aalschnüre im kanal

Barsh

Waidgerechtigkeit
AW: aalschnüre im kanal

@Zander-Maniac:

Ich bin deiner Meinung. Auch ich bin ein waidgerecht fischender Angler mit Anstand und Ehre in der Brust.

Wer seine Aale für den Eigenbedarf noch nichtmal mit 3 erlaubten Ruten fangen kann, ist in meinen Augen sowieso kein Angler.

Zudem kenne ich keinen Kanal, an dem das Auslegen von Aalschnüren erlaubt ist!!

Mein Angelverein duldet das Auslegen von Aalschnüren in der Oker (BS) !leider!|gr: - von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.

Was finde ich gelegentlich beim Spinnfischen am hellichten Tage an der Oker??!!|gr: Aalschnüre!

Ich entferne die ganze ******* dann immer - Polizei kann da i.d.R. eh nix machen.

Fazit:
Nur Trottel die es nicht draufhaben mit der Rute was zu fangen, benötigen 20 Schnüre, die stundenlang mit den sich quälenden Fischen im Wasser hängen!:r
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: aalschnüre im kanal

Mal zum nachdenken für die tierschützenden Angelfischer hier:
Wer Fischen eine Schmerz/Leidensfähigkeit zuspricht und trotzdem (und sei es noch so "weidgerecht") angelt, statt seinen Fisch aus dem Fundus bereits getöteter Fische im Handel zu kaufen, könnte sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, nach dem Tierschutzgesetz "aus Rohheit" zu handeln.

Zum Thema:
Der Einsatz von Reusen, Aalschnüren und Langleinen war lange fürs Fleischmachen akzeptiert und auch dem Angeln zugerechnet. Und im föderalen System gibt es dazu eben zig unterschiedliche Regelungen. Das hat sich in dem Maße geändert, je mehr das Angeln vom reinen Fleischmachen weg kam und mehr zur Freizeitgestaltung genutzt wurde, da blieb dann am Ende meist "nur" noch die Senke über.

Dazu kommen dann noch die Regeln und Regularien der jeweiligen Gewässerbesitzer.

Und die oft legale Möglichkeit von Berufs- und Nebenerwerbsfischern wie auch auch zur Bestandskontrolle/Wissenschaft solches Fanggerät einzusetzen (wobei man davon ausgehen können dürfen sollte, dass solche Fanggeräte dann auch entsprechend gekennzeichnet sind).

Findet man also Reusen, Netze, Aalschnüre etc. ohne Kennzeichnung wäre der erste Weg mal zum Bewirtschafter des Gewässers (egal ob Verein, Berufsfischer etc.), um abzuklären, ob evtl. jemand die Erlaubnis dazu hat.

Im Falle dass nicht, ist dann zuerst mal der Bewirtschafter gefordert, tätig zu werden.

Sprich, dann zur Polizei zu gehen.

Hat die Polizei dann einen entsprechenden Vorgang angelegt, gibt es ja Kontaktpersonen da.

Dann kann der Bewirtschafter den Anglern dies mitteilen, dass weitere Funde unter Angabe der Fundumstände bei diesem Kontakt angegeben werden.

Normalerweise hat die Polizei genügend Wichtigeres zu tun, als dass die sich drüber freuen, wenn zig Angler ihre Funde einzeln anzeigen, ohne zu wissen, ob das überhaupt ein illegaler Tatbestand war - so machen sich Angler da wohl kaum Freunde bei den Freunden und Helfern.

Gibt es aber einen Vorgang bei der zuständigen Polizei, initiiert durch den Bewirtschafter, bei dem alles Relevante gesammelt werden kann, werden die Beamten dies zu schätzen wissen.

Und der Bewirtschafter hat die Möglichkeit, die Angler vor Ort zu sensibilisieren und mit genauen Handlungsanweisungen für den Fundfall zu versehen.

Da wird am Ende sicher mehr rauskommen, als wenn jeder nach seinem Gutdünken versucht, den Hilfssheriff zu spielen...




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Zuletzt bearbeitet:

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: aalschnüre im kanal

So, um die Sache abzukürzen: ich habe gerade mit dem LFV in Münster gesprochen und dort wurde mir erklärt, dass im gesamten Bereich NRW in den Kanälen das Auslegen von Aalschnüren verboten ist. Diese Regelung ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden und gilt in diesem Fall nur für NRW. Bei Auffinden von mehreren oder gehäuftem Auftreten von eben diesen Schnüren wären sie sogar daran interessiert eine Meldung zu erhalten, um dort verstärkt zu kontrollieren. Die WSP wegen einer oder zwei Schnüren anzurufen hält er für wenig sinnvoll.

Werden Aalschnüre gefunden, rausziehen und entsorgen. Was mit den eventuell gehakten Fischen passiert habe ich vergessen zu fragen. Sorry!
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: aalschnüre im kanal

@detlef
War nicht auf d.Kanal beschränkt.
Wo es erlaubt ist,ists halt erlaubt.
 

Zander70

Inaktiver User
AW: aalschnüre im kanal

@detlef
War nicht auf d.Kanal beschränkt.
Wo es erlaubt ist,ists halt erlaubt.

Achso, ja das ist ganz unterschiedlich.
Da der Thread Ersteller sich auf den Raum Datteln,Olfen und Lüdinghausen bezog, bin ich jetzt mal von den heimischen Kanälen ausgegangen.

Viele Grüße #h
 
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