu Österreich zählt, stünden die Chancen auf erfolgreiches Klagen auch dort nicht schlecht.
 
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Unglaublich diese Richtersprüche. Diesen Urteilen ist die Verbotskultur in unseren Ländern zu verdanken. Baden im See oder Fluss, fast immer verboten. Könnte ja jemand ertrinken oder von Fisch gebissen werden oder Übelkeit bekommen. Steilklippen werden abgesperrt, könnte ja jemand runter fallen, ohne Helm Roller fahren.... Dann bin ich mal weiter weg und man ist viel freier und relaxter. Typisch deutsch bzw. österreichisch. Die Österreicher scheinen noch penibler als die Deutschen zu sein.
 
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Wild ist herrenlos, auch wenn einem der Wald/ das Land, auf dem es lebt, gehört. Erst mit der Erlegung geht es in den Besitz des Jagdausübungsberechtigten über. Wenn also in dem Revier eines Pächters/Eigentümern jemand von einem Wildschwein verletzt wird, muss er dafür nicht geradestehen. Ist das bei Fischen anders? Kennt da einer von Euch die Gesetzeslage?
 
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Nö, und um ehrlich zu sein habe ich auch gaaarkeinen drive mich mit so einem Müll auseinanderzusetzen....

Ist mir völlig egal wie da jetzt die Rechtslage ist- ich weiß nur in meiner Jugend wäre das unter "Passiert halt...." abgehakt worden, heute muß irgendein verantwortlicher gesucht werden! Sorry, aber so seh ich das nun mal....
 
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Normalerweise verlangt aber auch kein Pächter Eintritt, damit Spaziergänger in seinen Wald gehen dürfen. Zumal der Hecht nicht aus dem See kann, das Wildschwein aber nicht eindeutig dem Pachtstück zugeordnet werden.

Mit einem Hinweisschild: "Vorsicht, bissiger Hecht, baden auf eigene Gefahr." müsste es aber doch eigentlich gegessen sein?

Sachbeschädigung beim Stippen geht nicht durch, weil der Verlust von Material beim Angeln gewöhnlich ist und dem Angler zugemutet werden kann, dass er das auch weiss (und wohl nachweislich schon in Kauf genommen hat).

Ist aber nur meine pers. Auslegung...
 
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Normalerweise verlangt aber auch kein Pächter Eintritt, damit Spaziergänger in seinen Wald gehen dürfen. Zumal der Hecht nicht aus dem See kann, das Wildschwein aber nicht eindeutig dem Pachtstück zugeordnet werden.

Mit einem Hinweisschild: "Vorsicht, bissiger Hecht, baden auf eigene Gefahr." müsste es aber doch eigentlich gegessen sein?

Sachbeschädigung beim Stippen geht nicht durch, weil der Verlust von Material beim Angeln gewöhnlich ist und dem Angler zugemutet werden kann, dass er das auch weiss (und wohl nachweislich schon in Kauf genommen hat).

Ist aber nur meine pers. Auslegung...

Der benannte See könnte aber auch durch einen naheliegenden Fluss besiedelt worden sein. Laicheintrag durch Wasservögel etwa. Muss/soll der Verpächter/Pächtern nun eine Glocke über den See stulpen und alle Hechte abfischen?

Dämliches Ding (das Urteil), unter solch Prämisse könnten wir uns alle mit Schmerzensgeld reich Klagen.
 
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Der benannte See könnte aber auch durch einen naheliegenden Fluss besiedelt worden sein.

Das ist in dem Fall aber egal, da alles Lebende nach Fischereirecht in so einem Gewässer automatisch zum Besitz dazu gehört. Auch wenn es in dem Fall für alle anderen Badegäste und die Gemeinde sehr dumm läuft, die Haftung für nicht-herrenlose Tiere hat schon ihren Sinn. Und wenn man die Fische hier raus nehmen würde, dann gehen die Fischzüchter auf die Barrikaden, denn sie könnten für herrenlose Fische keinen Schadensersatz einfordern, wenn etwas ihre Teiche heimsucht.
 
