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Eddy Prey (vorne) von ProNature MV verdient sein Geld mit dem Führen von Angelgästen. Er ist bei den Mueritzfischern gemeldet, eine Sondergebühr muss er nicht zahlen

Der Zweckverband Brombachsee, der den Kleinen und Großen Brombachsee sowie den Igelsbachsee bewirtschaftet, erhebt ab dieser Saison eine Gebühr von gewerblichen Angelguides, die dafür einen Antrag stellen müssen. Dieter Hofer, Geschäftsleiter des Zweckverbands, begründet die Abgabe wie folgt: „Jeder, der den See gewerblich nutzt, muss seinen finanziellen Beitrag leisten. Egal, ob das ein Surfbrett-Verleih, ein Kiosk oder eben ein Angelguiding-Unternehmen ist. Wir kümmern uns unter anderem um die Wege, um Parkplätze sowie die Häfen und Steganlagen. All das kostet Geld.“

Probleme mit Guides gab es seiner Aussage nach bislang keine. „Es geht nur um die gerechte Beteiligung.“ Vorher habe man sich unter anderem beim Pächter, dem Fischereiverband Mittelfranken, informiert, ob Guiding überhaupt grundsätzlich erwünscht sei und eine positive Rückmeldung erhalten. Wie hoch die Gebühr ist, will Hofer nicht verraten. Es soll sich aber um eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen handeln.

Auf der Messe in Berlin konnte ich mit Herbert Ziereis, Inhaber des Guidingunternehmens "Angelservice Oberbayern ASO" darüber sprechen. Begeistert ist er nicht, will aber sein Guidingangebot auf den Gewässern aufrecht erhalten. Ob er die Preise erhöhen muss, konnte er noch nicht sagen.

Ruhrverband

Auch an anderen Gewässern gibt es Abgaben. So verlangt der Ruhrverband (Möhne-, Bigge-, Henne-Lister-, Sorpesee, etc.) eine pauschale Jahresgebühr von den Angelguides. Ziel ist es vor allem, einen Überblick zu bekommen, wer da auf den Gewässern unterwegs ist und so eine gewisse Qualität im Angelguiding zu bewahren. „Die schauen sich tatsächlich jeden potenziellen Guide persönlich an“, sagt Uli Beyer, der am Möhnesee einen Angelladen betreibt und ebenfalls Guiding anbietet. „Das System funktioniert, und mit der Gebühr kann ich leben.“

Müritzfischer

Die Müritzfischer geben an ihren Gewässern ebenfalls Lizenzen aus. „Wir führen vorab Gespräche“, sagt Dennis Marusch, der dort für die Angelei-Bewirtschaftung verantwortlich ist. „Wir sehen die Guides als Partner und verlangen keine zusätzlichen Gebühren. Das können wir so handhaben, weil wir als privates Unternehmen bei Fehlverhalten sofort die Angelerlaubnis entziehen können.“ Derzeit gibt es auf den rund 30.000 Hektar etwa 12 hauptberufliche Guides. Sie haben einen Vertrag inklusive Verhaltenskodex unterzeichnet. „So vermitteln wir ein positives Bild vom Angeln, Gäste haben schneller Fangerfolg und bekommen den richtigen Umgang mit den Fischen vermittelt.“, sagt Dennis.

Bodden

Die meisten Guides gibt es wohl an den Boddengewässern an der Ostsee. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber es dürften über 50 gewerbliche Anbieter sein, hinzu dürften zahlreiche Schwarz-Anbieter kommen. Dort sind bislang keine Gebühren fällig, allerdings benötigen die gewerblichen Angelführer den Sportküstenschifferschein (SKS). Für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind außerdem Sondergenehmigungen notwendig. Mehr ist von offizieller Seite nicht notwendig. Allerdings verlangen viele Häfen für gewerbliche Nutzer höhere Tarife. Auch gewerbliche Tageskäste müssen sich bei den Hafenmeistern anmelden und eine entsprechende Abgabe entrichten.

