Falsche Mittelverwendung und Selbstbedienungsladen der Verbände – die Vorbehalte gegen die Fischereiabgabe sind nicht neu. In einigen Bundesländern haben Angler nun Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sie damit durchkommen, stehen nicht schlecht.

Hier im Board wird ja schon fleißig zur Fischereiabgabe in SH und zur Abgabe in NRW diskutiert. Für einen Artikel in der aktuellen RUTE&ROLLE habe ich zu dem Thema recherchiert. Den Text möchte ich Euch nicht vorenthalten, auch wenn er - ganz Internet-untauglich - recht lang ist:

Wir kennen das fast alle: Beim Verlängern des Fischereischeins zahlen wir zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die sogenannte Fischereiabgabe. Bis auf Sachsen und Niedersachsen erheben alle Bundesländer diese Sondergebühr. Aber ist diese Abgabe überhaupt rechtens?

Kolja Kreder glaubt das nicht. Der 50-jährige Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“. Das Bundesverfassungsgericht hat die zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, aber hohe Auflagen an eine Erhebung geknüpft. Die sind nach Kreders Ansicht zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt. Er kritisiert insbesondere folgende Punkte:

1. Die Abgabe wird von Angel- und Berufsfischern erhoben. Diese hätten aber gegenläufige Interessen und bildeten somit keine homogene Gruppe (Verletzung der Gruppenhomogenität)

2. Von den Mitteln profitieren vor allem Natur- und Artenschutzprojekte. Wanderfischprogramme oder Gewässermonitoring seien zwar wichtig, aber eben keine alleinige Aufgabe von Anglern und Fischern. Es gelte das Verursacherprinzip und Angler seien eben nicht für den Rückgang von etwa Lachsen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sei die Belastung einer einzelnen Gruppe unzulässig.
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Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Gezahlt wird aber fast überall

Rückenwind bekommt sein Anliegen von der Jagdseite. Im vergangenen Jahr klagten einige Weidmänner gegen die Jagdabgabe, die rechtlich genauso einzustufen sein dürfte wie die Fischereiabgabe. Das Oberverwaltungsgericht Münster äußerte während des Verfahrens Zweifel, dass die Abgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine Wildforschungsstelle finanziert wird, die aber hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Somit fungiere die Abgabe wie eine Steuer, was sie aber ausdrücklich nicht ist. Zu einer rechtlichen Klärung kam es allerdings nicht, da die zuständigen Landkreise die Gebührenbescheide für Jagdabgabe aufhoben. Die einzelnen Jäger mussten nicht zahlen. Aber es war klar, dass etwas passieren musste. Inzwischen ist ein Gesetz beschlossen, dass die Abschaffung der Jagdabgabe festlegt.

Eine Blaupause für die Fischereiabgabe? Zumindest dürfte es schwer sein, vor diesem Hintergrund an der Fischereiabgabe in NRW festzuhalten. Kolja Kreder ist entschlossen, notfalls auch vor Gericht zu ziehen und einen Präzedenzfall zu schaffen.

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Kolja Kreder ist vielen Boardies ja bestens bekannt. Er ist nicht grundsätzlich gegen die Abgabe, kritisiert aber die Vergabepraxis sowie die Mittelverwendung


Aber nicht nur im Westen ist die Sondergebühr unter Druck. Auch in Schleswig-Holstein liegen Widersprüche gegen die Fischereiabgabe vor. In Sachsen wird sie bereits seit 2012 nicht mehr erhoben, in Niedersachsen gab es sie noch nie. Fällt die Fischereiabgabe also bundesweit? Möglich, aber so schnell geht es wohl nicht. Die Erhebung ist Ländersache und die Vergabe unterschiedlich geregelt – willkommen im Föderalismus! Solange kein Urteil eines Bundesgerichts vorliegt, das die Abgabe grundsätzlich als nicht rechtens erklärt, muss also in jedem einzelnen Land bei einem Widerspruch entschieden werden. Lars Wernicke, der Initiator der Initiative „Anglerdemo“ in Schleswig-Holstein, will genau wie Kolja Kreder den Klageweg beschreiten. Beide betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Abgabe seien. „Die soll dann aber bitte ausschließlich im Interesse der Angler eingesetzt werden.“, sagt Kreder.

