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Eddy Prey (vorne) von ProNature MV verdient sein Geld mit dem Führen von Angelgästen. Er ist bei den Mueritzfischern gemeldet, eine Sondergebühr muss er nicht zahlen

Der Zweckverband Brombachsee, der den Kleinen und Großen Brombachsee sowie den Igelsbachsee bewirtschaftet, erhebt ab dieser Saison eine Gebühr von gewerblichen Angelguides, die dafür einen Antrag stellen müssen. Dieter Hofer, Geschäftsleiter des Zweckverbands, begründet die Abgabe wie folgt: „Jeder, der den See gewerblich nutzt, muss seinen finanziellen Beitrag leisten. Egal, ob das ein Surfbrett-Verleih, ein Kiosk oder eben ein Angelguiding-Unternehmen ist. Wir kümmern uns unter anderem um die Wege, um Parkplätze sowie die Häfen und Steganlagen. All das kostet Geld.“

Probleme mit Guides gab es seiner Aussage nach bislang keine. „Es geht nur um die gerechte Beteiligung.“ Vorher habe man sich unter anderem beim Pächter, dem Fischereiverband Mittelfranken, informiert, ob Guiding überhaupt grundsätzlich erwünscht sei und eine positive Rückmeldung erhalten. Wie hoch die Gebühr ist, will Hofer nicht verraten. Es soll sich aber um eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen handeln.

Auf der Messe in Berlin konnte ich mit Herbert Ziereis, Inhaber des Guidingunternehmens "Angelservice Oberbayern ASO" darüber sprechen. Begeistert ist er nicht, will aber sein Guidingangebot auf den Gewässern aufrecht erhalten. Ob er die Preise erhöhen muss, konnte er noch nicht sagen.

Ruhrverband

Auch an anderen Gewässern gibt es Abgaben. So verlangt der Ruhrverband (Möhne-, Bigge-, Henne-Lister-, Sorpesee, etc.) eine pauschale Jahresgebühr von den Angelguides. Ziel ist es vor allem, einen Überblick zu bekommen, wer da auf den Gewässern unterwegs ist und so eine gewisse Qualität im Angelguiding zu bewahren. „Die schauen sich tatsächlich jeden potenziellen Guide persönlich an“, sagt Uli Beyer, der am Möhnesee einen Angelladen betreibt und ebenfalls Guiding anbietet. „Das System funktioniert, und mit der Gebühr kann ich leben.“

Müritzfischer

Die Müritzfischer geben an ihren Gewässern ebenfalls Lizenzen aus. „Wir führen vorab Gespräche“, sagt Dennis Marusch, der dort für die Angelei-Bewirtschaftung verantwortlich ist. „Wir sehen die Guides als Partner und verlangen keine zusätzlichen Gebühren. Das können wir so handhaben, weil wir als privates Unternehmen bei Fehlverhalten sofort die Angelerlaubnis entziehen können.“ Derzeit gibt es auf den rund 30.000 Hektar etwa 12 hauptberufliche Guides. Sie haben einen Vertrag inklusive Verhaltenskodex unterzeichnet. „So vermitteln wir ein positives Bild vom Angeln, Gäste haben schneller Fangerfolg und bekommen den richtigen Umgang mit den Fischen vermittelt.“, sagt Dennis.

Bodden

Die meisten Guides gibt es wohl an den Boddengewässern an der Ostsee. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber es dürften über 50 gewerbliche Anbieter sein, hinzu dürften zahlreiche Schwarz-Anbieter kommen. Dort sind bislang keine Gebühren fällig, allerdings benötigen die gewerblichen Angelführer den Sportküstenschifferschein (SKS). Für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind außerdem Sondergenehmigungen notwendig. Mehr ist von offizieller Seite nicht notwendig. Allerdings verlangen viele Häfen für gewerbliche Nutzer höhere Tarife. Auch gewerbliche Tageskäste müssen sich bei den Hafenmeistern anmelden und eine entsprechende Abgabe entrichten.

Angelverbände

Gerade im Osten haben die Landesanglerverbände über ihre Gewässerfonds das Fischereirecht an sehr großen Wasserflächen. Der LAV Sachsen-Anhalt verbot auf der Mitgliederversammlung ab Januar 2016 jegliche gewerbliche Nutzung der Gewässer. Der Antrag kam aus der Mitgliedschaft. Herr Manneck, zuständig für Gewässerwirtschaft und Fischereischutz, sagte auf Nachfrage: „Wir sind eine gemeinnütziger Verein, eine kommerzielle Nutzung ist nicht gewünscht. Wir kümmern uns um die Gewässer, sorgen für einen guten Besatz und die Guides schöpfen einfach nur ab. Das wollen wir nicht.“ In der Diskussion habe es mehrere Wortmeldungen gegeben, die sagten, dass die Gewässerabschnitte, wo die Guides unterwegs waren, für Monate „tot“ seien. Dort fange man nichts mehr. Außerdem sei das Guiding nicht mit dem Tierschutz vereinbar und als Naturschutzverband könne man das daher nicht gutheißen.

