Thomas9904
Well-Known Member
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen
Wie gesagt, sehe ich GRUNDSÄTZLICH anders:Ich denke, auch bei guter Beratung hätte er schlechte Karten gehabt,
Weder zurücksetzen noch lebende Fische fotografieren ist grundsätzlich strafbar nach dem Tierschutzgesetz (zurücksetzen KANN nach Landesfischereigesetz verboten sein (Bayern (jeder maßige nicht geschonte MUSS entnommen werden), Schleswig Holstein: C+R - Verbot (anders als die europäische Definition ist es da aber: Angeln ohne Entnahmeabsicht (also nicht nachweisbar, ausser der Angler gibts zu), in anderen BL nicht spezifisch geregelt).
Es kommt hierbei bei der Strafbarkeit nach TSG beim Foto machen eines lebenden Fisches wie beim zurücksetzen nur der §17/2 (b) TSG in Betracht (§17 regelt die Strafbarkeit):
Hier MUSS also zur Strafbarkeit NEBEN dem allgemeinen Punkt "ERHEBLICH" beim fotografieren auch der Punkt "länger anhaltend" (sofern man Fischen überhaupt Leid/Schmerz/Stressempfinden zugestehen will) erfüllt sein, beim zurücksetzen (nicht beim fangen) "wiederholt" (juristisch: Es muss sich dann um den gleichen Angler und den gleichen Fisch handeln)..
Für Fische als niederste Wirbeltiere mit eher rudimentärem Hirn und keiner Selbstwahrnehmung MUSS (eigentlich) also das Gericht den zur Strafbarkeit notwendigen Zeitraum "länger anhaltend" anders definieren als z. B. für Vögel, Säugetiere oder gar Primaten - und zwar deutlich länger.
Ein einzelnes Foto, innerhalb ein paar Sekunden geschossen vor dem zurücksetzen, dürfte daher bei normalen Richtern und Staatsanwälten weder zu einer Verurteilung (bzw. im Falle des SA) zu einer weitergehenden Ermittlung führen.
Da es zum einen aber auch solche und solche Richter und Staatsanwälte gibt und zum anderen man vor Gericht und auf hoher See eh in Gottes Hand ist, ist das zuerst mal theoretisch zu betrachten.
Ein guter Anwalt, der sich im Thema auskennt, wäre daher bei einer Anzeige empfehlenswert.
Der soll dann auch mal einen Blick werden in:
C&R - Glaubens oder Rechtsfrage?
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2006/c-r-glaubens-oder-rechtsfrage.html
oder weitere entsprechende rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen von Jendrusch und Jendrusch/Niehaus zum Thema.