Was ist sinnvoll?

Was aber liegt im Interesse der Angler? Ist es wirklich so schlimm, dass mit den Geldern Umweltprogramme finanziert werden, auch wenn die Angler nicht unmittelbar profitieren? Wird so nicht das Bild des egoistischen Naturnutzers bedient, der nur ernten, nicht aber hegen möchte? Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich. Auch in Brandenburg und anderen Ländern gibt es ähnliche Projekte. Die Gelder fließen sowohl in Besatzmaßnahmen als auch in Biotopverbesserungen und Renaturierung. Andreas Koppetzki ist Geschäftsführer des Landesanglerverbands Brandenburg. Er warnt vor einer allzu kleinlichen Denkweise. „Erstens dokumentieren wir Angler mit solchen Projekten, dass wir etwas für die Allgemeinheit tun. Es ist unstrittig, dass wir damit unser Ansehen in der Gesellschaft erhöhen. Außerdem profitieren auch andere, angelbare Fische von diesen Maßnahmen.“ Man brauche halt immer eine Indikatorart, die öffentlichkeitswirksam sei. Das Argument, dass diese Projekte durch Steuermittel finanziert werden müssten, gäbe es die Fischereiabgabe nicht, hält er für nicht schlagkräftig. „Es ist zwar theoretisch richtig, dass der Gesetzgeber durch die Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet ist. Aber mit der Umsetzung hinkt er jetzt schon hinterher. Wann wirklich etwas passiert, steht in den Sternen. Wir müssen aber jetzt handeln, denn irgendwann ist es für einige Arten zu spät.“

Gerechte Verteilung?

Es liegt in der Natur der Sache, dass es über die Mittelverwendung Auseinandersetzungen gibt. Zu sehr gehen die Meinungen auseinander, zu groß sind die Summen, die im Spiel sind. Schaut man sich die Fördervergabe etwas genauer an, kommen allerdings schnell Zweifel auf, ob wirklich alle Projekte im Sinne der Angler sind. So wurde in Schleswig-Holstein der Verband für Binnenfischer und Teichwirte mit gut einer halben Million gefördert, unter anderem für die Anschaffung eines Pick Up. Die Summe entspricht immerhin gut 25 Prozent der gesamten Mittel, während die Berufsfischer aber nur etwa 0,9 Prozent der Mittel aufbringen (Schätzung Anglerdemo). In anderen Bundesländern, in denen es weniger Erwerbsfischer als im Küstenland Schleswig-Holstein gibt, dürfte der Anteil sogar noch deutlich geringer ausfallen. In Brandenburg werden Fischereibetriebe für den Fang und die Entsorgung „unerwünschter Fischarten“ gefördert. Auch der Landesfischereiverband erhält eine „Verbandsförderung“. Natürlich kann man argumentieren, dass auch diese Verbände sich für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und Angler und Fischer in einem Boot sitzen. Angesichts der hohen Summen darf allerdings schon gefragt werden, ob ein solcher Mitteltransfer von Anglern zu Berufsfischern im Sinne der Abgabe ist.

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Lachskartierung an der Stepenitz in Brandenburg. Wäre das Aus der Fischereiabgabe auch das Aus für viele sinnvolle Projekte?

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“ Dies liegt einerseits daran, dass die Verbände die notwendigen Strukturen haben, um so große Vorhaben mitsamt der damit verbundenen Verwaltung zu stemmen. Die Förderung erfolgt stets projektbezogen. Außerdem können sie den notwendigen Eigenanteil aufbringen, denn die Förderung erfolgt nur prozentual. Die Vergabe ist – wie könnte es anders sein – wiederum in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. In der Regel können aber Anträge gestellt werden, über die in einem sogenannten Fischereibeirat beraten wird. Dieser setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen von Naturschützern über Berufsfischer und Angler bis hin zu Wasser- und Forstbehörden zusammen. Der Rat spricht Empfehlungen aus, die letzte Entscheidung obliegt der Behörde.