Diese Sicht steht komplett im Widerspruch zu anderen Gewässerbetreibern, die in den Guides Partner und Garanten für einen sorgsamen Umgang mit den Fischen sehen. Fangneid dürfte bei dem Beschluss der Hauptversammlung keine geringe Rolle gespielt haben.

Deutlich entspannter sieht das der Geschäftsführer des LAV Brandenburg, Andreas Koppetzki. „Ich will wissen, wer auf unseren Gewässern gewerbliches Guiding betreibt.“, sagt er. Dementsprechend müssen Angelguides einen Antrag stellen, eine Gebühr ist vorerst nicht fällig. „Die Zahl hält sich sehr in Grenzen. Bislang haben wir einen einzigen Antrag bearbeitet.“

Ich habe nun nicht alle Angelverbände, nicht alle großen Gewässerbetreiber durchtelefoniert. Wenn Ihr dazu noch Infos habt, wo ggf. Gebühren erhoben oder andere Regelungen gelten, wäre ich für eine Ergänzung in den Kommentaren dankbar.

Und wie seht Ihr das überhaupt? Sollen Angelguides zur Kasse gebeten werden?
 
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Ich maße mir nicht an zu wissen, wem es worum geht, obwohl man durchaus den Eindruck haben kann, daß im konkreten Fall gerne mit zweierlei Maß gemessen wird: Eigenes C&R gut, C&R beim Guide nicht gesetzeskonform - darum gings mir und nichts anderes schrieb ich - deine Bemühungen, in der Suppe ein Haar zu finden, in Ehren. smile01

Gelingt die Sensibilisierung durch den Guide, kann der C&R-Befürtworter zufrieden sein - ganz gleich, an welcher Stelle des Gewässers das praktiziert wird.
Ich habe nicht behauptet dass du was anderes oder was falsches gesagt hast, davon ab wird es bei sehr schwer ein Haar in der Suppe zu finden :)
 
Das Fangbuch eines Guide ist, wenn er gut ist um das 10 Fache Dicker als das eines Durchschnittsanglers. Dazu kommen die Durchnittlichen vielen Angeltage im Jahr..........Wenn eine so viele Fische frequentiert und das noch um sich zu bereichern ist es dock klar das das nicht das Selbe ist wie Durchschnittsangln. Wenn Jeder so viel Fangen Würde dauert es nicht lange und das Problem erledigt sich von alleine zum algemeinen Übel. Die Lizensen sind auf Durchschnittsangeln ausgelegt und nicht auf Guidings.
Das heist nicht das Guiding schlecht ist nur ohne C&R läuft es in ein Massaka aus. .........Guiding nur Tageskarten währe eine Lösung Abgabe an Bewirtschafter.
 
G
Guiding böse- Mentor gut

Einziger Unterschied Guide ist ein Mentor gegen Bezahlung, der sich dadurch eine andere Infrastruktur leisten kann und diese seinen Kunden zur Verfügung stellt.

Wenn ein Gewässer bewirtschaftet wird, d.h. Besatz erfolgt, halte ich eine Diskussion um eine Gebühr für durchaus nachvollziehbar.

An Gewässern, die nur einer Verwertung unterliegen, wie Bodden oder Hamburger Hafen, der Rhein, usw. ist das meiner Meinung nach einfach nur die Angst zu kurz zu kommen.

Die ist unter Anglern leider weit verbreitet.
 
Meine Gattin ist Hundetrainerin und ständig in der Öffentlichkeit unterwegs. Parks, Stadt, Pampa.
Was möchtest du konkret wissen? Ob sie, von den Steuern usw. abgesehen, einen Beitrag für die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums abdrückt? Natürlich nicht. Genauso wenig, wie der Yogalehrer im Park, die Waldatmer im Wald, die Bergführer im Gebirge...


