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Eddy Prey (vorne) von ProNature MV verdient sein Geld mit dem Führen von Angelgästen. Er ist bei den Mueritzfischern gemeldet, eine Sondergebühr muss er nicht zahlen

Der Zweckverband Brombachsee, der den Kleinen und Großen Brombachsee sowie den Igelsbachsee bewirtschaftet, erhebt ab dieser Saison eine Gebühr von gewerblichen Angelguides, die dafür einen Antrag stellen müssen. Dieter Hofer, Geschäftsleiter des Zweckverbands, begründet die Abgabe wie folgt: „Jeder, der den See gewerblich nutzt, muss seinen finanziellen Beitrag leisten. Egal, ob das ein Surfbrett-Verleih, ein Kiosk oder eben ein Angelguiding-Unternehmen ist. Wir kümmern uns unter anderem um die Wege, um Parkplätze sowie die Häfen und Steganlagen. All das kostet Geld.“

Probleme mit Guides gab es seiner Aussage nach bislang keine. „Es geht nur um die gerechte Beteiligung.“ Vorher habe man sich unter anderem beim Pächter, dem Fischereiverband Mittelfranken, informiert, ob Guiding überhaupt grundsätzlich erwünscht sei und eine positive Rückmeldung erhalten. Wie hoch die Gebühr ist, will Hofer nicht verraten. Es soll sich aber um eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen handeln.

Auf der Messe in Berlin konnte ich mit Herbert Ziereis, Inhaber des Guidingunternehmens "Angelservice Oberbayern ASO" darüber sprechen. Begeistert ist er nicht, will aber sein Guidingangebot auf den Gewässern aufrecht erhalten. Ob er die Preise erhöhen muss, konnte er noch nicht sagen.

Ruhrverband

Auch an anderen Gewässern gibt es Abgaben. So verlangt der Ruhrverband (Möhne-, Bigge-, Henne-Lister-, Sorpesee, etc.) eine pauschale Jahresgebühr von den Angelguides. Ziel ist es vor allem, einen Überblick zu bekommen, wer da auf den Gewässern unterwegs ist und so eine gewisse Qualität im Angelguiding zu bewahren. „Die schauen sich tatsächlich jeden potenziellen Guide persönlich an“, sagt Uli Beyer, der am Möhnesee einen Angelladen betreibt und ebenfalls Guiding anbietet. „Das System funktioniert, und mit der Gebühr kann ich leben.“

Müritzfischer

Die Müritzfischer geben an ihren Gewässern ebenfalls Lizenzen aus. „Wir führen vorab Gespräche“, sagt Dennis Marusch, der dort für die Angelei-Bewirtschaftung verantwortlich ist. „Wir sehen die Guides als Partner und verlangen keine zusätzlichen Gebühren. Das können wir so handhaben, weil wir als privates Unternehmen bei Fehlverhalten sofort die Angelerlaubnis entziehen können.“ Derzeit gibt es auf den rund 30.000 Hektar etwa 12 hauptberufliche Guides. Sie haben einen Vertrag inklusive Verhaltenskodex unterzeichnet. „So vermitteln wir ein positives Bild vom Angeln, Gäste haben schneller Fangerfolg und bekommen den richtigen Umgang mit den Fischen vermittelt.“, sagt Dennis.

Bodden

Die meisten Guides gibt es wohl an den Boddengewässern an der Ostsee. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber es dürften über 50 gewerbliche Anbieter sein, hinzu dürften zahlreiche Schwarz-Anbieter kommen. Dort sind bislang keine Gebühren fällig, allerdings benötigen die gewerblichen Angelführer den Sportküstenschifferschein (SKS). Für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind außerdem Sondergenehmigungen notwendig. Mehr ist von offizieller Seite nicht notwendig. Allerdings verlangen viele Häfen für gewerbliche Nutzer höhere Tarife. Auch gewerbliche Tageskäste müssen sich bei den Hafenmeistern anmelden und eine entsprechende Abgabe entrichten.

