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Eddy Prey (vorne) von ProNature MV verdient sein Geld mit dem Führen von Angelgästen. Er ist bei den Mueritzfischern gemeldet, eine Sondergebühr muss er nicht zahlen

Der Zweckverband Brombachsee, der den Kleinen und Großen Brombachsee sowie den Igelsbachsee bewirtschaftet, erhebt ab dieser Saison eine Gebühr von gewerblichen Angelguides, die dafür einen Antrag stellen müssen. Dieter Hofer, Geschäftsleiter des Zweckverbands, begründet die Abgabe wie folgt: „Jeder, der den See gewerblich nutzt, muss seinen finanziellen Beitrag leisten. Egal, ob das ein Surfbrett-Verleih, ein Kiosk oder eben ein Angelguiding-Unternehmen ist. Wir kümmern uns unter anderem um die Wege, um Parkplätze sowie die Häfen und Steganlagen. All das kostet Geld.“

Probleme mit Guides gab es seiner Aussage nach bislang keine. „Es geht nur um die gerechte Beteiligung.“ Vorher habe man sich unter anderem beim Pächter, dem Fischereiverband Mittelfranken, informiert, ob Guiding überhaupt grundsätzlich erwünscht sei und eine positive Rückmeldung erhalten. Wie hoch die Gebühr ist, will Hofer nicht verraten. Es soll sich aber um eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen handeln.

Auf der Messe in Berlin konnte ich mit Herbert Ziereis, Inhaber des Guidingunternehmens "Angelservice Oberbayern ASO" darüber sprechen. Begeistert ist er nicht, will aber sein Guidingangebot auf den Gewässern aufrecht erhalten. Ob er die Preise erhöhen muss, konnte er noch nicht sagen.

Ruhrverband

Auch an anderen Gewässern gibt es Abgaben. So verlangt der Ruhrverband (Möhne-, Bigge-, Henne-Lister-, Sorpesee, etc.) eine pauschale Jahresgebühr von den Angelguides. Ziel ist es vor allem, einen Überblick zu bekommen, wer da auf den Gewässern unterwegs ist und so eine gewisse Qualität im Angelguiding zu bewahren. „Die schauen sich tatsächlich jeden potenziellen Guide persönlich an“, sagt Uli Beyer, der am Möhnesee einen Angelladen betreibt und ebenfalls Guiding anbietet. „Das System funktioniert, und mit der Gebühr kann ich leben.“

Müritzfischer

Die Müritzfischer geben an ihren Gewässern ebenfalls Lizenzen aus. „Wir führen vorab Gespräche“, sagt Dennis Marusch, der dort für die Angelei-Bewirtschaftung verantwortlich ist. „Wir sehen die Guides als Partner und verlangen keine zusätzlichen Gebühren. Das können wir so handhaben, weil wir als privates Unternehmen bei Fehlverhalten sofort die Angelerlaubnis entziehen können.“ Derzeit gibt es auf den rund 30.000 Hektar etwa 12 hauptberufliche Guides. Sie haben einen Vertrag inklusive Verhaltenskodex unterzeichnet. „So vermitteln wir ein positives Bild vom Angeln, Gäste haben schneller Fangerfolg und bekommen den richtigen Umgang mit den Fischen vermittelt.“, sagt Dennis.

Bodden

Die meisten Guides gibt es wohl an den Boddengewässern an der Ostsee. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber es dürften über 50 gewerbliche Anbieter sein, hinzu dürften zahlreiche Schwarz-Anbieter kommen. Dort sind bislang keine Gebühren fällig, allerdings benötigen die gewerblichen Angelführer den Sportküstenschifferschein (SKS). Für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind außerdem Sondergenehmigungen notwendig. Mehr ist von offizieller Seite nicht notwendig. Allerdings verlangen viele Häfen für gewerbliche Nutzer höhere Tarife. Auch gewerbliche Tageskäste müssen sich bei den Hafenmeistern anmelden und eine entsprechende Abgabe entrichten.