Na dann hat deine Gattin Glück, dass sie nicht in München mit den Hunden gewerblich in den öffentlichen Parks unterwegs ist, denn dort stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, da nicht erlaubt.
siehe:
Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen
(Grünanlagensatzung); §2 (2) 1
genauso verhält es sich auf Grund der Bayerischen Staatsforsten

oder deine Gattin weiß nur nicht, dass es verboten ist, so eben wie in München bzw. auch auf staatl. Forstgrund, wo dann gewerbliche Hundeausführer, -trainer, -schulen in Unwissenheit walten und dann schreien, wenn sie doch Bußgelder zahlen müssen.

Wir können hier im Thread nun dutzende Beispiele bringen, die gegen Linzenz sind, und dann möglicherweise doch aus Unwissenheit für Lizenz sprechen, es bringt nicht weiter, die Vergleiche mögen teils zutreffen, teils hinken, teils falsch sein.
Sind eben verschiedene Baustellen ...
 
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Mag sein, dass Kommunen das im Einzelfall so regeln. Hier z.B. haben ganz schlaue Köpfe eine Gewerbeabgabe ähnlich der Kurtaxe ersonnen. Argument: man nutzt kommunale Infrastruktur um Gewinn zu erzielen.

Abgesehen davon finde ich es gut und sinnvoll, wenn Angelguides zur Kasse gebeten werden. Die Fischereiberechtigten hegen und besetzen schließlich nicht für das kommerzielle Fischen. Wenn das dann trotzdem gemacht wird, darf m.M.n. auch dafür geblecht werden.
 
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Man darf auch nicht vergessen, dass der Brombachsee ein durch und durch künstliches Gewässer, ohne jede traditionell gefestigte fischereiliche Gewohnheiten ist. Angelegt in einer der trockensten Gegenden Bayerns. Genau zu dem Zweck, diese zu beleben. Kein Wunder also, wenn dort sowohl der lustige Urstand, als auch die Wut zu regulieren, lustige Zustände feiern.

Aber ich bleibe dabei, dass sowohl die Lizenz, als auch das Zertifikat, uns - den Anglern - die Erkennung von Spreu, also vogelwilden, selbsternannten "Gudies" und dem Weizen - seriösen Guidingunternehmen - erleichtern würden und damit auch einiges an schlechten Erfahrungen sparen würden. Viel an teurem Lehrgeld müsste nicht bezahlt werden.
 
Kein Wunder also, wenn dort sowohl der lustige Urstand, als auch die Wut zu regulieren, lustige Zustände feiern.

schon erstaunlich: "Wut zu regulieren"; wie man sich steiern, gar reinsteigern kann.
Am Brombachsee tummeln sich mehrere Guidinganbieter, der hier genannter hat seinen Geschäfts- und Ladensitz 200 km weit weg und fährt 2,5 Std an, weil dort eben die Hege und Pflege so gut ist, dass man sogar Fanggarantie-Guiding anbietet, gegen Zusatzgebühr natürlich.
Ob künstlich oder nicht angelegt, bewirtschaftet wird er sehr gut, fanggarantiert gut, und bei Betrachtung der Guides ist es durchaus angebracht zu überlegen und zu entscheiden, eine Abgabe für gewerbliche Nutzung zu verlangen.
 
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schon erstaunlich: "Wut zu regulieren"; wie man sich steiern, gar reinsteigern kann.
Am Brombachsee tummeln sich mehrere Guidinganbieter, der hier genannter hat seinen Geschäfts- und Ladensitz 200 km weit weg und fährt 2,5 Std an, weil dort eben die Hege und Pflege so gut ist, dass man sogar Fanggarantie-Guiding anbietet, gegen Zusatzgebühr natürlich.
Ob künstlich oder nicht angelegt, bewirtschaftet wird er sehr gut, fanggaratiert gut, und bei Betrachtung der Guides ist es durchaus angebracht zu überlegen und zu entscheiden, eine Abgabe für gewerbliche Nutzung zu verlangen.
Ich steigere mich in gar nichts rein. Ich finde es auch in Ordnung, wenn man dem Wildwuchs aus eigener Ernennung Einhalt gebietet.
 
Hallo,

Die Anzahl an ökologisch verkraftbaren Anglern wird doch eh durch die Fischereifachberatung (=Bayern) festgelegt

Hätte der Verordnungsgeber damals schon Angelguides auf dem Schirm gehabt, wäre vermutlich auch die Anzahl der Guides pro Gewässer und der Kunden pro Guide reglementiert worden.

Ansonsten liegt es momentan an den Gewässerbewirtschaftern, die Nutzungsordnungen entsprechend zu gestalten.

Angelegt in einer der trockensten Gegenden Bayerns. Genau zu dem Zweck, diese zu beleben.

