5 Jahre Schein weg! :-(

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Über die Erheblichkeit entscheidet doch der finanzielle Status des Täters. Heißt der Otto Normalverbraucher, dann kriegt er die volle Packung. Ist es eine renomierte AG, dann wars ein bedauerlicher Zwischenfall, denn man für unerheblich erklärt.

Frau Justitia ist eine Hure, die es dem reichen Manne besonders gut besorgt!
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

@Antonio:

Ich weiß es nicht - aber die Sicherstellung oder Einziehung des Führerscheins wird zwar gerichtlich angeordnet, aber über die weitere Zukunft eines Autofahrers und seiner Fahrerlaubnis entscheidet doch auch eine Behörde, oder?

@Hardyfan:

Nachdem der Tierschutz mittlerweile Verfassungsrang bekommen hat und im GG steht könnte man da auch durchaus nochmal drüber nachdenken

- bei dem "3 Grundel-Fall" ist allerdings für mich persönlich die "nicht-Erheblichkeit" evident!!!

Jedoch gefällt mir die Idee nicht, dass man einen ECHTEN (&verurteilten) Tierquäler angeln läßt - dafür braucht man eine Handhabe, die das Recht zwar hat, die aber niemand so richtig klar ist & die keiner praktiziert.

E.
 

antonio

Active Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

jup das ist richtig ernie aber das gericht ordnet ne mindestentzugszeit an und danach entscheidet die behörde über die wiedererteilung.
warum wird das beim fischereischein nicht ebenso gehandhabt?

antonio
 

Hardyfan

Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Bei den Führerscheinen untersagt das Gericht den Fahrerlaubnisbehörden, vor Ablauf etwa 1 Jahres eine neue Fahrerlaubnis auszustellen (bei einer Alkoholfahrt)
Also eine Mindesfrist.
Nach 10 Monaten stellt der Betroffene dann einen Antrag auf Wiedererteilung und dann kann ihm folgendes (je nach Ausgestaltung des Falles natürlich) passieren:

Die Behörde erteilt ihm dann die Fahrerlaubnis oder
ie Behörde verlangt Nachschulung oder ein psychologisches Seminar oder
die Behörde verlangt ein MPU-Gutachten (vulgo Idiotentest) und der Psychologe etwa beim TÜV verlangt den Nachweis des Gamma-Gt (ein Blutwert, an dem man Akoholgenuss in einem bestimmten vergangenen Zeitraum bestimmen kann).
Hat der Betroffene während der Sperrzeit lustig weitergesoffen, wird´s eng.
Hat er das nicht und sagt das Richtige, kann er Glück haben.

Den 3-Grundel-Fall sehe ich wie Du, Ernie. Bei dem Karpfenangler M.P. würde ich eine Akte aufmachen und prüfen, inwieweit ich seinen Fischereischein kassieren kann (vorausgesetzt das Urteil wäre rechtskräftig).
Mit guten Erfolgsaussichten im übrigen. Langdauerndes absichtliches C&R, entsprechende Publizierung in den einschlägigen Organen, Wiederholungsgefahr und letztlich gewerbliche Tätigkeit. Dazu kommt eine hohe gerichtliche Strafe.
Ich hab mal meine JURIS-Datenbank nach Urteilen zum Entzug bzw. Versagung von Fischereischeinen durchforstet. Nichts da. Ist ja auch fast klar:

1. Muss ein Angler entsprechende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen haben.
2. Muss er angezeigt werden
3. Muss es zur Verurteilung kommen
4. Die Behörde muss davon erfahren
5. Sie muss den Fischereischein entziehen
6. Der Betroffene muss ein Widerspruchsverfahren erfolglos durchlaufen
7. Er muss vor dem Verwaltungsgericht klagen
8. Es muss ein Urteil ergehen (der so beliebte Vergleich, der dem Richter fast keine Arbeit macht) reicht nicht für JURIS nicht aus.
 

antonio

Active Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Bei den Führerscheinen untersagt das Gericht den Fahrerlaubnisbehörden, vor Ablauf etwa 1 Jahres eine neue Fahrerlaubnis auszustellen (bei einer Alkoholfahrt)
Also eine Mindesfrist.

