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Eddy Prey (vorne) von ProNature MV verdient sein Geld mit dem Führen von Angelgästen. Er ist bei den Mueritzfischern gemeldet, eine Sondergebühr muss er nicht zahlen

Der Zweckverband Brombachsee, der den Kleinen und Großen Brombachsee sowie den Igelsbachsee bewirtschaftet, erhebt ab dieser Saison eine Gebühr von gewerblichen Angelguides, die dafür einen Antrag stellen müssen. Dieter Hofer, Geschäftsleiter des Zweckverbands, begründet die Abgabe wie folgt: „Jeder, der den See gewerblich nutzt, muss seinen finanziellen Beitrag leisten. Egal, ob das ein Surfbrett-Verleih, ein Kiosk oder eben ein Angelguiding-Unternehmen ist. Wir kümmern uns unter anderem um die Wege, um Parkplätze sowie die Häfen und Steganlagen. All das kostet Geld.“

Probleme mit Guides gab es seiner Aussage nach bislang keine. „Es geht nur um die gerechte Beteiligung.“ Vorher habe man sich unter anderem beim Pächter, dem Fischereiverband Mittelfranken, informiert, ob Guiding überhaupt grundsätzlich erwünscht sei und eine positive Rückmeldung erhalten. Wie hoch die Gebühr ist, will Hofer nicht verraten. Es soll sich aber um eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen handeln.

Auf der Messe in Berlin konnte ich mit Herbert Ziereis, Inhaber des Guidingunternehmens "Angelservice Oberbayern ASO" darüber sprechen. Begeistert ist er nicht, will aber sein Guidingangebot auf den Gewässern aufrecht erhalten. Ob er die Preise erhöhen muss, konnte er noch nicht sagen.

Ruhrverband

Auch an anderen Gewässern gibt es Abgaben. So verlangt der Ruhrverband (Möhne-, Bigge-, Henne-Lister-, Sorpesee, etc.) eine pauschale Jahresgebühr von den Angelguides. Ziel ist es vor allem, einen Überblick zu bekommen, wer da auf den Gewässern unterwegs ist und so eine gewisse Qualität im Angelguiding zu bewahren. „Die schauen sich tatsächlich jeden potenziellen Guide persönlich an“, sagt Uli Beyer, der am Möhnesee einen Angelladen betreibt und ebenfalls Guiding anbietet. „Das System funktioniert, und mit der Gebühr kann ich leben.“

Müritzfischer

Die Müritzfischer geben an ihren Gewässern ebenfalls Lizenzen aus. „Wir führen vorab Gespräche“, sagt Dennis Marusch, der dort für die Angelei-Bewirtschaftung verantwortlich ist. „Wir sehen die Guides als Partner und verlangen keine zusätzlichen Gebühren. Das können wir so handhaben, weil wir als privates Unternehmen bei Fehlverhalten sofort die Angelerlaubnis entziehen können.“ Derzeit gibt es auf den rund 30.000 Hektar etwa 12 hauptberufliche Guides. Sie haben einen Vertrag inklusive Verhaltenskodex unterzeichnet. „So vermitteln wir ein positives Bild vom Angeln, Gäste haben schneller Fangerfolg und bekommen den richtigen Umgang mit den Fischen vermittelt.“, sagt Dennis.

Bodden

Die meisten Guides gibt es wohl an den Boddengewässern an der Ostsee. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber es dürften über 50 gewerbliche Anbieter sein, hinzu dürften zahlreiche Schwarz-Anbieter kommen. Dort sind bislang keine Gebühren fällig, allerdings benötigen die gewerblichen Angelführer den Sportküstenschifferschein (SKS). Für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind außerdem Sondergenehmigungen notwendig. Mehr ist von offizieller Seite nicht notwendig. Allerdings verlangen viele Häfen für gewerbliche Nutzer höhere Tarife. Auch gewerbliche Tageskäste müssen sich bei den Hafenmeistern anmelden und eine entsprechende Abgabe entrichten.

Angelverbände

Gerade im Osten haben die Landesanglerverbände über ihre Gewässerfonds das Fischereirecht an sehr großen Wasserflächen. Der LAV Sachsen-Anhalt verbot auf der Mitgliederversammlung ab Januar 2016 jegliche gewerbliche Nutzung der Gewässer. Der Antrag kam aus der Mitgliedschaft. Herr Manneck, zuständig für Gewässerwirtschaft und Fischereischutz, sagte auf Nachfrage: „Wir sind eine gemeinnütziger Verein, eine kommerzielle Nutzung ist nicht gewünscht. Wir kümmern uns um die Gewässer, sorgen für einen guten Besatz und die Guides schöpfen einfach nur ab. Das wollen wir nicht.“ In der Diskussion habe es mehrere Wortmeldungen gegeben, die sagten, dass die Gewässerabschnitte, wo die Guides unterwegs waren, für Monate „tot“ seien. Dort fange man nichts mehr. Außerdem sei das Guiding nicht mit dem Tierschutz vereinbar und als Naturschutzverband könne man das daher nicht gutheißen.