Kolja Kreders Widerspruch wurde abgelehnt, dagegen hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Wenn nun wie bei den Jägern die zuständige Behörde einfach den Gebührenbescheid zurücknimmt? Er geht fest davon aus, dass die Fischereiabgabe dann nicht mehr zu halten ist: „Der politische Druck wird so groß, dass die Politik wie bei den Jägern handeln muss. Denn darauf können sich dann alle Angler in NRW beziehen und es droht eine Klagewelle.“
 
Aber wird der Verband finanziert? Eigentlich ja nicht, sondern nur Projekte, die der Verband beantragt und durchführt. Ohne die Mittel aus der Fischereiabgabe werden halt die Projekte nicht weitergeführt ...
 
Da müsste dann differenziert werden;
- kommen diese Projekte allen Anglern im Bundesland zugute oder nur den Vereinen & mittelbaren Mitgliedern?
- ist dieses "Projekt" vom Grundsatz her eine Staatsaufgabe wie Natur- & Artenschutz (Steuertopf)
oder zielt es auf Angler ab?

Und vor allem dürfen nicht die Profiteure dieser Zuwendungen über die Vergabe (mit)entscheiden;
das geht doch gar nicht!
 
Gestern JHV bei Westfalen und Lippe:
die Klage gegen die Fischereiabgabe NRW war mehrfach brandheisses Thema vom Podium aus.
Die Masse der teilnehmenden Vereinsvorstände war aber mal wieder größtenteils uninformiert.
Man merkte den Verbandsvorständen
(auch die Präsis des Rheinischen & des Dachverbandes NRW waren vor Ort)
deutlich an:
- es herrscht Angst
- es gibt keinen Plan B für den Fall des Wegfalls
- es deutete sich nicht mal an, dass ein Plan B ins Auge gefasst wird
- es herrscht das Prinzip 'Hoffnung', "warten wir mal ab";
dies wurde auch durch den anwesenden Mitarbeiter des Umweltministeriums Dr. Beek zum Ausdruck gebracht ...dessen Haus ja letztendlich der Beklagte ist und aus dessen Topf die Aufgaben Natur- & Artenschutz eigentlich geleistet werden müssten
- eine Fragestellung, "könnte da tatsächlich etwas rechtswidrig sein", existierte nicht,
die Klagebegründung wurde nicht sachlich, sondern ausschließlich emotional diskutiert,
"wenn wir nicht Artenschutz (mit der Fischereiabgabe) betreiben, wer macht es denn dann".
Genau damit wird aber die Klagebründung bestätigt!
Nämlich dass diese Aufgabe, der (Fisch-)Artenschutz, eine Aufgabe des Landes ist, die aus Steuern finanziert werden muss
- und Kolja wurde namentlich heftig beschimpft ("reine Profilierungssucht" und weiteres)
- die genannten Zahlen (90% an die NRW-Verbände und 20% Organisationsgrad) wurden vehement bestritten.
Mehr zum Thema, auch Antworten der einzelnen Bundesländer:

https://www.netzwerk-angeln.de/ange...FSs-AAo21Syn7p2W4CVddO02oRhaZg0Ns4HVZ2wL1CMz0
wobei das beklagte Land NRW (noch) nicht geantwortet hat.

Auf unserer JHV hat sich unser "Ehrenvorsitzender" , Justitiar des RhFV, auch darüber echauffiert, das es wahrhaftig jemand gewagt habe, gegen die Erhebung der Abgabe zu klagen. Warum und wieso wurde selbstverständlich nicht erwähnt, sondern es wurde behauptet, das allen Anglern damit großer Schaden zugefügt würde.
Ich wurde letztes Jahr aus dem Vorstand gemobbt, nicht zuletzt weil ich im Gesamtvorstand der einzige war, der eine äußerst kritische Meinung zum Tun und Lassen des DAFV und des RhFV hatte...... Dies war den Fahnentreuen wohl absolut nicht zu zu muten. Jetzt kann ich zwar nicht mehr direkt zur Meinungsbildung im Vorstand beitragen, aber ich habe mir vorgenommen, sobald gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstossen wird, werde ich der Stachel im Fleisch sein.
Aber ich bins ja auch selber schuld, warum habe ich mich auch auf der JHV des Rheinischen mit dem unfehlbaren und enorm weitsichtigen Präsidenten des RhFV angelegt ???
Das dies nicht ohne Folgen bleiben würde, hätte ich mir ja denken müssen/können, aber ehrlich gesagt war es das auch vorher und es hat mich trotzdem oder eben grade deswegen nicht davon abgehalten !!


