AW: 5 Jahre Schein weg! :-(
Hi Ernie,
Denk mal an das C&R Urteil gegen M.P. Wenn ich nun als juristischer Laie mir die Vergehen + Urteile ansehe und vergleiche - dann bricht meine kleine Rechtswelt zusammen.
Diese Schieflage der Verhältnismäßigkeit bereitet mir erhebliche Bauchschmerzen.
Wurde nicht hier in diesem Fall beim Strafmaß "leicht" übertrieben??
Hm,
konsequenterweise hätte auch in diesem Strafverfahren gegen M.P. eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach der MiStra an die zuständige Fischereibehörde erfolgen müssen.(was, wie oben schon erwähnt, in der Praxis auch gerne mal "vergessen" wird!).
...meiner eigenen Rechtsauffassung nach
müßten (!!!) bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz auch rechtliche Konsequenzen von Seiten der Fischereibehörde erfolgen,
SOFERN diese Behörde dienstl. Kenntnis von dem Verfahren gegen den Angelscheininhaber hat.
WAS dann die Fischereibehörde bei einem tierschutzrechtlichen Verstoß durch einen Angler macht, oder nicht macht - ob ein Schein eingezogen wird oder eine temp. Sperre erteilt wird, liegt dann alleine bei der Behörde und ist nicht zwingend Gegenstand des Strafverfahrens!
Hier im "Fall" des TE ist es möglicherweise so, dass die zuständige Fischereibehörde wohl doch mal Kenntnis von dem Strafverfahren bekommen hat & dann eigene Rechtsfolgen per Verwaltungsakt angeordnet hat!
Wenn das bei M.P. (noch?) nicht passiert ist, dann hatte er einfach großes Glück, weil offenbar dort die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft - Gericht und Fischereibehörde (nach der MiStra eigentlich
zwingend vorgeschrieben!) nicht geklappt hat-oder die Behörde dort vor Ort "keinen Handlungsbedarf" sieht !?!
Wenn bei dem Kumpel des TE nun die Fischereibehörde Kenntnis erlangt hatte und ihr Ermessen voll ausgeschöpft hat mit der "5-Jahres-Sperre", dann ist das Pech, aber man hätte IN JEDEM FALL dagegen ein Rechtsmittel gehabt!
Ob nun M.P. über das Urteil hinaus seinen Schein behalten durfte, oder nicht, dass entzieht sich meiner Kenntnis!....evtl. läuft da auch noch das Verwaltungsverfahren...und das kann dauern!!!
Wenn ihm einer etwas böses will, dann kann er den Schein auch jetzt noch noch verlieren, wenn die zuständige Fischereibehörde nachträglich Kenntnis von der (rechtskräftigen ?!?) Verurteilung erhält!
Insofern besteht da nicht zwingend eine Schieflage und das "Strafmaß" ist reine Ermessenssache der F-Behörde, die je nach Bundesland durch das lokale Fischerei- und Verwaltungsrecht eingeräumt wird!
LG,
Ernie