20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Juli

bussgeldwaller_AB.jpg


20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Wir berichteten ja bereits über den Fall des jungen Mülheimer Anglers, der nicht nur von Seiten der Behörden wegen dem zurücksetzen von Wallern unter Druck geraten ist, sondern auch seitens seines Vereines:
Mülheimer Angler gerät nach Wels-Fang unter Druck


Diese Geschichte hat nun einen Abschluss gefunden, wie die WAZ berichtet:
20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Laut WAZ hat der Angler nun ein Bußgeld der Stadt in Höhe von 528,50 Euro akzeptiert und ging nicht rechtlich dagegen vor.

Der Vater des Anglers hält die Entscheidung der Stadt für unverhältnismäßig.

Besonders ärgert ihn die Auslegung des "vernünftigen Grundes" durch das Veterinäramt.

Dazu der Stadtsprecher:
Stadtsprecher Volker Wiebels erklärt demgegenüber, man habe bereits alle rechtlichen Möglichkeiten zugunsten des Anglers ausgeschöpft: „Wir haben berücksichtigt, dass er jung ist, Ersttäter und geständig.“ Daher seien die Vorfälle auch nicht als Straftaten, sondern nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet worden. „Das Gesetz zieht allerdings enge Grenzen“, so Wiebels.

Der Angler hätte laut seines Vaters nun mit der Sache abgeschlossen.

Auch scheint nun die Sache mit dem Verein aus der Welt geschafft zu sein.

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Ich kann auf der einen Seite sehr gut verstehen, dass der junge Angelkollege hier einfach bezahlte, um seine Ruhe zu haben.

Schliesslich war das "nur" ein Bußgeld und keine Straftat.

Auf der anderen Seite bin ich mir recht sicher, dass mit einem guten Anwalt diese Geschichte auch vor Gericht kaum standgehalten hätte, wenn von Anfang an der Angler keine Aussagen gemacht und sich anwaltliche Hilfe geholt hätte.

Dazu haben wir oft genug berichtet und auf entsprechende rechtswissenschaftliche Arbeiten hingewiesen (siehe Anhang 1)

Hier versuchte in meinen Augen wieder eine wohl auch schützerverseuchte Verwaltung ein Exempel zu statuieren.

Schade, dass weder Verein noch Verband dies nutzten, um hier im Sinne der Angler und des Angelns einzugreifen.

Thomas Finkbeiner


Anhang 1
Weder zurücksetzen noch lebende Fische fotografieren ist grundsätzlich strafbar nach dem Tierschutzgesetz (zurücksetzen KANN nach Landesfischereigesetz verboten sein (Bayern (jeder maßige nicht geschonte MUSS entnommen werden), Schleswig Holstein: C+R - Verbot (anders als die europäische Definition ist es da aber: Angeln ohne Entnahmeabsicht (also nicht nachweisbar, ausser der Angler gibts zu), in anderen BL nicht spezifisch geregelt).

Es kommt hierbei bei der Strafbarkeit nach TSG beim Foto machen eines lebenden Fisches wie beim zurücksetzen nur der §17/2 (b) TSG in Betracht (§17 regelt die Strafbarkeit):


Hier MUSS also zur Strafbarkeit NEBEN dem allgemeinen Punkt "ERHEBLICH" beim fotografieren auch der Punkt "länger anhaltend" (sofern man Fischen überhaupt Leid/Schmerz/Stressempfinden zugestehen will) erfüllt sein, beim zurücksetzen (nicht beim fangen) "wiederholt" (juristisch: Es muss sich dann um den gleichen Angler und den gleichen Fisch handeln)..

Für Fische als niederste Wirbeltiere mit eher rudimentärem Hirn und keiner Selbstwahrnehmung MUSS (eigentlich) also das Gericht den zur Strafbarkeit notwendigen Zeitraum "länger anhaltend" anders definieren als z. B. für Vögel, Säugetiere oder gar Primaten - und zwar deutlich länger.

Ein einzelnes Foto, innerhalb ein paar Sekunden geschossen vor dem zurücksetzen, dürfte daher bei normalen Richtern und Staatsanwälten weder zu einer Verurteilung (bzw. im Falle des SA) zu einer weitergehenden Ermittlung führen.

Da es zum einen aber auch solche und solche Richter und Staatsanwälte gibt und zum anderen man vor Gericht und auf hoher See eh in Gottes Hand ist, ist das zuerst mal theoretisch zu betrachten.

Ein guter Anwalt, der sich im Thema auskennt, wäre daher bei einer Anzeige empfehlenswert.

Der soll dann auch mal einen Blick werden in:
C&R - Glaubens oder Rechtsfrage?
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2006/c-r-glaubens-oder-rechtsfrage.html
oder weitere entsprechende rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen von Jendrusch und Jendrusch/Niehaus zum Thema.
 