tight lines
Tom
 
@Georg
Siehe kleine Anfrage der Grünen, die auch schon bereits verlinkt wurde [1] -

Interessante Posten für 2017:

Ein Verband profitiert pauschal:
Landesfischereiverband Brandenburg Berlin e.V.
Personal und Sachausgaben zur Sicherung der Interessen der Erwerbs und Angelfischerei
108.799,30 €

23 Fischereibetriebe
Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten
256.363,71 €

Landesanglerverband Brandenburg e.V.
Der Märkische Angler / Der Märkische Fischer (Verbandszeitschrift)
204.559,57 €

Im Vergleich dazu fällt die Ausgabe für Lachs etc. geringer aus:

Landesanglerverband Brandenburg e.V.
Wiedereinbürgerung von Großsalmoniden (Besatz)
35.684,82 €

Von diesem Posten dürften (organisierte) Angler profitieren:

Landesanglerverband Brandenburg e.V.
Kinderangelschule
54.000,00 €

--

[1] https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/9824-verwendung-der-fischereiabgabe-2015-bis-2017
 
Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich.
Die ganzjährige Schonung von gefährdeten aus der Fischereiabgabe geförderten Fischarten ist sinnig und sollte in jedem Fall beibehalten werden. Der mögliche Nutzerkreis an Anglern ist im Vergleich zu den Abgabezahlern sehr klein, deshalb wäre es extrem ungerecht (Verletzung der Gruppenhomogenität) wenn einige Wenige Fische fangen dürften, die zum Beispiel beim Lachs bis zum Rückkehrer die Beiträge tausender anderer Zahler verschlungen haben.
 
Die ganzjährige Schonung von gefährdeten aus der Fischereiabgabe geförderten Fischarten ist sinnig und sollte in jedem Fall beibehalten werden. Der mögliche Nutzerkreis an Anglern ist im Vergleich zu den Abgabezahlern sehr klein, deshalb wäre es extrem ungerecht (Verletzung der Gruppenhomogenität) wenn einige Wenige Fische fangen dürften, die zum Beispiel beim Lachs bis zum Rückkehrer die Beiträge tausender anderer Zahler verschlungen haben.
Falsch, das Anglergeld wird schlicht und ergreifend nicht für Angler verwendet, wenn man Fische besetzt, die auf Generationen hinaus nicht beangelt werden können. Entweder man läßt sie beangeln oder man bezahlt die Programme aus dem allgemeinen Steuertopf.
 
G
Falsch, das Anglergeld wird schlicht und ergreifend nicht für Angler verwendet, wenn man Fische besetzt, die auf Generationen hinaus nicht beangelt werden können. Entweder man läßt sie beangeln oder man bezahlt die Programme aus dem allgemeinen Steuertopf.

Und selbst wenn nicht finde ich es fraglich, wenn der Zugang zu Gewässern beschränkt ist oder Verbände/ Vereine durch den Verkauf von Erlaubnisscheinen profitieren, sich den Besatz jedoch von allen Anglern finanzieren lassen. Ich denke hier stehen die Bewirtschafter in der Verantwortung einfach wirtschaftlich zu arbeiten! Müssen andere Vereine aus anderen Bereichen auch.
 
Wenn ein Artenprogramm (Ansiedlung, Schutz usw.) von öffentlichem Interesse ist, dass gehört es aus öffentlicher Hand bezahlt. Ich halte die kommende Möglichkeit auf Lachs zu angeln vorgeschoben für Finanzierung.
Artenschutzprogramme sind ob Fisch oder Vogel oder Insekt von öffentlichem Interesse ...
 
G
Da ja nicht alle Menschen gleich viel zur gleichen Zeit von dem Baum der Erkenntnis naschen, finde ich es zwar richtig, das Renaturierungsmaßnahmen, Artenschutzprograme usw. im öffentlichen Interesse sind, aber ich habe große Zweifel, ob einem größeren Gremium die Notwendigkeit überhaupt zu vermitteln ist.

Und das kann uns gut auf die Füße fallen, wenn am Ende Maßnahmen unterlassen werden.
 
G
Aber wird der Verband finanziert? Eigentlich ja nicht, sondern nur Projekte, die der Verband beantragt und durchführt. Ohne die Mittel aus der Fischereiabgabe werden halt die Projekte nicht weitergeführt ...

