Angelverbot auf Karpfen

carp1958

New Member
Hallo nabend,

Ist das möglich das ein Verein probezeit von drei Jahren ausspricht und und in dem gleichen zeitraum Angelverbot auf Karpfen erteilt,ist das rechtens? An wen kann ich mich wenden um so was nicht akzeptieren zu müssen.

mfg

carp1958
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Angelverbot auf Karpfen

Rechtlich darf das ein Verein (soweit vor Eintritt bekanntgegeben).

An wen wenden? An einen anderen Verein ... ;)
 
AW: Angelverbot auf Karpfen

ohne scheiss jetzt???

also in meinem verein wo ich bin darf ich im ersten jahr erst nur mit begleitung angeln und im zweiten jahr alleine aber das wirdt immer wieder erwehnt im aufnahme formular.

ob der verin das ddarf keine ahnung bin selbst erst 14 und kenne mich nicht so mit diesem rechtlichem zeug aus xD
 

FoolishFarmer

... mag Fisch!
AW: Angelverbot auf Karpfen

Nunja... ein Verein hat nunmal das Recht seine Ordnungen selbst zu regeln. Und wenn die Jungs der Ansicht sind, dass Du die ersten 3 Jahre nicht auf Karpfen angeln darfst - Dein Pech. Machen kannst Du dagegen jedenfalls reich rechtlich erstmal nichts.
 

andy72

Member
AW: Angelverbot auf Karpfen

drum prüfe, wer sich ewig an nen verein bindet, ob sich nicht was besseres findet! kacke bin ich heute morgen poetisch ^^

aber rechtlich kannst du nix machen das sind vereinsinterne regeln die du mit deinem beitritt und zahlung des beitrags und der aufnahmegebühr akzeptiert hast !
 

andyblub

Well-Known Member
AW: Angelverbot auf Karpfen

Mich würde mal die Sinnhaftigkeit des Verbotes interessieren. Hast Du da mal nachgehakt?
 

Yoshi

Member
AW: Angelverbot auf Karpfen

Mich würde mal interessieren, was du machst / machen sollst, wenn du z.B. beim Schleienangeln auf Wurm einen (maßigen)Karpfen fangen solltest. Zurücksetzen? Wäre dann schon zweifelhaft, da sich das Vereinsgesetz ja nich über das geltende Tierschutzgesetz hinwegsetzen darf. Denke eher mal, da hat will sich ein Verein vor sog. Carphuntern schützen (oder deren eigenen Carphunter) und haben da vorschnell was beschlossen, ohne mal genauer drüber nachgedacht zu haben....
 

Ralle 24

User
AW: Angelverbot auf Karpfen

Mich würde mal interessieren, was du machst / machen sollst, wenn du z.B. beim Schleienangeln auf Wurm einen (maßigen)Karpfen fangen solltest. Zurücksetzen? Wäre dann schon zweifelhaft, da sich das Vereinsgesetz ja nich über das geltende Tierschutzgesetz hinwegsetzen darf. Denke eher mal, da hat will sich ein Verein vor sog. Carphuntern schützen (oder deren eigenen Carphunter) und haben da vorschnell was beschlossen, ohne mal genauer drüber nachgedacht zu haben....

Nur weil man es nicht oft genug betonen kann. Es gibt kein Gesetz, welches die Entnahme jedes maßigen Fisches vorschriebt. Der von Dir geschilderte Fall wäre sogar ein Paradebeispiel dafür, dass man es nicht nur darf, sondern u.U. sogar muß. Nämlich der irrtümliche Fang eines nicht gewollten, resp. für Ihn gesperrten Fisches.

Allerdings würd ich mich auch nach einem anderen Verein umsehen.
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Angelverbot auf Karpfen

Was´n das für eine "sinnvolle" Regelung? |kopfkrat Heisst das nun, du darfst in den 3 Jahren auf alles andere angeln oder nur auf Rotaugen, Rotfedern, Brassen usw.? Und sollte dir mal ein Karpfen an den Haken gehen, bist der Dumme und fliegst? Oder ist man in diesem Verein erst nach drei Jahren befähigt, Karpfen zu fangen?