Angelverbände

Gerade im Osten haben die Landesanglerverbände über ihre Gewässerfonds das Fischereirecht an sehr großen Wasserflächen. Der LAV Sachsen-Anhalt verbot auf der Mitgliederversammlung ab Januar 2016 jegliche gewerbliche Nutzung der Gewässer. Der Antrag kam aus der Mitgliedschaft. Herr Manneck, zuständig für Gewässerwirtschaft und Fischereischutz, sagte auf Nachfrage: „Wir sind eine gemeinnütziger Verein, eine kommerzielle Nutzung ist nicht gewünscht. Wir kümmern uns um die Gewässer, sorgen für einen guten Besatz und die Guides schöpfen einfach nur ab. Das wollen wir nicht.“ In der Diskussion habe es mehrere Wortmeldungen gegeben, die sagten, dass die Gewässerabschnitte, wo die Guides unterwegs waren, für Monate „tot“ seien. Dort fange man nichts mehr. Außerdem sei das Guiding nicht mit dem Tierschutz vereinbar und als Naturschutzverband könne man das daher nicht gutheißen.

Diese Sicht steht komplett im Widerspruch zu anderen Gewässerbetreibern, die in den Guides Partner und Garanten für einen sorgsamen Umgang mit den Fischen sehen. Fangneid dürfte bei dem Beschluss der Hauptversammlung keine geringe Rolle gespielt haben.

Deutlich entspannter sieht das der Geschäftsführer des LAV Brandenburg, Andreas Koppetzki. „Ich will wissen, wer auf unseren Gewässern gewerbliches Guiding betreibt.“, sagt er. Dementsprechend müssen Angelguides einen Antrag stellen, eine Gebühr ist vorerst nicht fällig. „Die Zahl hält sich sehr in Grenzen. Bislang haben wir einen einzigen Antrag bearbeitet.“

Ich habe nun nicht alle Angelverbände, nicht alle großen Gewässerbetreiber durchtelefoniert. Wenn Ihr dazu noch Infos habt, wo ggf. Gebühren erhoben oder andere Regelungen gelten, wäre ich für eine Ergänzung in den Kommentaren dankbar.

Und wie seht Ihr das überhaupt? Sollen Angelguides zur Kasse gebeten werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Besatz ist immer gut zu planen usw. usw. und darf nicht erfolgen um Anglerfänge zu verbessern......

Ich weiß ja nicht, aber ich tippe das wenigstens 70 bis 80% aller Besatzmaßnahmen nur zum Befriedigen der Anglermitglieder geschieht. Warum sonst sollten Störe, Regenbogenforellen, Karpfen usw. überhaupt besetzt werden. Und wenn der Bewirtschafter solche Fische einsetzt, kann man mir nicht erzählen, das damit der Naturzustand des Gewässers wieder auf 100 % gebracht wird.
 
Ja so ist es,darum bewegt sich etlicher Besatz auf sehr dünnen Eis....noch wird von Behörden meist nicht genau geschaut........noch....
 
Guiding am mittleren Vereinsse auf Edelfische ( Barsch und Hecht ) ( Vorstand nicht gefragt ) inkl. Filmaufnahmen als "free Lunch" für die breite Masse des Internets - das gab aber ein Echo der Vereinsmitglieder - uiuiuiuiuiuiui .... gleich erstmal die Schonzeiten verlängert und Gastkartenangler stark eingeschränkt...es gibt auch Nachteile beim Verhökern von Wissen und Gewässern.

Filmaufnahmen mit professionellen Geräteanbietern , auch ungefragt auf dem Vereinsgebiet - kam auch "prima" an.

Es kommt mir mittlereile so vor, als ob der Bewirtschafter von Neunmalklugen übertölpelt werden soll.

Wie wäre es denn damit : Jede Guidingaktivität muss beim Bewirtschafter angemeldet werden , dann können sich beide Seiten vertraglich einigen - oder eben nicht?!
 
Warum sonst sollten Störe, Regenbogenforellen, Karpfen usw. überhaupt besetzt werden.

Kommt auf die jeweiligen Landesgesetze drauf an und ob für die Gewässer eine Hegepflicht gilt.

In Bayern soll Besatz bei Gewässern mit Hegepflicht laut BayFiG dem Aufbau und der Stützung des Fischbestands dienen.

Wie wäre es denn damit : Jede Guidingaktivität muss beim Bewirtschafter angemeldet werden , dann können sich beide Seiten vertraglich einigen - oder eben nicht?!

Sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man vorher mal fragt, was man darf oder nicht. Aber da scheinen so einige Guides anderer Meinung zu sein.
 
Jegliche Mehrkosten in der Gewässerbewirtschaftung durch gewerbliche Nutzung der Fischbestände wird letztendlich zu nicht unerheblichen Teilen auf den Angler und den Steuerzahler umgelagert. Fischereiforschung, Besatz...
 