Riesenangler

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AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Austritt und eine schlechte Berichterstattubng gegen den Verein wären durch mich sicher. Aber ich glaube der Verein hatte ihn schon gefeuert.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

nein, siehe oben und Bericht WAZ, die haben sich "ausgesprochen"..
 

KBL

Member
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Den Fisch einfach zurücksetzen, nicht noch geil sein auf den Fame: denn hätte es keine 500 Euro gekostet...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Bei richtiger Anwendung geltenden Rechtes und sich wehren und durchkämpfen in meinen Augen nicht..

Kann aber verstehen, dass sich der junge Mann dem nicht aussetzen wollte, sondern lieber in Ruhe wieder angeln und kein Stress im Verein.
 
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Catch& Release
https://www.facebook.com/WurttembergischerAnglervereinEv/
Das schreibt der WAV in Stuttgart auf seiner Faxcebookseite dazu.
Der Verein ist auch mit den zuständigen Fischereibehörden in Stuttgart zu diesem Thema in Kontakt.
Er bezweifelt auch die rechtmäßigkeit der Änderung zu C&R im saarländischen Fischerreirecht und ist mit den zuständigen Personen in Kontakt.
 

Jose

Active Member
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

gibts da irgendwelche info, wie die auf den überaus exakten betrag von 528,50 kommen?
 

hirschkaefer

Active Member
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

gibts da irgendwelche info, wie die auf den überaus exakten betrag von 528,50 kommen?

Eine Postzustellurkundeverursacht gemäß Gebührenordnung Auslagen in Höhe von 3,50 Euro im Bußgeldbescheid. Aus diesem Grund stehen im Bußgeldbescheid häufig Gebühren und Auslagen in einem Umfang von 28,50 Euro (Basis-Bußgeldbescheid-Gebühr: 25 Euro plus Auslagen für die PZU).

+ Strafe
 

kati48268

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AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Der Stadtsprecher: „Das Gesetz zieht allerdings enge Grenzen“
Das tut es eben gerade nicht!

Gerade die schwammigen Formulierungen
"vernünftiger Grund, erhebliche Schmerzen, länger anhaltend oder wiederholt,..."
des §17 TierSchG
bedingen einer konkreten Auslegung und Begründung durch das Gericht.

Die fand hier (lt. Bericht) nicht statt, allerdings auch nicht durch eine Verteidigung.
Der Argumentation des Veterinäramtes hätte es aber nicht mal eines Rechtsbeistandes bedurft, um sie auseinander zu pflücken.

Beschämend dabei ist vor allem die Rolle des Vereins! #q
 
A

ayron

Guest
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Die sind doch zu 99% in LvF-Westfalen-Lippe - besser, dass die sich da nicht eingemischt haben#h
 
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Habt ihr überhaupt das Bild von dem Waller gesehen und wie er mit ihm umgegangen ist? Fische zurücksetzen vollkommen ok, sie wie Dreck behandeln nicht. Wir haben eine Verantwortung gegenüber dem Tier und wenn wir dieser nicht nachkommen und nicht waidgerecht handeln, dann muss dies entsprechend geahndet werden. Meine Meinung. Hätte er den Fisch gut behandelt wäre es auch zu keinem Bußgeld o.ä. gekommen.
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Den Fisch einfach zurücksetzen, nicht noch geil sein auf den Fame: denn hätte es keine 500 Euro gekostet...

Genau so schaut es aus.

Bei richtiger Anwendung geltenden Rechtes und sich wehren und durchkämpfen in meinen Augen nicht..

Ich denke, auch bei guter Beratung hätte er schlechte Karten gehabt, da es gleich zwei Fische waren, die er gefangen hat um sie wieder schwimmen zu lassen. Da ist schon ein gewisser Vorsatz zu erkennen.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: 20-jähriger Angler muss 528,50 Euro Bußgeld zahlen

Erschreckend, dass Angler nicht primär die schwachsinnige, Angler-, Tier- & Bestandsfeindliche Rechtsprechung kritisieren,
sondern dafür lieber das Fotografieren.

Dummheit sich erwischen zu lassen oder gar selbst den Zerfleischern Munition zu liefern, hin oder her.
Es kann trotzdem jeden erwischen!

Als wenn man immer merken würde in der Aufregung des Drills und des Versorgens & Zurücksetzens, ob nicht irgendwo hinterm Busch ein Möchtegernsheriff mit dem Tele drauf hält!

Wir müssen dafür kämpfen, dass der Angler (innerhalb der Gesetze & Bewirtschafterregeln) stets selbst entscheiden kann was er mit seinem Fang macht.
 
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