Diese Sicht steht komplett im Widerspruch zu anderen Gewässerbetreibern, die in den Guides Partner und Garanten für einen sorgsamen Umgang mit den Fischen sehen. Fangneid dürfte bei dem Beschluss der Hauptversammlung keine geringe Rolle gespielt haben.

Deutlich entspannter sieht das der Geschäftsführer des LAV Brandenburg, Andreas Koppetzki. „Ich will wissen, wer auf unseren Gewässern gewerbliches Guiding betreibt.“, sagt er. Dementsprechend müssen Angelguides einen Antrag stellen, eine Gebühr ist vorerst nicht fällig. „Die Zahl hält sich sehr in Grenzen. Bislang haben wir einen einzigen Antrag bearbeitet.“

Ich habe nun nicht alle Angelverbände, nicht alle großen Gewässerbetreiber durchtelefoniert. Wenn Ihr dazu noch Infos habt, wo ggf. Gebühren erhoben oder andere Regelungen gelten, wäre ich für eine Ergänzung in den Kommentaren dankbar.

Und wie seht Ihr das überhaupt? Sollen Angelguides zur Kasse gebeten werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum ist der Guide böse...der Kutterkapitän aber nicht?

Ich hab hier nirgendwo gelesen, dass Guides böse sind, auch nicht das man auf sie einschlägt, nur das sie für ihre gewerblichen Dienste halt Abgaben zahlen sollen.
Und die Sache mit den Kutterkapitänen hat sich sehr bald sowieso erledigt, weil es keine mehr geben wird, da lohnt es also nicht mehr über entsprechende Gebühren nach zu denken?

Jürgen
 
Der Unterschied zwischen Guides und Kutterkaptänen dürfte allerdings meist darin liegen, dass die Kapitäne erst ein Patent erwerben müssen und die Kutter eine besondere Zulassung brauchen, bevor sie Angelfahrten durchführen dürfen.

Na das Kapitänspatent hat ja nichts damit zu tun, ob der zukünftige Kapitän mit Anglern draußen rumfährt.
Er braucht eins, sobald er gewerblich irgendwelche Waren/Menschen auf See von A nach B bringt.
Ist ja ähnlich dem Taxischein. Sobald du Personen transportierst, musst du eine MPU machen und Ortskenntnis nachweisen.
Die "Angelboot Zulassung" sehe ich als das größere Problem. Keine Ahnung was da die Richtlinien sind.

Dennoch verstehe ich nicht, warum der Guide noch mal für das entsprechende Gewässer löhnen soll-nur weil er andere Angler zum Fisch bringt.
Einen Fischereischein hat er ja.
Eine Gewerbeanmeldung auch.
Für das entsprechende Gewässer zahlt er ja bereits Gebühren- sonst dürfte er dort nicht angeln.
Wenn er nun Angler zum Fisch bringt, kann es doch nur gut für den Verpächter sein.
Mehr Angler= mehr Einnahmen. Ob diese "Ihren" Fisch fangen ist doch erst mal nebensächlich. Auch Guides gehen leer aus.
Ich habe schon mit vielen "Profi Anglern" gequatscht. Weder Bab's, noch Strehlow, Isaiasch ,Wiebeck oder den Boddenanglern springen die Fische ins Boot.
Wenn ich nun beim "Guide Hein Blöd" einen Tag Boddenangeln kaufe,dann erwerbe ich noch den Küstenfischereischein. Zudem zahle ich noch für "Hein Blöd's " Mühe.
Soweit so klar.
"Hein Blöd" versteuert seine Einnahmen beim Finanzamt und alle sind glücklich.
Warum soll jetzt Hein Blöd noch irgend eine Lizenz an wem auch immer zahlen? Für was?
Hat das Land Mecklenburg Vorpommern Heringe, Flundern, Hecht oder Barsch besetzt?
Nicht anders verhält es sich mit den Kutterkapitänen.
Damit die rausfahren können, brauchen die erst mal ein Schiff und das entsprechende Patent. Ist nun mal so.
Dann hat er seine Einnahmen. wegen mir 15x50€.
Davon bezahlt er seine Ausgaben wie Diesel und Personal.
Ob seine Gäste nun Fisch fangen oder nicht-steht auf einem ganz anderen Blatt.
Er bringt die Leute erst mal raus aufs Wasser und damit zum Fisch. Daher unterscheidet er sich überhaupt nicht vom "schnösligen" Guide.
Ich glaube nicht, dass der Kutterkapitän irgendwas in Richtung Fischereiabgabe ans jeweilige Bundesland (MV/SH) bezahlt.
 