Angelverbände

Gerade im Osten haben die Landesanglerverbände über ihre Gewässerfonds das Fischereirecht an sehr großen Wasserflächen. Der LAV Sachsen-Anhalt verbot auf der Mitgliederversammlung ab Januar 2016 jegliche gewerbliche Nutzung der Gewässer. Der Antrag kam aus der Mitgliedschaft. Herr Manneck, zuständig für Gewässerwirtschaft und Fischereischutz, sagte auf Nachfrage: „Wir sind eine gemeinnütziger Verein, eine kommerzielle Nutzung ist nicht gewünscht. Wir kümmern uns um die Gewässer, sorgen für einen guten Besatz und die Guides schöpfen einfach nur ab. Das wollen wir nicht.“ In der Diskussion habe es mehrere Wortmeldungen gegeben, die sagten, dass die Gewässerabschnitte, wo die Guides unterwegs waren, für Monate „tot“ seien. Dort fange man nichts mehr. Außerdem sei das Guiding nicht mit dem Tierschutz vereinbar und als Naturschutzverband könne man das daher nicht gutheißen.

Diese Sicht steht komplett im Widerspruch zu anderen Gewässerbetreibern, die in den Guides Partner und Garanten für einen sorgsamen Umgang mit den Fischen sehen. Fangneid dürfte bei dem Beschluss der Hauptversammlung keine geringe Rolle gespielt haben.

Deutlich entspannter sieht das der Geschäftsführer des LAV Brandenburg, Andreas Koppetzki. „Ich will wissen, wer auf unseren Gewässern gewerbliches Guiding betreibt.“, sagt er. Dementsprechend müssen Angelguides einen Antrag stellen, eine Gebühr ist vorerst nicht fällig. „Die Zahl hält sich sehr in Grenzen. Bislang haben wir einen einzigen Antrag bearbeitet.“

Ich habe nun nicht alle Angelverbände, nicht alle großen Gewässerbetreiber durchtelefoniert. Wenn Ihr dazu noch Infos habt, wo ggf. Gebühren erhoben oder andere Regelungen gelten, wäre ich für eine Ergänzung in den Kommentaren dankbar.

Und wie seht Ihr das überhaupt? Sollen Angelguides zur Kasse gebeten werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Na klar sollten Guidingunternehmen auch Gebühren zahlen, dafür das sie mit den Fischen, die von Vereinen, Pächtern, Gewässerbesitzern, oder der Allgemeinheit finanziert werden, ihre Geschäfte betreiben.
Und letztendlich zahlt diese Gebühr ja der jeweilige Kunde selbst, weil man sich dieses Geld bei ihm wieder holen wird!
Zudem bin ich mir sicher, dass die eine oder andere Fahrt sowieso am Finanzamt vorbei geht!
Ich bin übrigens für Guidings, weil es die Leute wohl tatsächlich an den Fisch bringt, aber das kostet halt.

Jürgen
 
Verstehe Deinen Standpunkt, aber sowohl der Guide als auch der Gast haben doch eine reguläre Angelkarte bezahlt und dürfen nicht mehr entnehmen, als zugelassen ist. Wie jeder andere Angler eben auch. Wieso muss man sie dann anders behandeln? Das Argument, dass es schwarze Schafe gibt, finde ich nicht schlagkräftig. So bestrafst Du ja diejenigen, die es ordnungsgemäß anmelden.
 
aber sowohl der Guide als auch der Gast haben doch eine reguläre Angelkarte bezahlt und dürfen nicht mehr entnehmen, als zugelassen ist.