Angelverbände

Gerade im Osten haben die Landesanglerverbände über ihre Gewässerfonds das Fischereirecht an sehr großen Wasserflächen. Der LAV Sachsen-Anhalt verbot auf der Mitgliederversammlung ab Januar 2016 jegliche gewerbliche Nutzung der Gewässer. Der Antrag kam aus der Mitgliedschaft. Herr Manneck, zuständig für Gewässerwirtschaft und Fischereischutz, sagte auf Nachfrage: „Wir sind eine gemeinnütziger Verein, eine kommerzielle Nutzung ist nicht gewünscht. Wir kümmern uns um die Gewässer, sorgen für einen guten Besatz und die Guides schöpfen einfach nur ab. Das wollen wir nicht.“ In der Diskussion habe es mehrere Wortmeldungen gegeben, die sagten, dass die Gewässerabschnitte, wo die Guides unterwegs waren, für Monate „tot“ seien. Dort fange man nichts mehr. Außerdem sei das Guiding nicht mit dem Tierschutz vereinbar und als Naturschutzverband könne man das daher nicht gutheißen.

Diese Sicht steht komplett im Widerspruch zu anderen Gewässerbetreibern, die in den Guides Partner und Garanten für einen sorgsamen Umgang mit den Fischen sehen. Fangneid dürfte bei dem Beschluss der Hauptversammlung keine geringe Rolle gespielt haben.

Deutlich entspannter sieht das der Geschäftsführer des LAV Brandenburg, Andreas Koppetzki. „Ich will wissen, wer auf unseren Gewässern gewerbliches Guiding betreibt.“, sagt er. Dementsprechend müssen Angelguides einen Antrag stellen, eine Gebühr ist vorerst nicht fällig. „Die Zahl hält sich sehr in Grenzen. Bislang haben wir einen einzigen Antrag bearbeitet.“

Ich habe nun nicht alle Angelverbände, nicht alle großen Gewässerbetreiber durchtelefoniert. Wenn Ihr dazu noch Infos habt, wo ggf. Gebühren erhoben oder andere Regelungen gelten, wäre ich für eine Ergänzung in den Kommentaren dankbar.

Und wie seht Ihr das überhaupt? Sollen Angelguides zur Kasse gebeten werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Da wird kräftig zugebuttert, sonst geht das nicht!

wenn du von 30% durchschnittlicher Einkommensteuer ausgehst, müssten das ca 75000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr sein.

Also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, Sonderausgaben etc. Wenn Frau und Kinder dazu kommen sogar noch entsprechend mehr.

Da muss man nicht am Hungertuch nagen.

Außerdem geht es hier nicht um Businesspläne, sondern ob jeder nach eigenem Gusto an und auf den Gewässern ungeregelt Guidings anbieten soll oder nicht.

Mein Standpunkt entspricht da eher dem Hamburger Fischereigesetz.
 
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Hallo,

wenn du von 30% durchschnittlicher Einkommensteuer ausgehst, müssten das ca 75000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr sein.

Also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, Sonderausgaben etc. Wenn Frau und Kinder dazu kommen sogar noch entsprechend mehr.

Da muss man nicht am Hungertuch nagen.

Außerdem geht es hier nicht um Businesspläne, sondern ob jeder nach eigenem Gusto an und auf den Gewässern ungeregelt Guidings anbieten soll oder nicht.

Mein Standpunkt entspricht da eher dem Hamburger Fischereigesetz.


Es sind lt. aktueller Einkommensteuer Grundtabelle 70.300 Euro - macht 5858 pro Monat und bei 20 Arbeitstagen pro Monat keine 300 Euro pro Tag. Waren also schon passend meine Zahlen. smile01

Die realen Zahlen (und eben kein Businessplan) sollten spätestens dann in die Diskussion einfließen, wenn, ich wiederhole mich erneut, mit angeblich (zu) hohen Guidinggebühren argumentiert und daraus abgeleitet wird, daß zusätzliche Gebühren von den Guidingunternehmen quasi mit Links zu begleichen wären. Ob diese falsche Sicht der Dinge überhaupt erst zu derartigen Überlegungen geführt hat, weiß ich nicht. Annehmen kann man es sehr wohl.
 