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Das ist in dem Fall aber egal, da alles Lebende nach Fischereirecht in so einem Gewässer automatisch zum Besitz dazu gehört. Auch wenn es in dem Fall für alle anderen Badegäste und die Gemeinde sehr dumm läuft, die Haftung für nicht-herrenlose Tiere hat schon ihren Sinn. Und wenn man die Fische hier raus nehmen würde, dann gehen die Fischzüchter auf die Barrikaden, denn sie könnten für herrenlose Fische keinen Schadensersatz einfordern, wenn etwas ihre Teiche heimsucht.

Ich halte es trotzdem für Schwachsinn, egal für wie "sinnig" man es verkaufen will. Die Konsequenz wäre, das ich morgen mich Beißen lasse für Schmerzensgeld.

Und wenn ein Richter das so beurteilt, muss man es auch nicht für richtig halten. Was ergibt sich denn als Lösungsansatz daraus? Alle Hechte weg?

Ich sehe das Szenario schon. Baden als Allgemeinwohl vor das Angeln und aus die Maus.
 
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Die Sache ist viel einfacher:
In dem besagten See in Ösiland wurde definitiv zuwenig auf Hechte geangelt und die haben zuwenig Schiss ...

Da sieht man mal wieder, wohin diese exorbitanten Angelkartenpreise in der alten habsburgischen Beamtenurstandsrepublik führen ! :m

Merke: Aus einem habsburgischen Vergewaltungs-Beamten kann man 2 beamtete Preußen oder 4 beamtete Bayern machen ...
 
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Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, zunehmend sind Richter im "Geschäft", möglichst die Verfahren durch alle Instanzen zu treiben, weil Rechtswissenschaft betrieben wird. Die Gemeinde wird wohl beste Chancen in einem Revisionsverfahren haben. Die Maßgabe liegt bei dem vorliegenden Fall im "herrenlos", das Betreiben eines Badestrandes macht die Gemeinde noch lange nicht zu Besitzern der im Gewässer enthaltenen Fische, sondern als Besitzer obliegt ihr lediglich das Fischereirecht! Es handelt sich um ein offenes Ökosystem, d.h. der Fischbestand unterliegt nicht der ausschließlichen Kontrolle durch Besatz sondern wird durch Eintrag von Außen wenn nicht maßgeblich sondern zu mindestens mitbestimmt! Entweder hatte die Gemeinde einen um diesen Umstand unkundigen Rechtsbeistand ... ;O)
Vielleicht war der Richter auch nur menschlich und hatte ein Einsehen mit der durch die Behandlungskosten stark gebeutelten Familie?! Wie dem auch sei, es heißt nicht ohne Grund: Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand!
Symptomatisch bei solchen Vorgängen ist aber der immer weiter verbreitete Irrglaube alle Lebensrisiken seien auf Andere abwälzbar und jeder hätte mit Geburt eine Garantie erhalten, die Unsterblichkeit zu erreichen! Zunehmende großflächige Lebensfremde, ob das wohl niedergehende, dekadente Gesellschaften markiert?
 
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Um das richtig einzuordnen müsste man "mitunter" das Regelwerk der deutschen Gesellschaft für das Badewesen ( DGfdB ) kennen.

Mangels gesetzlicher Bestimmungen orientieren sich Richter in Deutschland an diesem Regelwerk in Bezug auf Badeunfälle.

Offensichtlich hat aber das österreichische Gericht für Recht anerkannt, daß die Gemeinde ihren Verkehrs-sicherungspflichten
nicht nachgekommen ist und daher schadenersatzpflichtig ist.

So könnte genausogut ein deutsches Urteil aussehen. Könnte...