Darf ich Dir etwas auf die Sprünge helfen?
Wie werden die ganzen Biologen des LFV Westfalen und Lippe bezahlt?
Von den € 10,-- Mitgliedsbeiträgen?
https://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/was_bekommen_sie_fuer_1020_2018.doc.pdf?m=1539328570&

Netto sogar nur Euro 6,70 für den Landesverband.
Von 6,70 Euro werden also bezahlt: (und ein blaues Klassenzimmer)

Dr. Michael Möhlenkamp
Dipl. Biologe

Dr. Olaf Niepagenkemper
Dipl. Geograph

Dr. Marc Schmidt
Dipl. Landschaftsökologe

Dr. Manuel Langkau
Dipl. Biologe

Dr. Svenja Storm
Biologin MSc

Nur einige von den vielen Angestellten.

https://www.lwaf.de/index.php/news/archiv/185-lwaf-austritt-aus-dem-fischereiverband

Besonders Interesant :
https://www.lwaf.de/index.php/news/archiv/178-wasserkraftpolitikgewaesser
Zitat:"
Es müsste doch normalerweise jedem auch nur angeblichen Vertreter der Angler in NRW klar werden mit welchem Falschspieler (Remmel und seine GRÜNEN FREUNDE ) wir es zu tun haben.

Stattdessen laufen die Biologen und ähnlich ausgebildete Angestellte der beiden mittelständischen Unternehmen LFV Westfalen und Lippe e.V. und der Rheinische Fischereiverband dem Ministerium kritiklos und angepasst hinterher und schielen nur auf EFF Mittel und Fischereiabgabe.

Das ist nach meiner Auffassung nur möglich, weil die zahlende Basis nicht darüber informiert wird was mit ihrem Geld passiert. Stattdessen werden für die Vereine Dienstleistungen großzügig angeboten, die allerdings von den Anglern vorher schon bezahlt wurden. Es würde mich nicht wundern, wenn die ausgeschriebene Stelle auch noch aus der Fischereiabgabe bezahlt werden sollte, ähnlich wie die Stelle von Herrn Niepagenkämper für das Unternehmen LFV Westfalen und Lippe e.V. in Münster mit ca. 80000 Euro pro Jahr - unkontrollierbar für die Angler, weil Berichtspflicht besteht nur gegenüber dem Ministerium."

Und dieser LFV vertritt Anglerinteressen?
An wievielter Stelle?

Man brauch die Projekte des NRW Umweltministeriums um überhaupt die vielen Angestellten bezahlen zu können.
Und nun bitte weiter denken.

Und nun weisst Du weshalb das Gezeter in NRW so gross ist.
 
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G
Die ganzjährige Schonung von gefährdeten aus der Fischereiabgabe geförderten Fischarten ist sinnig und sollte in jedem Fall beibehalten werden. Der mögliche Nutzerkreis an Anglern ist im Vergleich zu den Abgabezahlern sehr klein, deshalb wäre es extrem ungerecht (Verletzung der Gruppenhomogenität) wenn einige Wenige Fische fangen dürften, die zum Beispiel beim Lachs bis zum Rückkehrer die Beiträge tausender anderer Zahler verschlungen haben.

Oder man füllt sich mit solchen Programmen die eigene Tasche.
Weil es wirklich Menschen gibt die glauben, dass im Rhein bald wieder ganz viele Lachse u. Maifische schwimmen.
Es soll auch Menschen geben die glauben heute noch an den Weihnachtsmann.
 
Hallo miteinander


Artenschutzprogramme sind ob Fisch oder Vogel oder Insekt von öffentlichem Interesse ...

Aus dieser Feststellung folgt nicht, dass der Staat hier mit öffentlichen Mitteln fördern muss. Vielmehr bleibt es bei der Tatsache, dass dem Staat die gesamte Palette seiner Handlungsmöglichkeiten offen steht. Er kann also genau so gut mit Ge- und Verboten arbeiten. Er kann mit einer Mischform aus Ge- und Verboten und einer öffentlichen Förderung reagieren oder mit unorthodoxen anderen Maßnahmen ...

Es macht keinen Sinn darüber zu spekulieren. Fakt ist, dass die Fischereiabgabe zur gerichtlichen Überprüfung ansteht. Und je nach Ausgang kann dann alles passieren.

