Eddy Prey (vorne) von ProNature MV verdient sein Geld mit dem Führen von Angelgästen. Er ist bei den Mueritzfischern gemeldet, eine Sondergebühr muss er nicht zahlen
Der Zweckverband Brombachsee, der den Kleinen und Großen Brombachsee sowie den Igelsbachsee bewirtschaftet, erhebt ab dieser Saison eine Gebühr von gewerblichen Angelguides, die dafür einen Antrag stellen müssen. Dieter Hofer, Geschäftsleiter des Zweckverbands, begründet die Abgabe wie folgt: „Jeder, der den See gewerblich nutzt, muss seinen finanziellen Beitrag leisten. Egal, ob das ein Surfbrett-Verleih, ein Kiosk oder eben ein Angelguiding-Unternehmen ist. Wir kümmern uns unter anderem um die Wege, um Parkplätze sowie die Häfen und Steganlagen. All das kostet Geld.“
Probleme mit Guides gab es seiner Aussage nach bislang keine. „Es geht nur um die gerechte Beteiligung.“ Vorher habe man sich unter anderem beim Pächter, dem Fischereiverband Mittelfranken, informiert, ob Guiding überhaupt grundsätzlich erwünscht sei und eine positive Rückmeldung erhalten. Wie hoch die Gebühr ist, will Hofer nicht verraten. Es soll sich aber um eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen handeln.
Auf der Messe in Berlin konnte ich mit Herbert Ziereis, Inhaber des Guidingunternehmens "Angelservice Oberbayern ASO" darüber sprechen. Begeistert ist er nicht, will aber sein Guidingangebot auf den Gewässern aufrecht erhalten. Ob er die Preise erhöhen muss, konnte er noch nicht sagen.
Ruhrverband
Auch an anderen Gewässern gibt es Abgaben. So verlangt der Ruhrverband (Möhne-, Bigge-, Henne-Lister-, Sorpesee, etc.) eine pauschale Jahresgebühr von den Angelguides. Ziel ist es vor allem, einen Überblick zu bekommen, wer da auf den Gewässern unterwegs ist und so eine gewisse Qualität im Angelguiding zu bewahren. „Die schauen sich tatsächlich jeden potenziellen Guide persönlich an“, sagt Uli Beyer, der am Möhnesee einen Angelladen betreibt und ebenfalls Guiding anbietet. „Das System funktioniert, und mit der Gebühr kann ich leben.“
Müritzfischer
Die Müritzfischer geben an ihren Gewässern ebenfalls Lizenzen aus. „Wir führen vorab Gespräche“, sagt Dennis Marusch, der dort für die Angelei-Bewirtschaftung verantwortlich ist. „Wir sehen die Guides als Partner und verlangen keine zusätzlichen Gebühren. Das können wir so handhaben, weil wir als privates Unternehmen bei Fehlverhalten sofort die Angelerlaubnis entziehen können.“ Derzeit gibt es auf den rund 30.000 Hektar etwa 12 hauptberufliche Guides. Sie haben einen Vertrag inklusive Verhaltenskodex unterzeichnet. „So vermitteln wir ein positives Bild vom Angeln, Gäste haben schneller Fangerfolg und bekommen den richtigen Umgang mit den Fischen vermittelt.“, sagt Dennis.
Bodden
Die meisten Guides gibt es wohl an den Boddengewässern an der Ostsee. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber es dürften über 50 gewerbliche Anbieter sein, hinzu dürften zahlreiche Schwarz-Anbieter kommen. Dort sind bislang keine Gebühren fällig, allerdings benötigen die gewerblichen Angelführer den Sportküstenschifferschein (SKS). Für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind außerdem Sondergenehmigungen notwendig. Mehr ist von offizieller Seite nicht notwendig. Allerdings verlangen viele Häfen für gewerbliche Nutzer höhere Tarife. Auch gewerbliche Tageskäste müssen sich bei den Hafenmeistern anmelden und eine entsprechende Abgabe entrichten.
Angelverbände
Gerade im Osten haben die Landesanglerverbände über ihre Gewässerfonds das Fischereirecht an sehr großen Wasserflächen. Der LAV Sachsen-Anhalt verbot auf der Mitgliederversammlung ab Januar 2016 jegliche gewerbliche Nutzung der Gewässer. Der Antrag kam aus der Mitgliedschaft. Herr Manneck, zuständig für Gewässerwirtschaft und Fischereischutz, sagte auf Nachfrage: „Wir sind eine gemeinnütziger Verein, eine kommerzielle Nutzung ist nicht gewünscht. Wir kümmern uns um die Gewässer, sorgen für einen guten Besatz und die Guides schöpfen einfach nur ab. Das wollen wir nicht.“ In der Diskussion habe es mehrere Wortmeldungen gegeben, die sagten, dass die Gewässerabschnitte, wo die Guides unterwegs waren, für Monate „tot“ seien. Dort fange man nichts mehr. Außerdem sei das Guiding nicht mit dem Tierschutz vereinbar und als Naturschutzverband könne man das daher nicht gutheißen.
Diese Sicht steht komplett im Widerspruch zu anderen Gewässerbetreibern, die in den Guides Partner und Garanten für einen sorgsamen Umgang mit den Fischen sehen. Fangneid dürfte bei dem Beschluss der Hauptversammlung keine geringe Rolle gespielt haben.
Deutlich entspannter sieht das der Geschäftsführer des LAV Brandenburg, Andreas Koppetzki. „Ich will wissen, wer auf unseren Gewässern gewerbliches Guiding betreibt.“, sagt er. Dementsprechend müssen Angelguides einen Antrag stellen, eine Gebühr ist vorerst nicht fällig. „Die Zahl hält sich sehr in Grenzen. Bislang haben wir einen einzigen Antrag bearbeitet.“
Ich habe nun nicht alle Angelverbände, nicht alle großen Gewässerbetreiber durchtelefoniert. Wenn Ihr dazu noch Infos habt, wo ggf. Gebühren erhoben oder andere Regelungen gelten, wäre ich für eine Ergänzung in den Kommentaren dankbar.
Und wie seht Ihr das überhaupt? Sollen Angelguides zur Kasse gebeten werden?
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