Der Brombachsee ist Teil der Initiative "Wasser für Franken - Überleitung Donau-Main" . Ohne dieses System wäre in Teilen Frankens mittlerweile keine Landwirtschaft mehr möglich und Flächen würden veröden. Im Sommer stammt der Großteil des Wassers, das aus die Regnitz nordwärts fließt, aus dieser Überleitung.

Die Freizeitnutzung ist nur ein Nebeneffekt und Anglerinteressen standen dort schon immer hinter anderen Nutzern zurück. Es gibt dort z.B. jede Menge Angelverbotszonen, aber keine einzige Zone, wo auf Angler Rücksicht zu nehmen ist.

Aber ich bleibe dabei, dass sowohl die Lizenz, als auch das Zertifikat, uns - den Anglern - die Erkennung von Spreu, also vogelwilden, selbsternannten "Gudies" und dem Weizen - seriösen Guidingunternehmen - erleichtern würden

Das sehe ich auch so.

Deshalb werden die Hamburger Regelungen auch von einigen ortsansässigen Guides durchaus positiv kommentiert.

Ich finde die Regelung, dass Guides sich erst lizenzieren müssen, gewisse Voraussetzungen erfüllen und Verpflichtungen eingehen müssen auch weitaus wichtiger als die evtl. Gebühren.

Wenn ein Gewässerbewirtschafter nicht will, dass Kreti und Pleti ungefragt an seinem Gewässer irgendwelche Events durchziehen und von denen, die er zulässt ggf. auch ne kleine Gewinnbeteiligung verlangt, sehe ich da keine Abzocke.
 
Hätte der Verordnungsgeber damals schon Angelguides auf dem Schirm gehabt, wäre vermutlich auch die Anzahl der Guides pro Gewässer und der Kunden pro Guide reglementiert worden.

Ansonsten liegt es momentan an den Gewässerbewirtschaftern, die Nutzungsordnungen entsprechend zu gestalten.
Es gibt, zumindest in Bayern, lediglich eine Limittierung bzgl. der auszugebenden Erlaubnisscheine.
Ein Guide Limit gibt es nicht.
Wozu auch?
-> Anzahl Angler festgelegt via Anzahl Erlaubnisscheine.
-> Fischentnahme geregelt via Entnahmeregelung



Ich finde die Regelung, dass Guides sich erst lizenzieren müssen, gewisse Voraussetzungen erfüllen und Verpflichtungen eingehen müssen auch weitaus wichtiger als die evtl. Gebühren.
Aber ich bleibe dabei, dass sowohl die Lizenz, als auch das Zertifikat, uns - den Anglern - die Erkennung von Spreu, also vogelwilden, selbsternannten "Gudies" und dem Weizen - seriösen Guidingunternehmen - erleichtern würden und damit auch einiges an schlechten Erfahrungen sparen würden. Viel an teurem Lehrgeld müsste nicht bezahlt werden.
Wo seht ihr denn bei dem Thema hier eine Lizenzpflicht für Guides?
Es geht doch hier lediglich um eine Nutzungsabgabe, die nichts mit einer Lizenz/Qualifikation/Zertifikat o.ä. zu tun hat.
 
Was tun Guides eigentlich? Sie erhöhen die Effizienz der Angler, die in der Regel neu am Gewässer sind, sonst tun sie nichts.

Als störend bzw. gebührenpflichtig kann das eigentlich nur der empfinden, der einen Nachteil davon hat. In dem Fall wohl der Bewirtschafter, der auf die Unkenntnis der meisten Angelgäste setzt und somit hofft, daß diese das Limit der jeweiligen Entnahmeregelung nicht erreichen. Vielleicht wurde dieses Nichterreichen sogar in die Bewirtschaftungskosten eingerechnet - niemals offiziell, versteht sich... :whistling

Spinnt man den Faden nun konsequent weiter, kommt man schnell darauf, daß die geplanten bzw. bereits umgesetzten Gebühren nichts anders sind, als eine direkte Beteiligung der Guides am Besatz, damit die Kalkulation des Bewirtschafters wieder stimmt bzw. er weiter wie bisher kalkulieren kann.

Zahlen tut es der Angelgast. Sei es durch Umlegen der Gebühr auf ihn und/oder durch Berichtigung der Kalkulation in Form höherer Preise für die Angelkarten.