Unverständlich ist mir allerdings, wieso die Eltern nicht in Bezug auf ihre Aufsichtspflichtverletzung in Anspruch genommen wurden. Denn die Eltern hätten hier das "Risiko" in Bezug auf eine Verletzung in und um einen Natursee in Erwägung ziehen müssen. Ob die Eltern in Bezug auf die Kenntnis der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers dieses Risiko ohne zu hinterfragen hätten ausschließen können oder dürfen, wird ein Richter festlegen und zwar seiner Meinung nach. In wie weit ein in der Regel friedlicher Raubfisch überhaupt etwas mit Verkehrssicherungspflichten zu tun hat, darüber wird er auch entscheiden müssen. "Wildtiere sind herrenlos" ? Ist ein Fisch denn überhaupt ein Tier ? Er wird festlegen müssen, ob ein Fisch eine Sache ist oder ein Tier oder kein Tier und auch keine Sache, sondern ein Fisch :) Wenn der Richter zu dem Ergebnis kommt, der Fisch ist nicht herrenlos, wird er eine Einordnung vornehmen müssen nach Besitz, Eigentum oder Halter dieses Fisches :) Ob diese Meinung richtig oder falsch ist, interessiert den Richter am Ende nicht. Wer Recht bekommt, hat Recht.


Beispiel :

Darf ein Hund beissen? Der Einzelfall entscheidet
Grundsätzlich haftet der Hundehalter auch ohne ein Verschulden gemäß § 833 BGB für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Es kommt aber, wie so häufig, auf den Einzelfall an. Das Oberlandesgericht Celle sprach einem Biss-Opfer in diesem Fall keine Entschädigung zu (Az. 22 Ss 9/02).

Wenn der angeleint wartende Hund bedrängt wird
Eine Hündin wurde vor einer Tankstelle an einem Blumenständer mit kurzer Leine angebunden und ins „Platz“ gelegt. Sie lag in einer solchen Entfernung von der Eingangstür des Verkaufsraums, dass Kunden das Gebäude ungehindert betreten konnten und nicht in Gefahr waren, von der Hündin belästigt oder angegriffen zu werden. Ein Junge kam vorbei und wollte die Hündin streicheln, obwohl ihm dies von seinen Eltern generell untersagt war. Die Hündin schnappte zu und verletzte den Jungen leicht an der Hand.

Hund kann sich nicht den Streicheleinheiten entziehen
In der Gerichtsverhandlung wurde klar, dass sich der Junge des Risikos bewusst war, als er auf die liegende Hündin zuging. Ihm musste auch klar sein, dass die Hündin angesichts einer fehlenden Ausweichmöglichkeit bei der von ihr als Angriff verstandenen Annäherung nichts andere übrig blieben, als zur Abwehr zu kneifen. Hätte die Hündin richtig zugebissen, wären größere Verletzungen entstanden. Das Gericht entschied im Sinne des Hundes, der sich der Annäherung des Junges nicht entziehen konnte.

Meiner persönlichen Meinung nach basiert das Urteil mit dem Hechtbiss nicht auf "gesunden Menschenverstand".

Warum ?

Ich bin mal von einem Raubvogel im Wald angegriffen worden. Die Stellungnahme des Hegeringleiters, dem ich die Geschichte amüsiert erzählt hatte lautete kurz und knapp : " Du warst bei ihm uneingeladen im Wohnzimmer, nicht er bei Dir ! " ...

Und diese profane aber richtige Feststellung überzeugt mich auch im Falle des Hechtes tausendmal mehr als jede noch so "detailierte juristische Doktorarbeit"...:), die am Ende nur schwachsinnig sein kann..

Googelt mal, wieviele Badeseen werben, indem sie sich selbst als "Naturerlebnisbad" bezeichnen...Und nun erlebt da mal einer die Natur und das Geschrei ist gross...


Gruß Muckimors
 
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Danke.
Na ja unabhängig von einer realitätsfernen Richterschar im Ösiland in Bezug auf die Urteile, der Artikel gibt nicht viel her an Seriosität, wenn alleine im Zusammenhang mit der Biberansiedlung von einem Brutpaar Biber geschrieben wird. #q Und der Biberberater angeblich den Wegfang des Männchens und dessen Umsiedlung empfohlen hat, weil dieses angeblich nicht die Aufzucht mit betreibt!
 
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Nur noch alles krank bei uns mit der Justiz
Ich wandere bald aus in ein Angler Freundliches Land wen ich das so Lese.
 
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