Mutzenbacher
Member
Moin,
gerade auf der Seites des VFG rumgesurft und im LFG §19 steht dass der Aal ganzjährig bis 31.12.2015 geschont ist.
Jetzt haben wir aber 2016. Also keine Schonzeit mehr?
Ich denke Gesetz ist Gesetz und man muss/sollte sich daran halten.
Hal jemand da nähere Infos?
Petri und schönen Sonntag
gerade auf der Seites des VFG rumgesurft und im LFG §19 steht dass der Aal ganzjährig bis 31.12.2015 geschont ist.
Jetzt haben wir aber 2016. Also keine Schonzeit mehr?
Ich denke Gesetz ist Gesetz und man muss/sollte sich daran halten.
Hal jemand da nähere Infos?
Petri und schönen Sonntag