Thomas9904
Well-Known Member
Redaktionell
Normalerweise hat sich ein Mitglied eines Vereines oder Verbandes an Beschlüsse zu halten, die gemeinschaftlich getroffen wurden nach der Satzung.
Ob das nun gültige Vorstands- oder Präsidiumsbeschlüsse oder Beschlüsse von Mitglieder- oder Hauptversammlungen sind.
Wir hatten bereits berichtet, dass die EU plant, Anglern ein Aalfangverbot (hier zuerst Ostsee) aufzuerlegen:
EU will Aalfangverbot in der Ostsee für Angler und Fischer - wann auch im Süßwasser?
Ich hatte auch positiv angemerkt, dass der DAFV sich hier erstmals gegen ein drohendes Verbot ausgesprochen hat!
Statt wie sonst (fast) immer (wie bei Angelverbot AWZ oder Baglimit Dorsch) gegenüber Politik und Behörden gleich Kompromisse anzubieten oder die Segel zu streichen.
Dumm für den DAFV:
Es gibt einen Beschluss des europäischen Dachverbandes (European Anglers Alliance (EAA)), in dem auch der DAFV Mitglied ist (und so dessen Beschlusslage eigentlich vertreten müsste) aus dem Jahre 2007.
In einer Meldung vom 01.09. 2017 macht die EAA Sichtweise und Beschlusslage noch einmal klar:
http://www.eaa-europe.org/news/11866/eu-commission-proposes-eel-fisheries-ban-in-the-baltic-sea.html
Da hiermit der DAFV mit seiner Sichtweise und Veröffentlichung klar gegen Beschlusslage der EAA verstösst, habe ich bei der EAA nachgefragt, wie sie dazu stehen:
Sobald wie Antwort erhalten, werden wir sie veröffentlichen.
Im Falle einer Nichtantwort werden wir informieren.
Thomas Finkbeiner
Weitere Infos zum Thema:
EU will Aalfangverbot in der Ostsee für Angler und Fischer - wann auch im Süßwasser?
Die LINKE: Schriftliche Frage an Bundesregierung wegen Aalfangverbot Ostsee
Aalfangverbot für Angler - EAA dafür, DAFV dagegen
Die Verbände der Sport- und Angelfischerei sind uneinig in der Frage Aalfangverbot für Angler. Das EAA-Mitglied DAFV ist gegen Verbot, der europäische Dachverband EAA selber ist aber dafür.Normalerweise hat sich ein Mitglied eines Vereines oder Verbandes an Beschlüsse zu halten, die gemeinschaftlich getroffen wurden nach der Satzung.
Ob das nun gültige Vorstands- oder Präsidiumsbeschlüsse oder Beschlüsse von Mitglieder- oder Hauptversammlungen sind.
Wir hatten bereits berichtet, dass die EU plant, Anglern ein Aalfangverbot (hier zuerst Ostsee) aufzuerlegen:
EU will Aalfangverbot in der Ostsee für Angler und Fischer - wann auch im Süßwasser?
Ich hatte auch positiv angemerkt, dass der DAFV sich hier erstmals gegen ein drohendes Verbot ausgesprochen hat!
Statt wie sonst (fast) immer (wie bei Angelverbot AWZ oder Baglimit Dorsch) gegenüber Politik und Behörden gleich Kompromisse anzubieten oder die Segel zu streichen.
Dumm für den DAFV:
Es gibt einen Beschluss des europäischen Dachverbandes (European Anglers Alliance (EAA)), in dem auch der DAFV Mitglied ist (und so dessen Beschlusslage eigentlich vertreten müsste) aus dem Jahre 2007.
In einer Meldung vom 01.09. 2017 macht die EAA Sichtweise und Beschlusslage noch einmal klar:
http://www.eaa-europe.org/news/11866/eu-commission-proposes-eel-fisheries-ban-in-the-baltic-sea.html
The European Commission proposes a ban on Baltic Sea eel fisheries due to “alarming scientific evidence and historically low levels”. Eels caught accidentally will have to be released instantly. The ban applies both to commercial and recreational fishing, for the year 2018.
.....
......
EAA welcomes the Commission’s proposed ban on eel fishing at sea (Baltic).
In 2007 EAA adopted an eel resolution, which still stands. The EAA calls for:
1. Stop, as soon as possible, all fishing for eels at all its life stages
2. Compulsory release of all eel by-catches
3. Stop all commercial fisheries for eel, with potential compensation for loss of income
4. Stop all sales and export of eels and elvers
5. Fishing for eels and elvers should only be allowed for recovery purposes (e.g. tagging and re-stocking)
The full text is available here.
Da hiermit der DAFV mit seiner Sichtweise und Veröffentlichung klar gegen Beschlusslage der EAA verstösst, habe ich bei der EAA nachgefragt, wie sie dazu stehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Veröffentlichung vom 01. 09. 2017 begrüßt die EAA das Aalfangverbot auch für Freizeitangler in der Ostsee.
http://www.eaa-europe.org/news/11866/eu-commission-proposes-eel-fisheries-ban-in-the-baltic-sea.html
Ihr Mitglied, der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV), ist öffentlich jedoch gegen ein solches Verbot des Aalfanges für Angler:
http://www.dafv.de/index.php/home/n...-zum-geplanten-aal-fangverbot-fuer-die-ostsee
Dazu unsere Fragen:
1.:
Muss nicht ein Mitgliedsverband der EAA - wie der DAFV - Beschlüsse der EAA wie die Zustimmung zum Aalfangverbot mittragen?
2.:
Bedeutet das dann andernfalls, dass die EAA nun auch ihre Sichtweise ändern wird und GEGEN ein Verbot des Aalangelns ist?
2.1.:
Oder wird die EAA hier ihr Mitglied DAFV zur Ordnung rufen und auf eine gemeinsame Linie drängen?
Aus redaktionellen Gründen würde ich mich über eine Antwort bis zum 29.09. 2017 freuen.
Fragen wie Antwort sind zur Veröffentlichung in unseren Medien gedacht.
Sobald wie Antwort erhalten, werden wir sie veröffentlichen.
Im Falle einer Nichtantwort werden wir informieren.
Thomas Finkbeiner
Weitere Infos zum Thema:
EU will Aalfangverbot in der Ostsee für Angler und Fischer - wann auch im Süßwasser?
Die LINKE: Schriftliche Frage an Bundesregierung wegen Aalfangverbot Ostsee
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