Auch trotz allem hier zur Schau getragenen "Vulgärbolschewismus" bin ich der Ansicht, dass es nach wie vor der Inhaber ist, der bestimmt, was auf seinen Rechten getan und gelassen wird. Das er auch bestimmt, wer für was eine Gebühr zu entrichten hat.
 
Hallo,

macht 5858 pro Monat

Das wären dann gut 50% mehr als der durchschnittliche Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten.

daß zusätzliche Gebühren von den Guidingunternehmen quasi mit Links zu begleichen wären.

Wenn der Guide keine Gewinneinbußen hinnehmen will, muss er das, wie bereits mehrfach gesagt, eben auf die Kunden umlegen.

Wer sein Geschäft auf der Annahme aufbaut, dass er stets kostenlos die Rechte anderer nutzen kann, hat sich dann wohl verkalkuliert.

Ich bleibe dabei, der Bewirtschafter soll entscheiden, wen und zu welchen Bedingungen er in seinem Fischereirecht etwas gestattet oder nicht.
 
...Wer sein Geschäft auf der Annahme aufbaut, dass er stets kostenlos die Rechte anderer nutzen kann, hat sich dann wohl verkalkuliert....

Von welchen Rechten schreibst Du? Der Guide hat eine Angelerlaubnis gekauft, seine Kunden auch. Er zahlt Liegebühren für sein Boot oder mietet sich eins. Alternativ läuft er mit seinen Kunden am Ufer entlang und erzählt in beiden Fällen Geschichten.


...Ich bleibe dabei, der Bewirtschafter soll entscheiden, wen und zu welchen Bedingungen er in seinem Fischereirecht etwas gestattet oder nicht.

Sehe ich auch so.
 
Hallo,

Der Guide hat eine Angelerlaubnis gekauft

Eben, eine Angelerlaubnis aber keine Guidingerlaubnis.

Wenn die Gebühr am Brombachsee unrechtmäßig wäre, könnten die betroffenen Guides ja dagegen klagen. Haben sie scheinbar aber bis jetzt nicht getan.

In Hamburg ist die Sache von vornherein wesentlich klarer und eindeutiger geregelt, das könnte durchaus Vorbildcharakter haben.
 
Von welchen Rechten schreibst Du? Der Guide hat eine Angelerlaubnis gekauft, seine Kunden auch. Er zahlt Liegebühren für sein Boot oder mietet sich eins. Alternativ läuft er mit seinen Kunden am Ufer entlang und erzählt in beiden Fällen Geschichten.




Sehe ich auch so.


Der Bewirtschafter kann ihm und seiner Kundschaft Karten verkaufen oder eben nicht.
Hab mal gelesen, das jemand eine Wohnung untervermietet hat ohne das der Eigentümer bescheid wusste. Dann gabs mit dem Untermieter Ärger und die Sache flog auf. Natürlich hatte nicht nur der Untermieter und der Mieter Ärger, sondern auch der Vermieter. Er hat für die Zukunft Einhalt geboten.

Die Preis, Kosten und Gewinnfrage, ist sehr einfach erklärt. Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
Der Kunde entscheidet, was man bereit ist, zu bezahlen. Entsprechend wird der Gewinn oder Verlust ausfallen.

Das hat der Bewirtschafter zu regeln, - sehe ich auch so. Und jedes Gewässer hat andere Vorraussetzungen. Die einen vertragen bis zu einem gewissen Grad Guiding die anderen nicht. Wenn da jemand 1000€ extra verlangt, wird dieser vermutlich auch mehr Fische setzen müssen.

mfg
NM
 
Probiers aus und berichte.
Meine Gattin ist Hundetrainerin und ständig in der Öffentlichkeit unterwegs. Parks, Stadt, Pampa.
Was möchtest du konkret wissen? Ob sie, von den Steuern usw. abgesehen, einen Beitrag für die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums abdrückt? Natürlich nicht. Genauso wenig, wie der Yogalehrer im Park, die Waldatmer im Wald, die Bergführer im Gebirge...
 
