Kolja Kreder
Mitglied
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen
Oder halt § 18 TierSchG.
Hallo miteinander
Vorab: Ich gebe zu, dass ich den Thread nur diagonal überflogen habe. Und vielleicht sind mir Details entgangen.
Aber mir fällt auf, dass die Stadt einen Bußgeldbescheid erlassen hat. Es liegt also keine Verurteilung durch die Justiz wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz vor.
Bußgeldbescheid (also eine Ordnungswidrigkeit) spricht eher für einen Verstoß nach dem Fischereigesetz ???
Seltsam
Servus
Fischer am Inn
Oder halt § 18 TierSchG.