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Kommt auf die jeweiligen Landesgesetze drauf an und ob für die Gewässer eine Hegepflicht gilt.

In Bayern soll Besatz bei Gewässern mit Hegepflicht laut BayFiG dem Aufbau und der Stützung des Fischbestands dienen.



Sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man vorher mal fragt, was man darf oder nicht. Aber da scheinen so einige Guides anderer Meinung zu sein.

Hallo,

wäre bei uns eh kein Problem. Es darf ein Gastfischer (Guide) nur mit einem Vereinsmitglied ans Wasser und für die Hälfte unserer Gewässer gibt es sowieso keine Gastkarten. Und wer bei unseren übersichtlichen Gewässern eine Guide brauchen sollte, der kann es eh nicht.

Petri Heil

Lajos
 
Es darf ein Gastfischer (Guide) nur mit einem Vereinsmitglied ans Wasser

Und wenn das Vereinsmiglied nun Geld von den Gastfischern dafür verlangen würde, dass es die Karten besorgt und die Begleitung übernimmt, wäre das bei euch erlaubt?

Ich hake hier nochmals ein, weil es zwar zu respektieren aber doch so wenig einleuchtend

Macht doch bei vielen Tätigkeiten einen rechtlichen Unterschied, ob das unentgeltlich oder gegen Bezahlung erfolgt. Auch wenn dir das nicht einleuchten mag, es ist halt so.
 
Und wenn das Vereinsmiglied nun Geld von den Gastfischern dafür verlangen würde, dass es die Karten besorgt und die Begleitung übernimmt, wäre das bei euch erlaubt

Hallo,

nein. Das Mitglied muss ja sowieso die Karten besorgen, ein Gastfischer allein bekommt ja gar keine. Also, das begleitende Mitglied geht mit dem Gastfischer gemeinsam zur Kartenausgabesstelle, oder eben mit dessen Fischereischein und er (das begleitende Mitglied) muss u.U. dafür gerade stehen, wenn der Gastfischer sich nicht an Bestimmungen hält. Es sind eh meist nur gute Bekannte, welche da mal mitgenommeen werden. Entgegen der ländläufigen Meinung ist nämlich am Verkauf von Gastkarten meist so gut wie nichts verdient, zumindest nicht, wenn die Tageskarte 12 Euro kostet. Deshalb besteht von Seiten des Vereins auch gar kein grosses Interesse am Verkauf von Gastkarten. Da wird auch nicht gross Werbung dafür gemacht.

Petri Heil

Lajos
 
Am Brombachsee sollen die Angelguides ab 2020 Gebühren zahlen.

Jeder, der den See gewerblich nutzt, muss seinen finanziellen Beitrag leisten. Egal, ob das ein Surfbrett-Verleih, ein Kiosk oder eben ein Angelguiding-Unternehmen ist.

Die anderen gewerblichen Nutzer zahlen ja schon länger.

Weiß jemand, ob die betroffenen Angelguides am Brombachsee bisher von dieser Gebühr ausgenommen waren?

Oder haben die nichts gezahlt, weil sie ihrer Tätigkeit ohne Anmeldung/Genehmigung beim Verband nachgegangen sind?
 
Hallo miteinander,

ich bin mir da nicht so sicher, dass diese Regelung für den Brombachsee einfach nur so gekommen ist und alles entspannt und easy ist. Es hat da nämlich vor gut zwei Jahren einen Vorfall gegeben. Hier ein Link, der die Sache beschreibt:


Die Streitereien haben ein gewisses Ausmaß angenommen und den Verein des Anglers letztlich dazu gebracht, den Sachverhalt dem Landesfischereiverband schriftlich mitzuteilen. Keine Ahnung wie das dann weiter gegangen ist.

Servus
Fischer am Inn
 
Aber das hat ja eigentlich nichts mit der Abgabe der Guides zu tun. Außer, dass das nochmal die Aufmerksamkeit auf die Guidingtouren lenkt.
 
Hallo miteinander,

ich bin mir da nicht so sicher, dass diese Regelung für den Brombachsee einfach nur so gekommen ist und alles entspannt und easy ist. Es hat da nämlich vor gut zwei Jahren einen Vorfall gegeben. Hier ein Link, der die Sache beschreibt:


Die Streitereien haben ein gewisses Ausmaß angenommen und den Verein des Anglers letztlich dazu gebracht, den Sachverhalt dem Landesfischereiverband schriftlich mitzuteilen. Keine Ahnung wie das dann weiter gegangen ist.

