7. Änderung der Lübecker Nutzungsbedingungen

Salora

Member
Am 18.9.14 wurde die 7. Änderung der Nutzungsbedingungen beschlossen, welche nun ab dem 1.10.2014 in Kraft sind.

http://www.luebecker-anglerforum.de/gallery/files/7/0/10.sitzung.jpg
Quelle: http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001838&options=4

Die genauen Formulierungen sowie die Veränderungen findet ihr hier:

> Neuerungen seit dem 1.10.14 im Vergleich zu den alten Bedingungen (pdf)

> Nutzungsbedingungen NEU (pdf)

Die nördliche Wallhalbinsel ist nun auch zum Angeln mit zwei Ausnahmen frei gegeben.

Angelverbot auf der Nördlichen Wallhalbinsel (östliche Seite) von der Drehbrücke bis Anfang Gebäude Schuppen F und im markierten Bereich des Liegeplatzes „Lisa von Lübeck“.

http://www.luebecker-anglerforum.de/gallery/files/7/0/walli2.jpg

> Zur Google Gewässerkarte

Weitere Neuerungen:

In allen Fischereibezirken (I-IV) ist das Grundangeln mit 2 Haken je Rute gestattet. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nur im Bezirk II, hier ist das Grundangeln nur von Freitag 08.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr gestattet. (Die Zeiten für das Grundangeln wurden verlängert)

Das Watangeln ist an den Lübecker Küsten (Brodtener Ufer, Badestrände Travemünde & Priwall) gestattet.

Extrem Wichtig, und haltet euch bitte daran!!

Anglerinnen und Angler haben ihr Angelgeschirr so einzusetzen, dass ausliegendes Fischfangeschirr nicht beschädigt wird. Das Fischfanggeschirr hat Vorrang vor der Angelfischerei.

Sollte sich das Angelgeschirr im Fischfanggeschirr verhaken, ist das Angelgeschirr von der Angelrute abzuschneiden!!!

Neu gilt für die Wakenitz: In der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres ist das Angeln mit Kunstködern in der Wakenitz nicht gestattet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: 7. Änderung der Lübecker Nutzungsbedingungen

Interessante Infos:
Aber bei uns nur verlinken, keine fremden Texte, Bilder oder Grafiken einstellen...
Danke
 
Oben