Nach 10 Monaten stellt der Betroffene dann einen Antrag auf Wiedererteilung und dann kann ihm folgendes (je nach Ausgestaltung des Falles natürlich) passieren:

Die Behörde erteilt ihm dann die Fahrerlaubnis oder
ie Behörde verlangt Nachschulung oder ein psychologisches Seminar oder
die Behörde verlangt ein MPU-Gutachten (vulgo Idiotentest) und der Psychologe etwa beim TÜV verlangt den Nachweis des Gamma-Gt (ein Blutwert, an dem man Akoholgenuss in einem bestimmten vergangenen Zeitraum bestimmen kann).
Hat der Betroffene während der Sperrzeit lustig weitergesoffen, wird´s eng.
Hat er das nicht und sagt das Richtige, kann er Glück haben.

Den 3-Grundel-Fall sehe ich wie Du, Ernie. Bei dem Karpfenangler M.P. würde ich eine Akte aufmachen und prüfen, inwieweit ich seinen Fischereischein kassieren kann (vorausgesetzt das Urteil wäre rechtskräftig).
Mit guten Erfolgsaussichten im übrigen. Langdauerndes absichtliches C&R, entsprechende Publizierung in den einschlägigen Organen, Wiederholungsgefahr und letztlich gewerbliche Tätigkeit. Dazu kommt eine hohe gerichtliche Strafe.
Ich hab mal meine JURIS-Datenbank nach Urteilen zum Entzug bzw. Versagung von Fischereischeinen durchforstet. Nichts da. Ist ja auch fast klar:

1. Muss ein Angler entsprechende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen haben.
2. Muss er angezeigt werden
3. Muss es zur Verurteilung kommen
4. Die Behörde muss davon erfahren
5. Sie muss den Fischereischein entziehen
6. Der Betroffene muss ein Widerspruchsverfahren erfolglos durchlaufen
7. Er muss vor dem Verwaltungsgericht klagen
8. Es muss ein Urteil ergehen (der so beliebte Vergleich, der dem Richter fast keine Arbeit macht) reicht nicht für JURIS nicht aus.

ist schon klar und richtig, nur warum handhabt man dies nicht genauso beim fischereischein?
da kann dann nix verlorengehen durch nichtinfo oder fehlinfo der behörden untereinander.

antonio
 
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Bin kein Jurist, bin Bwl Student und haben da auch Recht Vorlesungen.. Wie immer das Bgb ,hgb ,prodhaftg etc sind total beschissen. Deshalb zum eigentlichen Fall es ist natürlich dumm gewesen was der Mann gemacht hat. ABER : wie kann es sein, das Angler die wirklich(so hoffe ich im großenteil) Weidgerecht agieren, den Schein entzogen bekommen bei einer spezies die als PLAGE gilt und dazu noch im Wasser gehälter worden ist(wenn auch ohne setzkescher) JEDOCH im Gegensatz dazu , 10000000 Fische vor Deutschen Küsten (und dem Rest der Welt, aber hier gehts um Deutschland) qualvoll auf Schiffskuttern verenden durch erstickung , und solche Menschen ungestraft davon kommen ja sogar Subventionen (Geld) dafür bekommen... das stinkt mir gewaltig#q
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

@Überläufer
Zu den Verhältnismäßigkeiten in unserem Justizsystem hat Andal die richtige Antwort schon gegeben:

Frau Justitia ist eine Hure, die es dem reichen Manne besonders gut besorgt!
Da die Berufsfischerei ein Wirtschaftsfaktor mit entsprechender Lobby ist,
die sich auch noch in ihrem Auftreten einig ist, ganz im Gegensatz zu den
Anglern, ist es wohl klar, warum da zweierlei Recht angewendet wird!

Jürgen
 
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