Hallo,

Er braucht eins, sobald er gewerblich irgendwelche Waren/Menschen auf See von A nach B bringt.

Eben, der Zweckverband Brombachsee verlangt von allen, die den See und seine Infrastruktur gewerblich nutzen eine Anmeldung und ggf. auch Gebühren. Warum sollte da jemand, der eine gewerbliche Personenbeförderung mit kleinen Wasserfahrzeugen betreibt ausgenommen sein?

Ob der Fischereiverband Mittelfranken dann für die gewerbliche Nutzung des Fischereirechts noch zusätzliche Gebühren verlangt, geht aus dem Artikel ja gar nicht hervor.

Im Zweifel müssten die Guides, die bisher ohne Anmeldung/Genehmigung dort tätig waren, froh sein, wenn ihnen keine Nachforderungen für die letzten Jahre ins Haus flattern. Und dass sie überhaupt weiter dort guiden dürfen. In Sachsen-Anhalt wurde ja aus ähnlichen Gründen das Guiding in Verbandsgewässern komplett verboten.

Dennoch verstehe ich nicht, warum der Guide noch mal für das entsprechende Gewässer löhnen soll

Andere verstehen nicht, warum Guides im Gegensatz zu anderen gewerblichen Nutzern eben nicht löhnen sollen.

Ist aber auch egal. Wenn der Rechteinhaber für eine Nutzung zur Kasse bittet, muss man das nicht verstehen. Dann zahlt man eben oder man unterlässt die Nutzung. Ist ja auch in anderen Bereichen so.
 
Eben, der Zweckverband Brombachsee verlangt von allen, die den See und seine Infrastruktur gewerblich nutzen eine Anmeldung und ggf. auch Gebühren. Warum sollte da jemand, der eine gewerbliche Personenbeförderung mit kleinen Wasserfahrzeugen betreibt ausgenommen sein?
Dem Fisch ist es doch relativ egal, ob er vom Boot oder vom Ufer gefangen wird.
Ich ging jetzt vom "gemeinen Guide " aus.
Es gibt ja durchaus Guides, welche mit einem an die Elbe gehen oder eben vom Ufer (Meeresküste) auf Meerforelle/Dorsch angeln.
Ich würde als Guide nicht verstehen, dass ich in diesen beiden Fällen irgendwelche zusätzlichen Gebühren an den Fischereirecht Inhaber zahlen müsste---abgesehen natürlich von den Gebühren, die auch für Angler XY anfallen.
Wenn ich aber einen privaten See habe, dann mache ich natürlich die Regeln.
Klar: dann kann ich auch vom Guide einen entsprechenden Obolus verlangen.
Das allerdings halte ich nur für legitim, wenn ich dieses Gewässer auch bewirtschafte.
Nichts anderes passiert ja auch an einem Forellenpuff.
Anderseits sollten die Gebühren auch für den Guide nachvollziehbar sein.
Denn: der Guide kommt ja in der Regel mit ein paar Anglern. Die zahlen ja bereits schon für die Nutzung dieses Sees.
Dem Bewirtschafter entsteht doch nun kein Schaden, nur weil der Guide mit 5 Anglern auf/im/am Teich sitzt.
Zudem: nur wer fängt, kommt wieder. Das kann ja nur im Interesse des Bewirtschafters liegen.
 
Vielleicht geht es den Inhabern (vgl. Wirten) auch ums Verhalten der Guides (vgl. Stammtischbrüder). die allgemein die Auffassung vertreten und kundtun, dass sie es sind, die die Duftmarken setzen? Womit wir ja schon wieder beim Stammtisch-Syndrom wären.

Klar habe ich als "common fisherman" auch gerne die freie und volle Entscheidung über mein Tun & Handeln in der Hand. Man darf aber hierbei auch nicht übersehen, selbst wenn sich der "Steinzeitbolschewismus" so herrlich emphatisch ließt, dass die Inhaber durchaus erweiterte Rechte und Pflichten haben. Und dies setzen sie nun mal, nicht zum erkennbaren Nachteil aller, am Großen Brombachsee ins Werk. Mit dem Prinzip "was dir ist, gehört auch mir und was mir gehört, das geht dich nichts an!" kommen wir weder weiter, noch auf einen grünen Zweig.
 
