Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Ich hab das so gelesen, als wäre das die Schutzbehauptung gewesen, und als er nicht vorlegen konnte, versuchte er das mit bestechen..
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Was mich in dem Artikel verwundert:
Da steht drin, der Verurteilte hätte eigentlich einen Fischereischein und eine Fischereierlaubnis - aber nicht dabei.

Verstehe ich das falsch oder lest ihr das auch so?

Wenn das so ist, wie es da steht - dann ist die Strafe schon granatenmäßig, finde ich.

Dann wäre es aber keine Verurteilung wegen Schwarzangeln gewesen.

So ich das Geschriebene verstehe, hat der Angler behauptet, Fischereischein und Erlaubnisschein zu haben. Offensichtlich eine Lüge. Anderenfalls würde ich das Urteil nicht verstehen.
 

Ørret

Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Einen Schlitz ins Ohr machen, wie früher....das würde viel besser helfen:q
 

oberfranke

Active Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Da hat er wohl Glück gehabt.
https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/

Schwarzangeln ist Schwarzangeln- ein sehr dehnbarer Begriff.
Sollte man schon die Verhältnismassigkeit beachten.

Meines Erachtens reicht im Erwachsenenstrafrecht fürs "einfache Schwarzangeln" 10 Tagessätze aus - plus 50 bis 100 Sozialstunden
Jugendstrafrecht 50 bis 100 Sozialstunden
Gewässer und Ufer reinigen, Nistkästen säubern und aufhängen, Brutplätze für Fische anlegen.
Kann auch ne gute Jugend- und Nachwuchsarbeit werden. :)
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Hallo,

Richter lassen sich halt (wie andere Menschen auch) nicht gerne verarschen und dann gehts schon mal höher im Bereich des Strafrahmens.
Außerdem hat sich der Betroffene saudumm benommen, das kostet halt.
Ansonsten sind nach meinem Kenntnisstand eher Strafen um 500 Euro üblich.

Petri Heil

Lajos
 

Franz_16

Mitglied
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Dann wäre es aber keine Verurteilung wegen Schwarzangeln gewesen.

So ich das Geschriebene verstehe, hat der Angler behauptet, Fischereischein und Erlaubnisschein zu haben. Offensichtlich eine Lüge. Anderenfalls würde ich das Urteil nicht verstehen.

So wie du es schreibst, macht das Sinn. Der darauffolgende Satz, dass sich der Aufseher skeptisch zeigte würde dann auch besser passen.

Also gehen wir mal von einem Fehler im Artikel aus ;)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

ja, genau, das meinte ich auch so..
Schutzbehauptung..
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Meines Erachtens reicht im Erwachsenenstrafrecht fürs "einfache Schwarzangeln" 10 Tagessätze aus - plus 50 bis 100 Sozialstunden
Was ist "einfaches" schwarzangeln?

Wenn Du als Gastangler in örtlicher Unkenntnis 5 Schritt übe die Grenze machst und somit "schwarzangelst" - ohne Erlaubnis angelst?

Oder wenn Du bewusst über die Grenze ins Nachbarwasser wirfst, weil da das schöne Kehrwasser ist, Du aber noch auf Deine Seite sitzt?

Oder wenn Du ganz bewusst ohne Angelkarte rausgehst, sie es um Kohle zu sparen oder für den Kick?

Ich seh das schon unterschiedlich, obwohl vom reinen Tatbestand her (Angeln ohne Erlaubnis) alles das Gleiche wäre..
 

chris87

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Wenn das so ist ist die Strafe reine Abzocke. Genau wie bei der Führerscheinkontrolle.
[edit by Admin - keine allgemeine Politik]


|kopfkrat
Erklär mir den Zusammenhang des Ausgangsthreads mit deinen drei obigen Aussagen sowie erläutere die jeweiligen Standpunkte im Threadzusammnenhang bitte, gerne auch PN..