Servus
Fischer am Inn
 
Falsch, das Anglergeld wird schlicht und ergreifend nicht für Angler verwendet, wenn man Fische besetzt, die auf Generationen hinaus nicht beangelt werden können.
Es wird auch nicht für Angler verwendet, wenn mich die Zahlung meiner 8€ dazu berechtigt, einen zigtausend Euro Lachs abzuschlagen, den es für einen Fünfziger im Feinkostladen gibt. Das ist eine noch schlimmere Vergeudung, als die Verbandsfinanzierung und ein öffentlicher Gesichtsverlust für alle Angler.
 
Oder man füllt sich mit solchen Programmen die eigene Tasche.
Weil es wirklich Menschen gibt die glauben, dass im Rhein bald wieder ganz viele Lachse u. Maifische schwimmen.
Es soll auch Menschen geben die glauben heute noch an den Weihnachtsmann.
Die Maifische kommen mit dem Rhein gut zurecht, das Projekt wird wahrscheinlich ein Erfolg. Die Schnäpel sind bereits fest etabliert und halten sich ohne Unterstützung.
 
Hallo miteinander

Aus dieser Feststellung folgt nicht, dass der Staat hier mit öffentlichen Mitteln fördern muss. Vielmehr bleibt es bei der Tatsache, dass dem Staat die gesamte Palette seiner Handlungsmöglichkeiten offen steht. Er kann also genau so gut mit Ge- und Verboten arbeiten. Er kann mit einer Mischform aus Ge- und Verboten und einer öffentlichen Förderung reagieren oder mit unorthodoxen anderen Maßnahmen ...

Es macht keinen Sinn darüber zu spekulieren. Fakt ist, dass die Fischereiabgabe zur gerichtlichen Überprüfung ansteht. Und je nach Ausgang kann dann alles passieren.

Servus
Fischer am Inn

Dass die öffentl. Hand kann, aber nicht muss, ist eine Binsenweisheit.
Es ist für mich in vIelen Fällen nicht nur eine Frage der Rechtmäßigkeit, die hier nun gerichtl. entschieden wird, sondern auch der Vernunft und Angemessenheit eines Verbandes.

Viele Verbände fordern vieles in ihrem, teils rein ureigenstem, Interesse, wirken auf Umsetzung für ihre Mitglieder, zahlen aber selbstverständlich nichts, die Finazierung wird bewußt in öffentl. HAnd reinargumentiert und gegeben.
 
@Kopfschuettel: Rein formal müssen die Projekt-Angestellten den jeweiligen Projekten zugeordnet sein. Heißt konkret: Wenn z. B. ein Angestellter eines Verbandes 50% seiner Arbeitszeit für ein Projekt abgestellt wird, dann kann der Verband natürlich auch nur 50 Prozent des Gehalts aus der Fischereiabgabe geltend machen (abzüglich eines Eigenanteils, der je nach Bundesland und Art der Förderung schwankt). Fällt die Förderung weg, fällt auch das Geld weg und der Verband muss sehen, ob und wie er den Angestellten bezahlt (in der Regel sind es Projekt-bezogene Stellen). Der Wegfall der Fischereiabgabe trifft die Verbände aus meiner Sicht also nicht ins Mark, es würden aber Projekte wegfallen oder aus Mitgliedsbeiträgen/Spenden oder anderen Quellen finanziert werden müssen.

Eine institutionelle Förderung (heißt irgendeine INstitution kriegt "einfach so" eine bestimmte Summe) dürfte meiner laienhaften Ansicht nach nicht rechtens sein. Übrigens kann sich (auch hier wieder je nach Bundesland verschieden) so gut wie jeder Verein, Verband, INstitution Mittel aus der Abgabe beantragen. Aus der Jagdabgabe weiß ich allerdings, dass die verwaltungstechnischen Hürden in den letzten Jahren immer höher geworden sind (das ist aber überall so in der Fördermittelvergabe ...). Das schreckt viele potenzielle Antragsteller ab, da man bei Formfehlern ganz schnell mit hohen Rückzahlungen konfrontiert ist. Ist das Geld dann bereits für das Projekt ausgegeben, steht man ganz schön im Regen.
 
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