Die Umlage der Gebühr wäre für den Moment fair und gerecht für den Guidingkunden und auch für den ungeguideten/unbeteiligten Angelgast, an dem der Kelch vorüber zieht, obwohl der Knüppel grundsätzlich bei einem ganz anderen Hund liegt. Doof wird es nämlich auf längere Sicht, denn der ehemalige Guidingkunde profitiert ja auch in Zukunft vom (zugekauften) Wissen, ohne erneut dafür zu bezahlen.
 
Doof wird es nämlich auf längere Sicht, denn der ehemalige Guidingkunde profitiert ja auch in Zukunft vom (zugekauften) Wissen, ohne erneut dafür zu bezahlen.

Mal wieder nicht gerade einfach deinen Gedankengängen zu folgen.

Soll das nun heißen, dass die Guidinggäste auch deutlich höhrere Gebühren für die Erlaubnisscheine zahlen sollen, damit die Kalkulation der Bewirtschafter besser aufgeht?
 
...Soll das nun heißen, dass die Guidinggäste auch deutlich höhrere Gebühren für die Erlaubnisscheine zahlen sollen, damit die Kalkulation der Bewirtschafter besser aufgeht?


Ich habe noch keine Ahnung, was das heißen soll und hoffe auf Erkenntnis im weiteren Diskussionverlauf.

Daß hier eine wie auch immer geartete Fehlkalkulation vorliegt, der nun versucht wird, mit der Brechstange beizukommen, halte ich für recht wahrscheinlich.
 
wie auch immer geartete Fehlkalkulation

Das ist aber Sache der Unternehmer.

Da muss der Guide ebenso alle Kosten und Leistungen einkalkulieren wie der Bewirtschafter.

Wobei beim Guide noch das Risiko dazukommt, in dem betreffenden Gewässser überhaupt seiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen.

Dass ein Bewirtschafter entscheiden kann, ob er Guiding in seinem Gewässer zulassen will und falls ja, zu welchen Bedingungen, dürfte wohl unstrittig sein.
 
Der ganze Thread widmet sich Unternehmern, da die schwarzen Schafe der Branche sowieso außen vor sind.

Sonst keine Einwände. smile01
 
Es gab aber auch Bewirtschafter, die mit ihren Kunden selber über das Gewässer gezogen sind und das für nicht mal viel Geld. Da wurden dann die gefangenen Fische durch den Bewirtschafter entnommen und er war durch den Verkauf der Fische auch finanziell auf einer besseren Seite. In meinen Augen war das dann eine Win-Win Situation, der Angler kam an dem ihm fremden Gewässer zum Fisch, den er alleine nicht oder wohl kaum in dieser Menge gefunden hätte, der Bewirtschafter konnte den Fang verwerten und wenn der Angler dann für sich Fisch mit nach Hause nahm, wurde der noch professionell fertig gemacht. Auch so kann Guiding sein.
 
Auch so kann Guiding sein

Natürlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Es sollte halt m.E. nicht so laufen wie in Sachsen-Anhalt, wo auswärtige Guides scheinbar mir nichts dir nichts mit ihren Gruppen an den Verbandsgewässern aufgetaucht sind ohne irgendwen zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen. Was dann ja zum kompletten Guidingverbot für die Verbandsgewässer gefüht hat.

Ob z.B. ASO bisher schon eine Genehmigung oder Zulassung als Guide für den Brombachsee hatte, oder der Verband ihm jetzt erst auf die Schliche gekommen ist, weiß ich nicht.
 
...wo auswärtige Guides scheinbar mir nichts dir nichts mit ihren Gruppen an den Verbandsgewässern aufgetaucht sind ohne irgendwen zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen. Was dann ja zum kompletten Guidingverbot für die Verbandsgewässer gefüht hat....


Ich hake hier nochmals ein, weil es zwar zu respektieren aber doch so wenig einleuchtend ist: In Zeiten von WhatsApp- oder auch Facebook-Gruppen ist nämlich durchaus vorstellbar, daß sich ganze Gruppen (vielleicht sogar regelmäßig) zum gemeinsamen Angeln am Gewässer treffen.

Den schlimmen Unterschied macht hier wirklich ein zusätzliches (wegen mir auch zertifiziertes und deshalb weniger schlimmes) Männeken, das dieser Gruppe zeigt, wo Fisch ist? Was, wenn eins der Gruppenmitglieder bereits über Gewässerkenntnis verfügt und die Gruppe daran (unentgeltlich und unzertifiziert) teilhaben läßt? :rolleyes:
 
Ich lese hier öfter Besatz...

Ich zietiere mal aus Lehrbüchern/regeln etc.

Besatz ist immer gut zu planen usw. usw. und darf nicht erfolgen um Anglerfänge zu verbessern......


lg
 
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