Für die Anzeige und dann das folgende Strafmaß war mit Sicherheit nicht das alleinige "Schwarzangeln", sprich Angeln ohne Erlaubnis (die Erlaubnis ist immer mit sich zu führen!) verantwortlich, sondern m.E. der sehr plumpe Bestechungsversuch. Das ist neben dem Tatbestand des Fischens ohne Erlaubnis das (Haupt-)Kriterium für die Eröffnung des Verfahrens und dann des Strafmaßes.
Daher vollkommen angemessen meines Erachtens, das ist einfach in doppelter und dreifacher Hinsicht (ohne Erlaubnis, mit Boot trotz Verbot + Bestechung) dumm
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Hatte das nicht mitbekommen, habs jetzt gleich gelöscht.

Klare Regeln bei uns die IMMER gilt:
KEINE allgemeine Politik
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Das ist neben dem Tatbestand des Fischens ohne Erlaubnis das (Haupt-)Kriterium für die Eröffnung des Verfahrens und dann des Strafmaßes.
nenene, der Angeklagte hatte ja nen Strafbefehl, den er hätte akzeptieren können, dann wärs zu keinem Verfahren gekommen.

Zum Verfahren kam es ja nur, weil er gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegte, nicht aus Gründen der Tat selber!
 

Afrob

Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Meine Meinung: Angeln für alle - und zwar umsonst!
 

Gert W.

OCC-Champion 2021 und 2023
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Ich finde die Strafe mehr als gerecht, nicht zuletzt wegen des Bestechungsversuches.
Ich hätte aber nicht nur das Tackle einbehalten, sondern das Boot gleich mit.
 
F

Franky

Guest
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Ich finde die Strafe mehr als gerecht, nicht zuletzt wegen des Bestechungsversuches.
Ich hätte aber nicht nur das Tackle einbehalten, sondern das Boot gleich mit.

Ich fürchte, das wurde einbehalten, wenn es unter "Utensilien" fällt ;)
 
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Ich finde es absolut gerecht, wir reden hier ja nicht von kidis die beim gemütlichen Lagerfeuer einen Wurm Baden.
Unter o.g. Umständen hätte ich das Boot ebenfalls eingezogen.
 

oberfranke

Active Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Was ist "einfaches" schwarzangeln?

Die gleichen Überlegungen hatte ich auch beim schreiben meines Beitrags.

Einfaches Schwarzangeln so im Bereich, ohne Schein, mit nem Haselnussstecken und Weinkorken an der Schnur, Halt so wie wir es früher als Kid`s auch gemacht haben. Ala Tom Sawyer und Huckleberry Finn
So nach dem Motto ich fang nen Fisch für die Pfanne und fertig. Schwierig zu definieren, halt alles im Bereich außerhalb der Gewinnabsicht und Hightechausrüstung. Dazu kommen noch die "Straftaten " aus Dummheit und Unwissenheit- unbewusst Grenzen oder Zeiten überschritten. Alles gleiche Straftat- halt eines fahrlässig, vorsätzlich, kann man ja bei anderen Straftaten auch unterscheiden und danach richtet sich das Strafmass.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Schwierig zu definieren, halt alles im Bereich außerhalb der Gewinnabsicht und Hightechausrüstung.
Und das müssen Juristen trotzdem, die im Normalfall nicht ansatzweise Ahnung von Angeln haben!

Das ist die Problematik.

Und nun schau hier im Thread, wie weit da die Meinung unter Anglern schon auseinander gehen.

Genau deswegen hab ich das ja zur Diskussion gestellt.

Ich glaube auch noch, dass es sogar drauf ankommt, in welchem Bundesland man erwischt wird - nicht wegen jeweils anderer Fischereigesetze, sondern wegen anderer "Kultur" in der Rechtsprechung.

Ausser gegenüber Steuersündern ist Bayern nicht gerade für milde Urteile berühmt, wollt ich damit sagen...
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Meine Meinung: Angeln für alle - und zwar umsonst!

Und für den Besatz kommen die Vereine oder die Länder auf? Ahja. Tolle Idee, muss ich mal sagen. |uhoh:
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

beim Angeln umsonst (ohne Ertrag) brauchste auch kein Besatz, das wird erst bei kostenlos notwendig ,.))
 
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