Servus
Fischer am Inn

Hallo,

möglicherweise, dass da etwas mit hineinspielt. Verstehe das ganze Theater sowieso nicht. Ein 129cm Hecht hat wahrscheinlich eh nicht mehr lange zu leben, warum sollte es verfemt sein, solch einen Fisch zu entnehmen? Es ist das Recht des Anglers der wahrscheinlich nie mehr so einen Hecht fangen wird. Was solls?

Petri Heil

Lajos
 
Hallo Georg,
Hallo miteinander

Aber das hat ja eigentlich nichts mit der Abgabe der Guides zu tun. Außer, dass das nochmal die Aufmerksamkeit auf die Guidingtouren lenkt.

das hat ganz vordergründig damit zu tun, dass die Guides womöglich das Problem durch unüberlegtes, emotionales Handels selbst heraufbeschworen haben. Man muss nur mal kurz darüber nachdenken, welche Handlungsoptionen der LFV Bayern und der Bezirksfischereiverband Mittelfranken hatten als sie den Beschwerdebrief erhalten hatten. Eigentlich gab es keine Chance den Brief nur abzuheften. Ich vermute mal, es gab Besprechungen und Fragen nach den Rechtsgrundlagen des Guidings. Und alles andere ist dann nur konsequent. Sellerie - wie der Franzose sagt.

Und tiefer betrachtet weist die Sache auf viel fundamentalere Probleme hin. Darüber kann jeder für sich nachdenken. Hierüber zu schreiben sollten wir uns in der Tat verkneifen - das würde den Thread hier sprengen.

Naheliegend geht es um die Frage ob Guiding etwas ist, was über den sogenannten "Gemeingebrauch" eines Gewässers hinausgeht und damit genehmigungspflichtig und/oder gebührenpflichtig ist.

Servus
Fischer am Inn
 
Naheliegend geht es um die Frage ob Guiding etwas ist, was über den sogenannten "Gemeingebrauch" eines Gewässers hinausgeht und damit genehmigungspflichtig und/oder gebührenpflichtig ist.

Dass Guiding eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt, scheint für die im Eingangspost genannten Bewirtschafter und Angelverbände ja außer Zweifel zu stehen. Ist meines Wissens auch kein Guide bisher erfolgreich gerichtlich dagegen vorgegangen.

Könnte also durchaus sein, dass der Zweckverband Brombachsee durch diese öffentlich ausgetragenen Streitigkeiten überhaupt erst auf die gewerbliche Nutzung durch Guides aufmerksam wurde.

Deshalb ja meine Frage, ob Guiding dort bisher genehmigt aber gebührenfrei oder eben ohne Anmeldung/Genehmigung erfolgt ist.
 
Deshalb ja meine Frage, ob Guiding dort bisher genehmigt aber gebührenfrei oder eben ohne Anmeldung/Genehmigung erfolgt ist.

Hallo,

das weiss ich nicht, da ich mich noch nicht näher mit dem Guiding dort (oder überhaupt) befasst habe. Ich denke aber, dass das so eine Grauzone dort ist/war und dies ohne Anmeldung etc. erfolgt(e).

Petri Heil

Lajos
 
Ich gehe davon aus, dass es sich hier am Brombachsee um das handelt, was ich gerne das Stammkneipen-Syndrom nenne. Kaum hat ein Beisl eröffnet, bilden sich Kreise an den Stammtischen, der Theke u.s.w., die diese Wirtschaft als ihr Eigentum ansehen und lustig treiben, was sie für richtig halten. Wenn dann der Wirt dazwischen geht, sagt, dass er der Chef ist und das er bestimmt, was Tarif ist, kocht die Seele hoch. Genau das ist jetzt am Brombachsee der Fall.

Dort ist nicht die "Gewerbefläche" der Guides, wo immer die auch her sein mögen und was sie qualifiziert. Am See gibt es einen Bewirtschafter und der legt fest. Und damit wären wir bei der christlichen und weniger christlichen Seefahrt: "Auf allem, was dampft und segelt, gibt's EINEN, der die Sache regelt!"

So schwer ist es doch nicht!?
 
