AW: aalschnüre im kanal
Hallo,
ich zitiere mal
§ 293 StGB Fischwilderei
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1. fischt oder
2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
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Gem. LFischGesetz NRW § 39 gehört die Aalschnur nicht zu den in NRW verbotenen fischereilichen Mitteln.
Wenn der Einsatz mit Erlaubnis oder im Auftrag des Pächters erfolgt, ist das absolut legal.
Das ist zugegebenermaßen nicht sehr wahrscheinlich.
Es deutet eher auf Fischwilderei hin.
Sollte das aber genehmigt sein, ist die Wegnahme oder die Zerstörung der Aalschnur die schönste Fischwilderei.
Ich kenne das Problem, da ich als Gewässerwart gelegentlich Reusen zu Kontrollzwecken auslege.
Dazu habe ich eine schriftliche Erlaubnis des Vereins, da Reusen auf meinem Erlaubnisschein nicht aufgeführt sind.
Der Einsatz kann also durchaus legal sein.
Da würde ich die Polizei ode den Pächter verständigen, auf gar keinen Fall die Reuse oder die Aalschnur zerstören oder mitnehmen, das kann böse ins Auge gehen.
sNeEp