Dies ist tatsächlich ein gutes Argument.
Jetzt das "Aber", die fangen ja auch in der Regel deutlich mehr, im Vergleich zum normalen (Ufer)Angler.
Technisch hochgerüstet, mit fetten Booten und sehr mobil.
Die Sache mit dem Entnehmen wird sich wohl die Waage halten, weil gerade die Guides ja fast nie Entnehmen, die wären ja auch blöd sich ihr Geschäftskapital zu mindern.
Wobei verangelte Fische, mit real entnomenen Fischen dann doch gleich zu setzen sind!
Beim Hecht wird dies wahrscheinlich nicht der Fall sein, sehr wohl aber bei Zander und Barsch.

Jürgen
 
G
ich sehe das anders weil sich Guides nicht immer unbedingt an die Vorschriften des Fischereirechts Inhaber halten ....jetzt nicht schreien persönlich erlebt und dann wird man noch angelogen ...nur ...noch kann ich meinen augen vertrauen....
 
Ich halte weiter dagegen: Die Gäste der Guides buchen Übernachtungen, gehen in Restaurants, lassen Geld vor Ort. Guides kurbeln somit Tourismus UND den Angelkartenverkauf an und nützen dem Gewässerbetreiber somit doppelt. GEnau der bittet sie aber nun zusätzlich zur Kasse. Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
 
Die Sache mit dem Entnehmen wird sich wohl die Waage halten, weil gerade die Guides ja fast nie Entnehmen, die wären ja auch blöd sich ihr Geschäftskapital zu mindern.

So hatte ich auch erst überlegt und formuliert - aber dann kamen mir die Verhältnisse auf den Boddengewässern in den Sinn und habs gleich wieder gelöscht...

Sicherlich ists nicht an allen Orten gleich bzw vergleichbar, aber letztendlich kommt es auf eine gewerbliche Nutzung einer Ressource raus - wo dann die "Mischkalkulierung" (ich nenn das der Einfachheit halber jetzt mal so) für den Besitzer /Betreiber nicht mehr passt.

Sich dem dann zu verweigern ist dann schon nicht mehr ganz so einfach
 
Die Gäste der Guides buchen Übernachtungen, gehen in Restaurants, lassen Geld vor Ort. Guides kurbeln somit Tourismus UND den Angelkartenverkauf an und nützen dem Gewässerbetreiber somit doppelt. GEnau der bittet sie aber nun zusätzlich zur Kasse. Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Stimmt auch wieder!
Du machst mich langsam ratlos?

Jürgen
 
Ich finde das Thema auch schwierig, hat halt echt zwei Seiten. Als Gewässerbetreiber wollte ich auf jeden Fall wissen, wer das was treibt und ggf. eingreifen können. Durch eine Abgabe kann man ja ggf. auch aussieben und die Zahl der Guides verringern. Die Gefahr, dass dann umso mehr "Schwarzfahrer" unterwegs sind, steigt dann aber wieder.
 
gehen in Restaurants, lassen Geld vor Ort.

Bei reinen Anglern eher nicht der Fall - die sind zum Angeln da, nicht zum shoppen.
Von daher schleppen die meisten alles bis hin zum Toilettenpapier von daheim an und gehen höchstens mal in die Kneipe.

Ich hatte mal ne Diskussion Abends nach ner Kutterfahrt in der Unterkunft von Willi Lüdkte- da ging es um Norwegenfahrer, die alles mögliche mitschleppen;

Lapidare Antwort von Willi- Das sind Angler, das machen die hier (Fehmarn) genauso - Angeln und Bechern, für den Rest haben se nichts übrig!
 
Bei reinen Anglern eher nicht der Fall - die sind zum Angeln da, nicht zum shoppen.
Kann ich aus meiner Erfahrung so gar nicht bestätigen. Auf Rügen könnten die Wirte und Pensionen in einigen Orten ohne die Angler im Winter komplett schließen. Da macht die Anglerkundschaft nahe an 100 Prozent aus. Norwegen und Kutterfahrer mögen ein anderes Klientel sein. ABer auch die müssen ja irgendwo schlafen.
 
