AW: Angelverbot auf Karpfen
Hallo Ralle 24!
Es gibt ein Gesetz, welches uns die Entnahme der maßigen und sich nicht in der Schonzeit befindenden Fische vorschreibt. Das ist, auch wenn es viele nicht wahr haben wollen, das Tierschutzgesetz. "Es darf keinem Tier Leiden oder Schmerz zugefügt werden." Auch wenn es wissenschaftlich nicht ganz haltbar ist (Schmerzempfinden der Fische) Wir gehen nämlich nach Annahme des Gesetzgebers nicht einer Freizeitbeschäftigung nach, sondern wir eignen uns Fisch (Wild) an. Ein Jäger geht auch nicht mit dem Betäubungsgewehr jagen, um sich das Stück Wild mal aus der Nähe zu betrachten. Entweder er möchte sich das Stück aneignen , oder der Finger bleibt gerade.
Das man als Angler nicht sieht wer sich da gerade am Köder zu schaffen macht, ist das eine, aber ich kann meinen "Beifang" nicht verteufeln. Und mich hinstellen und sagen, den hab ich nicht gewollt! Dann darf ich nicht angeln gehen! Ich kann die Aufschreie schon hören, aber so ist es nun mal. Und ich wäre auch für klarere Gesetze. Dies setzt aber voraus, das der Gesetzgeber mal wissenschaftliche Erkenntnisse in Gesetze umwandelt. Dieses dauert in Deutschland aber manchmal etwas länger.
Deshalb ist meines Erachtens nach der eigentliche Themeninhalt rechtlich nicht haltbar, denn selbst wenn der Verein einen Fang von Karpfen für Neumitglieder verbietet, ist der Verein nicht in der Lage auszuschließen, daß ein maßiger Karpfen an der Angel landet.Dies kommt einem generellem Angelverbot gleich, denn ich kenne keinen Köder, der Karpfen von der Angel fern hält.(auch keine Kunstköder)
Damit hat der Angler auch das Recht und die Pflicht sich den Fisch anzueignen.
Aber ich möchte eines Klarstellen, wenn jeder Fisch der gefangen wurde abschlägt, sind die Gewässer bald ganz leer. Nur wie schon gesagt, rein rechtlich gesehen bewegen wir uns beim Zurücksetzen auf dünnem Eis. In meiner früheren Heimat wurde für nachgewiesenes Zurücksetzen maßiger Karpfen vom staatl. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Strafe von 3500 EUR !! ausgesprochen. Dieses hatte der Verein zu bezahlen, da durch Regelungen die der Verein zu verantworten hatte, die Fische zurückgesetzt wurden.
Grüße!