AW: 5 Jahre Schein weg! :-(
Bei den Führerscheinen untersagt das Gericht den Fahrerlaubnisbehörden, vor Ablauf etwa 1 Jahres eine neue Fahrerlaubnis auszustellen (bei einer Alkoholfahrt)
Also eine Mindesfrist.
Nach 10 Monaten stellt der Betroffene dann einen Antrag auf Wiedererteilung und dann kann ihm folgendes (je nach Ausgestaltung des Falles natürlich) passieren:
Die Behörde erteilt ihm dann die Fahrerlaubnis oder
ie Behörde verlangt Nachschulung oder ein psychologisches Seminar oder
die Behörde verlangt ein MPU-Gutachten (vulgo Idiotentest) und der Psychologe etwa beim TÜV verlangt den Nachweis des Gamma-Gt (ein Blutwert, an dem man Akoholgenuss in einem bestimmten vergangenen Zeitraum bestimmen kann).
Hat der Betroffene während der Sperrzeit lustig weitergesoffen, wird´s eng.
Hat er das nicht und sagt das Richtige, kann er Glück haben.
Den 3-Grundel-Fall sehe ich wie Du, Ernie. Bei dem Karpfenangler M.P. würde ich eine Akte aufmachen und prüfen, inwieweit ich seinen Fischereischein kassieren kann (vorausgesetzt das Urteil wäre rechtskräftig).
Mit guten Erfolgsaussichten im übrigen. Langdauerndes absichtliches C&R, entsprechende Publizierung in den einschlägigen Organen, Wiederholungsgefahr und letztlich gewerbliche Tätigkeit. Dazu kommt eine hohe gerichtliche Strafe.
Ich hab mal meine JURIS-Datenbank nach Urteilen zum Entzug bzw. Versagung von Fischereischeinen durchforstet. Nichts da. Ist ja auch fast klar:
1. Muss ein Angler entsprechende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen haben.
2. Muss er angezeigt werden
3. Muss es zur Verurteilung kommen
4. Die Behörde muss davon erfahren
5. Sie muss den Fischereischein entziehen
6. Der Betroffene muss ein Widerspruchsverfahren erfolglos durchlaufen
7. Er muss vor dem Verwaltungsgericht klagen
8. Es muss ein Urteil ergehen (der so beliebte Vergleich, der dem Richter fast keine Arbeit macht) reicht nicht für JURIS nicht aus.