AW: Günters Angelreisen
@Dolfin
Sicherungsschein für Pauschalreisen Gemäß § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuches.
http://dejure.org/gesetze/BGB/651k.html
(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden 1.der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen...