5 Jahre Schein weg! :-(

Ulli3D

MdDHC
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Letzte Aktivität 22.11.2011 |kopfkrat

Wenn er verstorben ist, dann dürfte er auch schon verbuddelt sein. |supergri
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Letzte Aktivität 22.11.2011 |kopfkrat

Wenn er verstorben ist, dann dürfte er auch schon verbuddelt sein. |supergri

Davon ist auszugehen... ich nehme keinen strengen Geruch wahr! :)
 

Jose

Active Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Davon ist auszugehen... ich nehme keinen strengen Geruch wahr! :)

na, mir hängt noch das rüchlein in der nase, das ich schon bei themenstart hatte: trollgeruch.
finde, das hat sich verstärkt

seit januar 2010 dabei, 7 posts november 2011, alle am selben tag in diesem, seinem ersten und einzigen thema.
seitdem nicht wieder im AB.

ich zumindest denke an einen zum trollen angelegten account
 

Aurikus

Et kütt wie et kütt
In stillem Gedenken
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

na, mir hängt noch das rüchlein in der nase, das ich schon bei themenstart hatte: trollgeruch.
finde, das hat sich verstärkt

seit januar 2010 dabei, 7 posts november 2011, alle am selben tag in diesem, seinem ersten und einzigen thema.
seitdem nicht wieder im AB.

ich zumindest denke an einen zum trollen angelegten account


Ich frage mich an dieser Stelle, was das den Leuten bringt??!!

Eventuell ja eine Erregung im Lendenbereich!!!;)
 

Bigone

kein geheimniskrämer
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

der Trend geht zum zweit Account?, einem zum Unruhe stiften???
find ich blöd...
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Bleibt nicht aus, gerade bei den Junganglern...

Aber die älteren Trolle sind viel schlimmer :m
 

TheFisherking

Call me Andy!
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Kann man den Fake-Thread denn nicht mal zu machen?
 

Jose

Active Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

ach, wir sind doch in der närrischen zeit. und in der kalten.
da brauchen manche manchmal sowas.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Hm,

schade - der Sachverhalt ist etwas "dünn", um vernünftig etwas dazu sagen zu können.

ABER:

Aus meiner Referendarzeit bei der Staatsanwaltschaft weiß ich, das die Staatsanwaltschaft in ihren Verfügungen auch diverse Mitteilungspflichten nach der MiStra hat, wobei so einige da in der Praxis gerne mal "geschlabbert" werden.

Wenn also jemand wegen so einer "Grundelsache" ins Fadenkreuz der Justiz gerät und der Staatsanwalt das Verfahren z.B. nach § 153a StPO einstellt, so müsste eigentlich bei einem tierschutzrechtlichen Verstoß eine Mitteilung darüber an die zuständige Fischereibehörde gemacht werden, wenn bekannt ist (oder mal jemand daran denkt!?!), dass der Betroffene Inhaber eines Angelscheins ist.

Das passiert nicht immer und ich war da auch nur persönlich "fit" & entsprechend sensibilisiert, weil ich selber Angler bin - ein Staatsanwalt, der mit dem Angeln nix am Hut hat, der übersieht diese Mitteilungspflicht gegenüber der Fischereibehörde in solch´ einem (Bagatell-) Fall sicherlich gerne auch einmal, gerade wenn das Strafverfahren ohnehin eingestellt wird, was aus Sicht des Angler´s dann aber nur pures Glück ist.

Die Fischereibehörde kann dann per Verwaltungsakt den Fischereischein einziehen, auch wenn das Strafverfahren eingestellt wurde - gegen diesen (belastenden) Verwaltungsakt, der z.B. die Einziehung des Fischereischeins anordnet MUSS der Verwaltungsakt aber eine Rechtsmittelbelehrung enthalten und man könnte im Rahmen eines Widerspruchs oder einer Verwaltungsgerichtlichen Klage dagegen vorgehen.

Soviel mal zum möglichen Gang eines solchen Verfahrens und der Aufklärung, warum man auch bei einem eingestellten Strafverfahren durchaus mal seinen Angelschein gefährden oder sogar temporär verlieren kann, wenn die Staatsanwaltschaft (=Horde von BEAMTEN) mal nicht schläft und ihren Mitteilungspflichten nachkommt, wodurch die Fischereibehörde dann erst dienstliche Kenntnis von solchen Verstößen durch Angler erhält & ggf. auch mal tätig wird!


Darüber hinaus kann die Einziehung des Fischereischeines bzw. eine temporäre Sperre erfolgen durch:

- richterliches Urteil aufgrund einer öffentlichen Verhandlung

- Strafbefehl (meiner Ansicht nach in solch´ einem Fall praxisfern, weil da in aller Regel
nur ein Geldbetrag nötig ist, um die Sache schnell vom Tisch zu haben!).

- wie erwähnt durch einen Verwaltungsakt der Fischereibehörde, die hier eigenes Ermessen hat


Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Hi Ernie,

Denk mal an das C&R Urteil gegen M.P. Wenn ich nun als juristischer Laie mir die Vergehen + Urteile ansehe und vergleiche - dann bricht meine kleine Rechtswelt zusammen.
Diese Schieflage der Verhältnismäßigkeit bereitet mir erhebliche Bauchschmerzen.

Wurde nicht hier in diesem Fall beim Strafmaß "leicht" übertrieben??
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Hi Ernie,

Denk mal an das C&R Urteil gegen M.P. Wenn ich nun als juristischer Laie mir die Vergehen + Urteile ansehe und vergleiche - dann bricht meine kleine Rechtswelt zusammen.
Diese Schieflage der Verhältnismäßigkeit bereitet mir erhebliche Bauchschmerzen.

Wurde nicht hier in diesem Fall beim Strafmaß "leicht" übertrieben??

Hm,

konsequenterweise hätte auch in diesem Strafverfahren gegen M.P. eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach der MiStra an die zuständige Fischereibehörde erfolgen müssen.(was, wie oben schon erwähnt, in der Praxis auch gerne mal "vergessen" wird!).

...meiner eigenen Rechtsauffassung nach müßten (!!!) bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz auch rechtliche Konsequenzen von Seiten der Fischereibehörde erfolgen, SOFERN diese Behörde dienstl. Kenntnis von dem Verfahren gegen den Angelscheininhaber hat.

WAS dann die Fischereibehörde bei einem tierschutzrechtlichen Verstoß durch einen Angler macht, oder nicht macht - ob ein Schein eingezogen wird oder eine temp. Sperre erteilt wird, liegt dann alleine bei der Behörde und ist nicht zwingend Gegenstand des Strafverfahrens!


Hier im "Fall" des TE ist es möglicherweise so, dass die zuständige Fischereibehörde wohl doch mal Kenntnis von dem Strafverfahren bekommen hat & dann eigene Rechtsfolgen per Verwaltungsakt angeordnet hat!

Wenn das bei M.P. (noch?) nicht passiert ist, dann hatte er einfach großes Glück, weil offenbar dort die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft - Gericht und Fischereibehörde (nach der MiStra eigentlich zwingend vorgeschrieben!) nicht geklappt hat-oder die Behörde dort vor Ort "keinen Handlungsbedarf" sieht !?!

Wenn bei dem Kumpel des TE nun die Fischereibehörde Kenntnis erlangt hatte und ihr Ermessen voll ausgeschöpft hat mit der "5-Jahres-Sperre", dann ist das Pech, aber man hätte IN JEDEM FALL dagegen ein Rechtsmittel gehabt!

Ob nun M.P. über das Urteil hinaus seinen Schein behalten durfte, oder nicht, dass entzieht sich meiner Kenntnis!....evtl. läuft da auch noch das Verwaltungsverfahren...und das kann dauern!!!

Wenn ihm einer etwas böses will, dann kann er den Schein auch jetzt noch noch verlieren, wenn die zuständige Fischereibehörde nachträglich Kenntnis von der (rechtskräftigen ?!?) Verurteilung erhält!

Insofern besteht da nicht zwingend eine Schieflage und das "Strafmaß" ist reine Ermessenssache der F-Behörde, die je nach Bundesland durch das lokale Fischerei- und Verwaltungsrecht eingeräumt wird!

LG,

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

Katteker

Auf, auf!
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Hallo Ernie,

2 sehr interessante Beiträge. Danke dafür!
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Rehi Ernie,

Meinen Dank für diese ausführliche Erleuterung.

Wenn ich nun Ermessenssache lese - kommen die Bauschmerzen gleich wieder..
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

Rehi Ernie,

Meinen Dank für diese ausführliche Erleuterung.

Wenn ich nun Ermessenssache lese - kommen die Bauschmerzen gleich wieder..