Ich bleibe dabei, der Bewirtschafter soll entscheiden, wen und zu welchen Bedingungen er in seinem Fischereirecht etwas gestattet oder nicht.

Hallo,

sehe ich auch so. Dort, wo ich in Slowenien seit 8 Jahren hauptsächlich fische ist es z.B. so, dass der Guide nicht mitfischen darf.
Allerdings erschliesst sich mir nicht, wie man an einem Fluss, welcher meist nur zwischen 20 und 30 Meter breit ist, im Oberlauf entsprechend weniger, überhaupt einen Guide braucht.

Petri Heil

Lajos
 
Preise , Gebühren , Steuern....

Achtung, jetzt wird es ziemlich unangenehm und deutlich , wahrscheinlich unpopulär :

Die "benutzten" Gewässer , die Ökologie und Gesetzeslage wird an den Rand gedrängt , es geht um Geld.

Dieses dr..ks Guiding Thema wird mir nie sympathisch.

Es gibt Gewässer , die werden ausverkauft , das "führen" zum Gewässer(abschnitt) allein durch Präsentation/Werbung in den Medien hat schon wahre "Pilgerfahrten"
ausgelöst und bei den "Verlierern" für lange Gesichter gesorgt.

Jetzt stelle man sich einmal vor, dass es Gewässer geben soll, die einen starken Angeldruck ökologisch gar nicht verkraften !?

Wer entscheidet über die Intensität dieser Berufsfischerei denn ? Guiding ist Nichts anderes als Berufsfischerei auf gehegte oder natürliche Bestände , die der Bewirtschafter erhalten soll und die von der Gruppe der Guider unverhältnismäßig hoch ( im Vergleich zum normalen angelnden Erlaubnis-Kartenkäufer ) , vernutzt werden.

Dies soll generell nicht "besteuert" werden? Dann wären die besetzenden/hegenden Bewirtschafter aber ganz schön blöde...

Ob und wieviele Berufsfischer verträglich sind, sollte der Bewirtschafter genauestens überwachen/kontrollieren ggf. mit Unterstützung der Fischereibehörde.

...und möglichst hohe Gebühren verlangen , damit der Angeldruck geringer und die Bestände nachhaltig bewirtschaftet werden , wie in der Hegepflicht ausgewiesen ist.

Zudem ist - auch und gerade beim Guiding - der gesetzliche Rahmen , einzuhalten, da das Guiding verstärkt Angeltourismus an die Gewässer lockt ,welche die Bestände durch Entnahmen , verringern.

Denn : Ein vorsätzliches Zurücksetzen der maßigen, nicht geschonten Zielfische , sollte man seinLimit nicht erreicht haben , bleibt in Deutschland verboten.

Somit sind die "Regeln" der Guider völlig unerheblich - es gelten die Regeln der Bewirtschafter und der gesetzliche Rahmen -ohne wenn und aber.

Ansonsten bewegt sich diese Art der Berufsfischerei ggf. im Bereich von Straftaten und / oder Ordnungswidrigkeiten.


Tacheles.

R.S.
 
Jetzt stelle man sich einmal vor, dass es Gewässer geben soll, die einen starken Angeldruck ökologisch gar nicht verkraften !?
Die Anzahl an ökologisch verkraftbaren Anglern wird doch eh durch die Fischereifachberatung (=Bayern) festgelegt. Also die Anzahl der erlaubten Tages- bzw. Jahreskarten.

Sind die aufgebraucht, ist Ende.

Deiner Argumentation folgend würden die Behörden bislang fälschlicherweise zu hohe Anzahlen an Karten genehmigen.
 
Schon fast befremdlich wirkt der hier und da erhobene Zeigefinger bzgl. C&R beim Guiding.