Wie wäre es mit einem anderen Verein? Gibt doch in eurer Gegend bestimmt noch einen Angelverein, dem du beitreten könntest und der dich nach sicherlich abgelegter Fischerei-Prüfung für fähig hält, auf Karpfen zu angeln.

Ich stelle mir das gerade in der Jägerei vor. Hast die Jagdprüfung schon 2 Jahre erfolgreich in der Tasche und bekommst eine Einladung zu einer Drückjagd, aber darfst laut Vorschrift nur Niederwild schiessen, obwohl Rotwild sowie Schwarzwild gejagd werden soll. Habe mich gerade mal kundig gemacht. Ein Jäger (Jungjäger ab 16 Jahre in Begleitung eines erwachsenen Jägers), auch nach gerade abgelegter Prüfung, darf auf das Wild schiessen, das zur Jagd freigegeben worden ist, wenn er ein eigenes Revier hat oder zur Jagd eingeladen wird. Alles andere wäre auch Blödsinn.

Also, such dir einen anderen Verein. In unserem Verein gibts, Gott sei Dank, solche Vorschriften nicht.

Gruß, Rüdiger
 
AW: Angelverbot auf Karpfen

Hallo Ralle 24!

Es gibt ein Gesetz, welches uns die Entnahme der maßigen und sich nicht in der Schonzeit befindenden Fische vorschreibt. Das ist, auch wenn es viele nicht wahr haben wollen, das Tierschutzgesetz. "Es darf keinem Tier Leiden oder Schmerz zugefügt werden." Auch wenn es wissenschaftlich nicht ganz haltbar ist (Schmerzempfinden der Fische) Wir gehen nämlich nach Annahme des Gesetzgebers nicht einer Freizeitbeschäftigung nach, sondern wir eignen uns Fisch (Wild) an. Ein Jäger geht auch nicht mit dem Betäubungsgewehr jagen, um sich das Stück Wild mal aus der Nähe zu betrachten. Entweder er möchte sich das Stück aneignen , oder der Finger bleibt gerade.
Das man als Angler nicht sieht wer sich da gerade am Köder zu schaffen macht, ist das eine, aber ich kann meinen "Beifang" nicht verteufeln. Und mich hinstellen und sagen, den hab ich nicht gewollt! Dann darf ich nicht angeln gehen! Ich kann die Aufschreie schon hören, aber so ist es nun mal. Und ich wäre auch für klarere Gesetze. Dies setzt aber voraus, das der Gesetzgeber mal wissenschaftliche Erkenntnisse in Gesetze umwandelt. Dieses dauert in Deutschland aber manchmal etwas länger.

Deshalb ist meines Erachtens nach der eigentliche Themeninhalt rechtlich nicht haltbar, denn selbst wenn der Verein einen Fang von Karpfen für Neumitglieder verbietet, ist der Verein nicht in der Lage auszuschließen, daß ein maßiger Karpfen an der Angel landet.Dies kommt einem generellem Angelverbot gleich, denn ich kenne keinen Köder, der Karpfen von der Angel fern hält.(auch keine Kunstköder)
Damit hat der Angler auch das Recht und die Pflicht sich den Fisch anzueignen.

Aber ich möchte eines Klarstellen, wenn jeder Fisch der gefangen wurde abschlägt, sind die Gewässer bald ganz leer. Nur wie schon gesagt, rein rechtlich gesehen bewegen wir uns beim Zurücksetzen auf dünnem Eis. In meiner früheren Heimat wurde für nachgewiesenes Zurücksetzen maßiger Karpfen vom staatl. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Strafe von 3500 EUR !! ausgesprochen. Dieses hatte der Verein zu bezahlen, da durch Regelungen die der Verein zu verantworten hatte, die Fische zurückgesetzt wurden.

Grüße!
 

Barsch-Guru

Naturköderfetischist
AW: Angelverbot auf Karpfen

Nur weil man es nicht oft genug betonen kann. Es gibt kein Gesetz, welches die Entnahme jedes maßigen Fisches vorschriebt.

Off Topic:
Gib es auf Ralle, diese Fehlinformation hat sich bei manchen einfach unauslöschlich ins Hirn gebrannt! Das kannst du noch 188463643 mal posten, die geben trotzdem nicht auf.