Hallo,

christlichen und weniger christlichen Seefahrt

Das dürfte in diesem Fall wohl der ausschlaggebende Punkt sein. Wer gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Wasserfahrzeugen betreibt kann sich wohl kaum auf Gemeingebrauch nach BAYWG berufen und braucht eine Genehmigung.

Das eigentliche Guiding selber liegt dann m.E. an der Gewässerordnung des Fischereiberechtigten/ausübungsberechtigten, denn der legt fest, was bei Anglern erlaubt oder verboten ist.
 
Es ist doch recht einfach hier - ein Guide echauffiert sich , um indirekt in die Bewirtschaftung eines Großfischgewässers einzugreifen.

Indem er fordert, dass Großfische zurückzusetzen sind.

Da er dieses nicht fordern kann/darf , wird eben die Releaser - Keule geschwungen und die übliche Propaganda-Rhetorik in Gang gesetzt ,Entsprechendes über angler und Konkurrenz ausgekübelt.

"Abknüppeln" ... so nennt der zwanghafte Großfischreleaser das dann.

Die Intention ist hier entlarvt - jedenfalls m.M. nach - es soll aus gewerblichem Eigennutz der Großfischbestand aus besonders gut vermartbaren Groß,

bzw. Trophäenfischen , zu Wiederfangzwecken ,erhalten werden - Nutzung hat im Anfertigen und gewerblicher Vermarktung der Bilder/Aufnahmen von Trophäenfischen seine Akzeptanz ,

Nutzung in Form von Verwertung durch Entnahme dieses "Omahechtes" , ist verpönt.

Wie entlarvend und unsozial...wie sich ein Guide zudem mit fremden Federn schmückt und zusammen mit einem fremden Fänger posiert , kann man bildlich dokumentiert auf einer Holland - DVD der Profi(t) - Liga bestaunen.

Man "freut" sich nicht mit dem unbekannten Fänger, man freut sich darüber, sich ungefragt auf das beruflich verwertbare Großfischbild gemogelt zu haben.

Im vorliegenden Beispiel oben kommt erneut eine Problemkonstellation bei Guidinganbietern zutage:

Guiding und C+R . bzw. unberechtigt "erteilte" "Vorgaben" an den Guidinggast, die sowohl mit Bewirtschaftung, als auch mit der Gesetzeslage kollidieren (können)

Daher : einen von allen Seiten verbindlichen Vertrag abschliessen und fertig.

R.S.
 
Was ich nicht verstehe: hier wird auf die Guides rumgehackt. Diese sollen Gebühren bezahlen und was weiß ich.
Ich selber habe noch nie einen gebraucht und werde ihn wohl auch nie in meinem Leben benötigen.
Wenn ich nichts fange, dann ist es eben so.
Nur wenn man schon auf die Guides "einschlägt" dann muss man es konsequenterweise auch auf die Kutter Kapitäne.
Die sind aber die heilige Kuh.
Im Grunde machen die nichts anderes: die bringen den Angler für Geld zum Fisch.
Fürs Gewässer tun die auch nichts. Also: wo ist da der Unterschied?
Warum ist der Guide böse...der Kutterkapitän aber nicht?
 
Hallo,

Was ich nicht verstehe: hier wird auf die Guides rumgehackt. Diese sollen Gebühren bezahlen und was weiß ich.

Wenn du das so siehst.

Ich lese da eher die Frage, warum Guides im Gegensatz zu Bootsverleihern, Segelschulen und anderen gewerblichen Nutzern keine Gebühren zahlen sollten.

Warum ist der Guide böse...der Kutterkapitän aber nicht?

Wer sollte denn sowas behauptet haben?

Der Unterschied zwischen Guides und Kutterkaptänen dürfte allerdings meist darin liegen, dass die Kapitäne erst ein Patent erwerben müssen und die Kutter eine besondere Zulassung brauchen, bevor sie Angelfahrten durchführen dürfen.

Bei einigen Guides scheint dagegen die Meinung vorzuherrschen, sie bräuchten weder die Genehmigung des Gewässereigentümers noch des Fischereirechtsinhabers um ihrem Gewerbe auf einem Gewässer nachgehen zu können.

Das dürfte aber ein Trugschluss sein.

Wenn sich dann jemand echauffiert, wenn man ihm auf die Schliche kommt und zur Kasse bittet, wären das aus meiner Sicht bestenfalls Krokodilstränen.
 
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