...denn ich möchte hier auch nicht die Klagebeiträge lesen, wenn Guides aus "gutem und angestammten Recht" ganze Abschnitte unter Beschlag nehmen, weil sie ja zum höheren Wohle St. Peters (und der eigenen Konten) dort agieren ... und möglicherweise noch suggerieren, sie hätten irgendwas mit dem Löffel verzehrt.
 
@Andal
das wird wohl eine Mischung von beidem sein.
Einerseits das Verhalten der Guides ...anderseits Machtgehabe gepaart mit Fangneid.

Bei mir zu Hause stellt sich das Problem eben gar nicht. Ich angle im Gewässerpool des sächsischen Anglerverbands.
Jeder bayrische Hinterhofangler wäre neidisch auf die Möglichkeiten die sich hier (Angelatlas Sachsen) ergeben. Das für gerade mal pi mal Daumen 100€/Jahr.
Wenn morgen ein Guide mit 50 Anglern an "meiner" Angelstelle an der Elbe stehen würde..ja mein Gott...dann ist es eben so.
Ich kann auf 100erte Seen und etliche hundert Kilometer Flusslauf ausweichen.
Ich hab auch kein Problem damit, mit Anglern von Außerhalb ins Gespräch zu kommen und denen paar Tipps zu geben.
Und wenn ich heute keinen Fisch fange, dann eben beim nächsten mal. Die Elbe ist lang und immer für Überraschungen gut.
Von daher sehe ich das Thema Guide ganz entspannt.
Das mag am Brombachsee aber ganz anders aussehen.
 
Das mag am Brombachsee aber ganz anders aussehen.
Das tut es in der Gegend auch. Die fränkische Seenplatte ist komplett künstlich in einer sonst furztrockenen Gegend angelegt und in weitem Umkreis liegende Gewässer sind rar und zumeist in eherner Hand. Wenn man da jeden tun ließe, wie er gerne möchte ... zu viele Jäger sind des Hasen Tod.
 
@Andal
das wird wohl eine Mischung von beidem sein.
Einerseits das Verhalten der Guides ...anderseits Machtgehabe gepaart mit Fangneid.

Bei mir zu Hause stellt sich das Problem eben gar nicht. Ich angle im Gewässerpool des sächsischen Anglerverbands.
Jeder bayrische Hinterhofangler wäre neidisch auf die Möglichkeiten die sich hier (Angelatlas Sachsen) ergeben. Das für gerade mal pi mal Daumen 100€/Jahr.

Hallo,

sei Dir versichert ich bin nicht neidisch auf Deine Möglichkeiten, weil die Gewässser welche ich hier in Franken befischen kann (insgesamt 24 verschiedene), mit Sicherheit mehr Fisch bringen als die sächsischen Gewässer. Viele Gewässer bedeuten nämlich auch viele Kosten, wenn man die richtig gut bewirtschaften will. Ich habe schon mal geschrieben, dass ich ausser für Salmoniden nicht aus Mittelfranken raus muss um gut zu fangen.
Zum Fall Brombachsee noch, die Ababe für die Guides fordert der dortige Zweckverband. Dieser hat nicht das Fischereirecht, hat also erstmal mit den Abgaben für die Angelkarten nichts zu tun.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,

Wenn morgen ein Guide mit 50 Anglern an "meiner" Angelstelle an der Elbe stehen würde..ja mein Gott...dann ist es eben so

Ob da alle Angler in deinem Verband so denken würden?

Wenn ich mich nicht irre, hat ein ähnliches Verhalten zum Guidingverbot für die Gewässer des LAV Sachsen-Anhalt geführt.

anderseits Machtgehabe gepaart mit Fangneid

Kann es am Brombachsee nicht sein, denn der Zweckverband hat ja nicht das Fischereirecht.

ist mir der Brombachsee ohnehin egal.
Fazit für mich: Angler nicht willkommen.

Ich hab früher selber dort geangelt, ganz so schlimm ist es nicht.

Angler sind dort schon bedingt willkommen, aber Segler, Kitesurfer, Badegäste etc. haben Vorrang. Da muss man sich als Angler hinten anstellen.

Dass dort am größten Teil der Ufer sowie an den Dämmen, den Stegen und Häfen etc. Angelverbote herrschen, liegt zum Teil auch am Verhalten der Angler in den Anfangszeiten.

Es gibt auch Angler, die manche Verbote dem Verhalten von Guides zuschreiben, z.B. das Verbot mit Sideplanern zu schleppen. Ob das nur ein Gerücht ist oder stimmt, kann ich nicht sagen.

Dass sich Guides dort jetzt registrieren müssen, halte ich für richtig.

Zum Thema Gebühren wäre es mir lieber, wenn auch der Fischereirechtsinhaber was abbekäme um es dann wieder in die Bewirtschaftung zu stecken,
 
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