Tja - diese Bauchschmerzen kenne ich und sie kommen überall dort, wo das Gesetz Ermessen einräumt, welches dann gerade in versch. Bundesländern auch recht unterschiedlich angewendet und ausgeübt wird, wenn keine "lenkenden" Erlasse von oben existieren.

Zudem kann es auch tatsächlich an der Person des Entscheiders auf Behördenseite hängen - was nur menschlich ist - und ein Peta-Beamter wird so eine Sache sicherlich anders entscheiden, als ein angelnder alter Haudegen-Beamter, der so alt ist, dass er selbst noch legal mit lebendem Köfi geangelt hat....!

E.
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

als ein angelnder alter Haudegen-Beamter, der so alt ist, dass er selbst noch legal mit lebendem Köfi geangelt hat....!
Klasse Satz!
Das nehm ich gleich mal als Pille gegen die Bauschmerzen....
 

Hardyfan

Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

...als ein angelnder alter Haudegen-Beamter, der so alt ist, dass er selbst noch legal mit lebendem Köfi geangelt hat....

So einer bin ich#h.
Und ich habe in insgesamt 18 Jahren Tätigkeit bei 2 Ordnungsbehörden und seit 1998 in der Verwaltungsleitung (der somit alle Posteingänge sieht) noch keine MiStra in Fischerei- oder Angelangelegenheiten gesehen.
Überhaupt laufen Fischereischeinangelegenheiten in der Praxis wesentlich gelassener ab, als es hier im Forum manchmal den Eindruck macht.
99% der Fischereischeine werden (korrekt) anstandslos ausgestellt, das eine Prozent kann kein Prüfungszeugnis vorweisen, kommt entweder später (mit Prüfungszeugnis) wieder oder eben nicht.
Wie sich allerdings die in SH neue "Urlaubsfischereischein-Regelung für Einheimische" auswirkt wird sich zeigen, ich bin indes sicher, dass wir keine 5 im Jahre 2012 ausstellen werden.
Im Jahre 2008 oder 2009 wurden in ganz SH nur etwa 400 Urlauberfischereischeine für Gäste ausgestellt.
Die Dinge werden in Foren oftmals wesentlich stärker hochgekocht, als sie sich in der Praxis darstellen.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

MiStra - Nummer 51 Absatz 3 Nr. 10 ist einschlägig für tierschutzrechtliche Verstöße von Anglern bzw. Fischereischeininhabern.

Allerdings macht das in der Praxis wohl kaum ein Richter oder Staatsanwalt - zugegeben, die haben auch mit "anderen Kalibern" zu tun und sind in der Regel völlig überlastet - aber wie sonst, wenn nicht durch die Justiz und die MiStra soll denn eine zuständige Fischereibehörde dienstliche KENNTNIS von tierschutzrechtlichen oder anderen umweltschutzrechtlichen Verstößen ihrer angelnden "Schäfchen" (=Fischereischeininhabern) erlangen???

Naja - Theorie und Praxis halt - aber die Grundlage gibt es - nur macht es wie schon erwähnt kaum einer - und ich bin mir ziemlich sicher, dass auch viele Staatsanwälte verblüfft wären, wenn sie von dieser Möglichkeit & PFLICHT wüßten!

|supergri

E.
 

antonio

Active Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

ernie wieso wird das eigentlich nicht so gehandhabt wie beim führerschein, wenn ne verurteilung oder ähnliches erfolgt.
beim führerschein steht der entzug ja auch mit im urteil.

antonio
 

Hardyfan

Member
AW: 5 Jahre Schein weg! :-(

MiStra - Nummer 51 Absatz 3 Nr. 10 ist einschlägig für tierschutzrechtliche Verstöße von Anglern bzw. Fischereischeininhabern.

Stimmt, aber mit dem Vorbehalt der Erheblichkeit.

Straftaten gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt
§ 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2, § 17 Nr. 3 EGGVG​


(1) In Strafsachen wegen Straftaten gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt sind mitzuteilen​

1. die Einleitung des Verfahrens,
2.der Ausgang des Verfahrens,

wenn dies zur Abwehr erheblicher Nachteile für Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft erforderlich ist.​

(2)...

(3) Vorschriften zum Schutz der Umwelt im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Bestimmungen aus folgenden Sachgebieten​

1. ...
2. ...
10. Tierschutz und Tierseuchenschutz,

Und daran scheitert es in der Praxis. Ist eben nicht erheblich, fertig.
 
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