Tips für Mannheim und Umgebung

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Gelöschtes Mitglied 182192

Guest
Also die Zander laufen, gestern 2 gefangen von 58 und ca 70 und noch 3 Bisse verkloppt, läuft also! :)
 
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Gelöschtes Mitglied 182192

Guest
Gestern war ich auch wieder unterwegs, 51er Zander und ü1,50 Wels auf die Zanderjigge.
Habe noch einen Zander verloren, trotzdem ein gelungener Angelabend!
 
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Gelöschtes Mitglied 182192

Guest
Gestern wieder für 2 std unterwegs gewesen, raus kam ein Wels von ca 1,00m +, von dem habe ich diesmal auch ein Foto geschossen, dass ich später nachreichen werde.
Zuvor ist mir ein größerer Wels nach dem ersten Wurf wieder ausgestiegen, der war größer! ^^

DSCN0250.JPG
 
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Gelöschtes Mitglied 182192

Guest
Gar nicht die nächsten Tage, Tochterholidays^^
Ich bin um Ketsch/Brühl anzuteffen wenn ich am Rhein unterwegs bin auch gerne mal an den Natorampen!
 

Taxidermist

Well-Known Member
Rlp, ist Frühjahrsschonzeit von 15.4-31.5
Zitat, LFVO:
jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
http://landesrecht.rlp.de/jportal/p...t=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-FischGDVRPpP18
Stimmt das vom 15.02. - 15.05 Kunstköder Verbot .
In BW gilt wärend dieser Zeit eine normale Raubfischschonzeit auf Hecht und Zander, von einem Kunstköderverbot ist mir nichts bekannt?
Es darf also fleißig weiterhin auf Barsch und Waller mit Kukö gefischt werden und von denen, die den Hals nicht voll bekommen, die anderen Räuber ebenso penetriert werden!
http://www.landesrecht-bw.de/jporta...hV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Bei so viel Halbwissen/Unwissen empfehle ich mal einen Blick in die entsprechende LFVo!

Jürgen
 

pebe

New Member
....
In BW gilt wärend dieser Zeit eine normale Raubfischschonzeit auf Hecht und Zander, von einem Kunstköderverbot ist mir nichts bekannt?
Es darf also fleißig weiterhin auf Barsch und Waller mit Kukö gefischt werden und von denen, die den Hals nicht voll bekommen, die anderen Räuber ebenso penetriert werden!
http://www.landesrecht-bw.de/jporta...hV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Bei so viel Halbwissen/Unwissen empfehle ich mal einen Blick in die entsprechende LFVo!

Jürgen
Das es immer Leute gibt die gleich abwertende Bemerkungen machen müssen.
Man könnte jetzt genauso argumentieren wie du und den gleichen Satz für dich benutzen.

Ich schlage dir vor mal in das Regelwerk des Pächters
um dessen Gewässer Strecke es hier geht zu schauen,
da steht, Auszug:
"In den Schonzeiten von Zander und Hecht vom 15.02. - 15.05.
besteht ein generelles Kunstköder und Köderfischverbot."


Insofern stimmt das von MegaBass genannte und von dir zitierte:
Stimmt das vom 15.02. - 15.05 Kunstköder Verbot .

Das haben auch schon andere für diese Strecke erkannt, siehe hier.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Das es immer Leute gibt die gleich abwertende Bemerkungen machen müssen.
Man könnte jetzt genauso argumentieren wie du und den gleichen Satz für dich benutzen.

Könnte man, ja!
Ich fische eine Strecke oberhalb, Bruhrain, vielleicht deshalb und dort ist es noch so wie beschrieben.

Aber ansonsten haste schon Recht!

Jürgen
 

pebe

New Member
Ist bei Bruhrain noch die VFG
(oder wer war nach den PG Bruhrain der Nachfolger?)
der Pächter der Strecke?
Hat sich da in den letzten Jahren irgendwas geändert?
 

Taxidermist

Well-Known Member
Die Bruhrain Strecke ist vom Verband gepachtet,
https://www.lfvbw.de/fischerei/angeln-in-verbandsgewaessern
https://www.lfvbw.de/images/Fischerei/Richtlinien_Bruhrain.pdf

in Folge der ehemaligen Pachtgemeinschaft der umliegenden Vereine.
Bei diesen Vorgängern gab es wohl "Unregelmäßigkeiten" in der Kasse, weshalb sich dieses Konstrukt auflöste.

Vor wenigen Jahren war noch im Gespräch die Strecke solle vom Karlsruher Verein übernommen werden, dem ist aber wohl nicht so.
Weiterhin bin ich da aber schlecht informiert, da ich mir nicht mal mehr die vergünstigte Jahreskarte über meinen Verein hole, sondern nur noch ab und an Tageskarten.

Jürgen
 
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