Wird auf der einen Seite gern gegen den Unsinn der relativ starren Gesetzeslage in Deutschland argumentiert - zumindest aber im Vergleich mit anderen europäischen Staaten - sollten sich die Guidingunternehmer auf der anderen Seite bitteschön penibelst daran halten, anstatt ihre Kunden dahingehend zu sensibilisieren, daß Fische ab und zu sehr glitschig sein können... :whistling
 
Schon fast befremdlich wirkt der hier und da erhobene Zeigefinger bzgl. C&R beim Guiding.

Wird auf der einen Seite gern gegen den Unsinn der relativ starren Gesetzeslage in Deutschland argumentiert - zumindest aber im Vergleich mit anderen europäischen Staaten - sollten sich die Guidingunternehmer auf der anderen Seite bitteschön penibelst daran halten, anstatt ihre Kunden dafür zu sensibilisieren, daß Fische ab und zu sehr glitschig sein können... :whistling
Na ja, du verweist in Diskussionen auch gerne auf die geltende Gesetzeslage um deine Meinung zu untermauern, das sollte man nicht so hoch hängen denke ich
ab115
 
Wogegen auch nichts einzuwenden ist. Aber heute Hüh und morgen Hott ist nunmal was anderes... :hay
Es geht hierbei doch ausschliesslich um recht zu behalten und nicht um eine inhaltlich kohärente Argumentation ^^
Was aber stimmt: als Gewerbetreibende dürften sie was rechtliche Rahmenbedingungen angeht exponierter sein als der kleine einzelne Angler an schwer einsehbaren Ecken des Gewässers
 
Das Fangbuch eines Guide ist, wenn er gut ist um das 10 Fache Dicker als das eines Durchschnittsanglers. Dazu kommen die Durchnittlichen vielen Angeltage im Jahr..........Wenn eine so viele Fische frequentiert und das noch um sich zu bereichern ist es dock klar das das nicht das Selbe ist wie Durchschnittsangln. Wenn Jeder so viel Fangen Würde dauert es nicht lange und das Problem erledigt sich von alleine zum algemeinen Übel. Die Lizensen sind auf Durchschnittsangeln ausgelegt und nicht auf Guidings.
Das heist nicht das Guiding schlecht ist nur ohne C&R läuft es in ein Massaka aus. .........Guiding nur Tageskarten währe eine Lösung Abgabe an Bewirtschafter.
 
Es geht hierbei doch ausschliesslich um recht zu behalten und nicht um eine inhaltlich kohärente Argumentation ^^
Was aber stimmt: als Gewerbetreibende dürften sie was rechtliche Rahmenbedingungen angeht exponierter sein als der kleine einzelne Angler an schwer einsehbaren Ecken des Gewässers

Ich maße mir nicht an zu wissen, wem es worum geht, obwohl man durchaus den Eindruck haben kann, daß im konkreten Fall gerne mit zweierlei Maß gemessen wird: Eigenes C&R gut, C&R beim Guide nicht gesetzeskonform - darum gings mir und nichts anderes schrieb ich - deine Bemühungen, in der Suppe ein Haar zu finden, in Ehren. smile01

Gelingt die Sensibilisierung durch den Guide, kann der C&R-Befürtworter zufrieden sein - ganz gleich, an welcher Stelle des Gewässers das praktiziert wird.
 
Das Fangbuch eines Guide ist, wenn er gut ist um das 10 Fache Dicker als das eines Durchschnittsanglers. Dazu kommen die Durchnittlichen vielen Angeltage im Jahr..........Wenn eine so viele Fische frequentiert und das noch um sich zu bereichern ist es dock klar das das nicht das Selbe ist wie Durchschnittsangln. Wenn Jeder so viel Fangen Würde dauert es nicht lange und das Problem erledigt sich von alleine zum algemeinen Übel. Die Lizensen sind auf Durchschnittsangeln ausgelegt und nicht auf Guidings.
Das heist nicht das Guiding schlecht ist nur ohne C&R läuft es in ein Massaka aus. .........Guiding nur Tageskarten währe eine Lösung Abgabe an Bewirtschafter.
 
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