Zum Topic:
Auch von mir der Tipp, such dir nen anderen Verein! Ich kenne das, bei uns gibt es auch so einen Verein mit sog. Carphuntern, die leben in einer anderen Welt (ich mein jetzt speziell die aus dem Verein, nicht verallgemeinert)!
Wenn möglich, such dir vielleicht auch ein Verbandsgewässer, da bekommt man so einen Krampf nicht vorgeschrieben.

Grüße Alex
 

Barsch-Guru

Naturköderfetischist
AW: Angelverbot auf Karpfen

Ich stelle mir das gerade in der Jägerei vor. Hast die Jagdprüfung schon 2 Jahre erfolgreich in der Tasche und bekommst eine Einladung zu einer Drückjagd, aber darfst laut Vorschrift nur Niederwild schiessen, obwohl Rotwild sowie Schwarzwild gejagd werden soll. Habe mich gerade mal kundig gemacht. Ein Jäger (Jungjäger ab 16 Jahre in Begleitung eines erwachsenen Jägers), auch nach gerade abgelegter Prüfung, darf auf das Wild schiessen, das zur Jagd freigegeben worden ist, wenn er ein eigenes Revier hat oder zur Jagd eingeladen wird. Alles andere wäre auch Blödsinn.


Boah, jetzt muss mal kurz klug*******n weil ich auch mal was weiß!|supergri Mit dem Jugendjagdschein (unter 18) darf man noch nicht an Drückjagden teilnehmen! Und revierpachtberechtigt ist man erst im vierten Jahr nach Abschluss des grünen Abiturs!

Ansonsten hast du natürlich vollkommen recht!

Grüße Alex
 

Ralle 24

User
AW: Angelverbot auf Karpfen

Hallo Ralle 24!

Es gibt ein Gesetz, welches uns die Entnahme der maßigen und sich nicht in der Schonzeit befindenden Fische vorschreibt. Das ist, auch wenn es viele nicht wahr haben wollen, das Tierschutzgesetz. "Es darf keinem Tier Leiden oder Schmerz zugefügt werden."


Nur nochmal ganz kurz, sonst geht das hier zu sehr off topic.

Du hast das Tierschutzgesetz unvollständig zitiert. Dort steht was von einem vernünftigen Grund. Der einzig vernünftige Grund ist, einen Fisch zum Verzehr zu angeln. Fängt man jedoch einen Fisch, den man nicht verzehren kann, will oder darf, entfällt der vernünftige Grund zum töten dieses Tieres.
Ergo bleibt nur das zurücksetzen.
Gegen das Tierschutzgesetz verstößt nur, wer Dumm genug ist zu sagen, dass er von vornherein die Absicht hat, gefangene Fische wieder freizulassen.

Weiters bitte per PN oder in einem der zahlreichen Threads zu diesem Thema.
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Angelverbot auf Karpfen

Boah, jetzt muss mal kurz klug*******n weil ich auch mal was weiß!|supergri Mit dem Jugendjagdschein (unter 18) darf man noch nicht an Drückjagden teilnehmen! Und revierpachtberechtigt ist man erst im vierten Jahr nach Abschluss des grünen Abiturs!

Ansonsten hast du natürlich vollkommen recht!

Grüße Alex

Hast in gewissem Sinne recht. Pachten eines Revieres für einen jugendlichen Jäger ist sicherlich Utopie ud nicht erlaubt, aber ich habe mich heute morgen beim Forstamt Münster schlau gemacht. Da wurde mir bestätigt, dass Jugendliche ab 16 an solchen Jagden unter Aufsicht langjähriger Waidgenossen teilnehmen dürfen.
Vielleicht habe ich auch etwas missverstanden. Nix für ungut. ;)
 
AW: Angelverbot auf Karpfen

@wusel345
Bei einer Drückjagd wird vom Jagdleiter sehr genau aufgezählt was gejagt wird. Und wenn ein Jungjäger bei einer Niederwildjagd in einem ,ich konstruiere, Rotwildrevier mal eben den Revierhirsch mit einem Schuß aus dem Rennen nimmt ist er glaube ich die längste Zeit Jungjäger gewesen. Weil es dort noch härtere Reglementierungen gibt als bei uns Anglern.
Aber ich glaube diese Vergleiche Angler und Jäger hinken.
 

