5 Jahre Schein weg! :-(

Baddo

New Member
Hallo!
Mein Kumpel, zuvor noch nie in irgendeiner Art und Weise auffällig geworden, wurde beim Angeln am Rhein von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Er hatte dummerweise 3-4 lebendige Schwarzmeergrundel, die er kurz zuvor gefangen hatte, in einem Unterfangkescher im Wasser liegen.
Die Wasserschutzpolizei bemerkte und notierte dies.
Einige Tage später kam eine Vorladung zur örtlichen Polizei.
Dort warteten bereits die Herren von der WSP und es kam zur Anhörung und zum Einbehalten des Scheins.
Man würde sich melden, hiess es...
Nun kam das Urteil:
5 Jahre Schein weg- ohne Bewährung.

Nun meine Frage:
Was haltet ihr davon oder habt ihr schon ähnliche Erfarungen gemacht? Bitte um Rückmeldung!
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Nabend,

Wie wurde dieses Urteil begründet?
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Urteil?

Ohne Verhandlung?

Keine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen?
 

angel-daddy

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AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Er soll zum Anwalt....
 

Malzis

Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Urteile können nur vor Gericht gemacht werden.Von einem Richter.
Das sieht nach Behördenwillkür aus.
Dein Kollege soll sich doch unbedingt das Angelverbot schriftlich
geben lassen ,nur so kann man Einspruck dagegen einlegen.
Wenn er zur Polizei geht,kann er verlangen das die Herrschaften ihn dort auch die Begründinug schriftlich mitteilen.
Er kann dann schon mal "Durchklingen"lassen,das das sein Rechtsanwalt ganz anders sieht.
Lass aber auf jeder Fall mal hören wie das ganze weitergeht.
 

MMK308

Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Wie alt bist du den?

Was für eine Begründung lieferten Sie dir?

Du solltest sofort zum Anwalt.

Mfg
 
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Sofort mit einem Anwalt Einspruch dagegen einlegen!!

Die Polizei darf keine Urteile fällen, das kann nur ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft.
 

antonio

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AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Ja sowas in der Art.

Muss doch anfechtbar sein.#h

isses auch dann kommts zu ner verhandlung, also alle rechtsmittel offen.
strafbefehl wird oft gemacht, geht einfacher (verhandlung gespart mal ganz simple ausgedrückt).
und wie gesagt möglichkeit des widerspruchs besteht.
steht auch auf nem strafbefehl drauf mit fristen und pipapo(rechtsmittelbelehrung oder wie sich das schimpft)

antonio
 

MMK308

Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Das kann ja nicht wahr sein, 5 Jahre jetzt Hackts oder?

Hab ja schon viele Geschichten gehört aber 5 Jahre ?!!
 

antonio

Active Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Sofort mit einem Anwalt Einspruch dagegen einlegen!!

Die Polizei darf keine Urteile fällen, das kann nur ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft.


hat doch keiner gesagt das die polizei nen urteil gefällt hat.
es wurde nur gesagt es gab ein urteil von wem und in welcher form wurde nicht gesagt.


"Dort warteten bereits die Herren von der WSP und es kam zur Anhörung und zum Einbehalten des Scheins.
Man würde sich melden, hiess es...
Nun kam das Urteil:
5 Jahre Schein weg- ohne Bewährung."


antonio
 
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Wenn es Wetter in NRW ist ist das Urteil aber nicht haltbar. Wenn sich in der hinsicht nichts geändert hat so ist es nichts als Schall und Rauch. In NRW darf man KöFis lebendig am Ufer hältern(wenn es nicht geändert wurde), was er auch gemacht hat. Zumal die WSP ganz schön auf die Kacke haut, gerade bei Grundeln.
 
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Moin

Mit Schein weg kann auch Tageskarte Jahreskarte...gemeint sein.

Und nicht die Sportfischerprüfung.


|wavey:
 

Jose

Active Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

bevor der TE keine "urteils"-begründung postet, solltet man das hier ignorieren.

was mich stutzig macht: so ein hochkochendes "skandal"-thema als ersten beitrag seit der anmeldung hier - das riecht mir sehr nach
TROLLACCOUNT.

begründung her!
 
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