Yoshi

Member
AW: Angelverbot auf Karpfen

Nur nochmal ganz kurz, sonst geht das hier zu sehr off topic.

Du hast das Tierschutzgesetz unvollständig zitiert. Dort steht was von einem vernünftigen Grund. Der einzig vernünftige Grund ist, einen Fisch zum Verzehr zu angeln. Fängt man jedoch einen Fisch, den man nicht verzehren kann, will oder darf, entfällt der vernünftige Grund zum töten dieses Tieres.
Ergo bleibt nur das zurücksetzen.
Gegen das Tierschutzgesetz verstößt nur, wer Dumm genug ist zu sagen, dass er von vornherein die Absicht hat, gefangene Fische wieder freizulassen.

Weiters bitte per PN oder in einem der zahlreichen Threads zu diesem Thema.


Das ist deine Sichtweise und Auslegung der Dinge, weil sie, logischerweise, auch von einem Angler kommen. Gibst du aber auch im Falle einer Anzeige Garantie darauf, dass der (evt. nicht angelnde Richter) dich ungeschoren davonkommen lässt?
Eben.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Angelverbot auf Karpfen

..kurzes und hoffentlich abschließendes Off-Topic:

@ Yoshi:

...die Garantie kann ich Dir geben, wenn der Angeklagte NICHT dummerweise sowas sagt, wie z.B. dass er die Absicht von Anfang an hatte, den Fisch zurückzusetzen (beispielsweise nachdem er ihn photographiert hat!).

....dann kann zwar mal ein andersdenkender Amtsrichter ein Urteil schreiben, dass ist dann aber mit vernünftiger Verteidigung in der Regel beim Landgericht wieder aufgehoben!

D.H. wenn Du Dich als Angler nicht selber (dämlich) verplapperst und Dich als großer hardcore C&R-Fan aktenkundig zu der Sache outest, dann kann ein solches Urteil wegen Zurücksetzens eines Fisches keinen Bestand haben.

Denn Du kannst auch nach dem Fang noch bis zur letzten Sekunde überlegt haben, dass Du gerade diesen Fisch dann "doch nicht mehr" essen wolltest!

Dabei gelingt der Beweis des Gegenteils niemals zweifelsfrei, weil keiner in Deinen Kopf schauen & Deine Gedanken lesen kann!

PS:

On Topic:

Wenn der Verein das in der Satzung so regelt, dann kann er theoretisch auch bestimmen, dass nur Angler in rosa Hasenkostümen auf Karpfen fischen dürfen, wenn die Satzung ansonsten vereinsmäßig ordnungsgemäß zustande gekommen ist!

Vereine sind halt´ privatrechtlich organisiert - geben sich ihre Satzungen selber und niemand muss dort eintreten, wenn ihm die Satzung z.B. nicht gefällt!

Ist so wie Demokratie im Kleinen auf Vereinsebene:

Ich muß mich auch an Gesetze halten, die ich persönlich doof finde, aber ein "Austritt" aus diesem Land ist mir bisher noch nicht in den Sinn gekommen - ich wurde auch nicht gefragt, ob ich eintreten wollte (sonst wäre ich eher auf Hawaii angekommen) - bei einem Verein hat man die Wahl allerdings vorher!!!

E.
 
Zuletzt bearbeitet:

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Angelverbot auf Karpfen

Autsch - das ist dann bitter, aber deswegen kann man jedem Beschuldigten in einem Strafverfahren erst einmal raten, von seinem RECHT zu Schweigen auch Gebrauch zu machen - und zwar komplett!!! (woraus entgegen vieler Vorurteile KEINE negativen Schlüsse gezogen werden !!!) - dann kann man als Jurist oft noch einiges an Kohlen aus dem Feuer holen!

...wenn sich einer selber verplappert, der meint, er könne sich selbst rausreden, dann tut es mir leid, aber dem kann man dann meist in der Tat garnicht mehr helfen, oder nur noch etwas kosmetische Schadensbegrenzung anbieten!

Ernie
 
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