Obwohl ich normalerweise nur am Rhein und in NL guide, wird gelegentlich auch Anderes verlangt.
Da bin ich noch nie darauf gekommen IRGENDJEMAND zu fragen ob das gestattet sei.. .
Ich habe ne Lizenz, meine Gäste ebenfalls - so what?
Allerdings mache ich das auch nicht hauptberuflich.
 
Hallo,

im eingangs geschilderten Fall geht es ja nicht um den Fischereiverband, der die Erlaubnisscheine ausstellt und das Fischereirecht bewirtschaftet, sondern um den Zweckverband. Der stellt die Infrastruktur. Da ist schon nachvollziehbar, dass der bei einer gewerblichen Nutzung auch finanziell was abhaben will.

Wenn die Fischereiberechtigten/Fischereiausübungsberechtigten auch wissen möchten, wer innerhalb ihres Fischereirechts da in welchem Umfang gewerblich tätig wird und ggf. auch nen Anteil an den Einnahmen wollen fände ich das auch durchaus angemessen.

Eine Angelerlaubnis berechtigt ja auch nicht unbedingt zur kommerziellen Nutzung. Ich darf meine Fänge z.B. auch nur privat nutzen und nicht verkaufen.

In D ist beim Guiding da m.E. eh zu viel Wildwuchs. Da ist nichts geregelt und viele glauben am Gewässer machen zu können, was ihnen so einfällt.

Bei uns in der Gegend wurde m.W. mal an einem Gewässer ein Wallerseminar durchgeführt, ohne dass der Bewirtschafter was davon wusste. Als dann ne Fischereikontrolle inklusive Köderkontrolle stattfand, gab es für Veranstalter und Teilnehmer ein böses Erwachen.

In Nordamerika mit deutlich mehr Gewässerfläche pro Angler ist das Guiding z.T. deutlich strenger geregelt als in D. Da braucht man dann ne Prüfung um eine Guiding-Lizenz erwerben zu können, die sind dann oft pro Gewässer gedeckelt, ebenso die Anzahl der Rutentage pro Gewässerabschnitt, die der Guide im Voraus bezahlen muss. Auch für die Personenbeförderung muss man die nötigen Papiere und Sicherheitsvorkehrungen haben.

An manchen Gewässern gilt auch "no-guiding". Meine Lieblingsstrecke gehörte auch dazu. Leider gilt da jetzt auch "canadian-only-all-year".:(

Wenn also bei uns die Guides schon zu heulen anfangen, wenn sie sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Bewirtschafter anmelden sollen und ggf. auch nen finanziellen Beitrag leisten sollen, hält sich mein Mitleid in Grenzen.
 
Ich halte weiter dagegen: Die Gäste der Guides buchen Übernachtungen, gehen in Restaurants, lassen Geld vor Ort. Guides kurbeln somit Tourismus UND den Angelkartenverkauf an und nützen dem Gewässerbetreiber somit doppelt. GEnau der bittet sie aber nun zusätzlich zur Kasse. Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Aber nicht bei mir als Bewirtschafter.
 
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Reaktionen: jkc
Das ist ein wirklich komplexes Thema.

Grundsätzlich halte ich es für eine Chance für das Gewerbe der Guides, wenn sie sowohl lizensiert, als auch zertifiziert werden. Auch für den (recht reichlich) zahlenden Kunden ist das ein Gewinn. Schließlich kann er so viel leichter ersehen, ob er wirklich einen chartert, der sich auskennt, oder halt nur einen Adabei. Das Gewerbe wird etwas transparenter und einschätzbarer.

Prinzipiell ist es aber sehr fraglich, ob der schiere Verkauf von Lizenzen hier zu dem gewünschten Resultat führt, oder ob es nicht nur eine neue Einnahmequelle der Bewirtschafter wird. Die Kosten werden ja mit Sicherheit über kurz, oder lang dem Kunden aufgebrummt werden und die sind heute ja bereits teilweise sehr sportlich zu nennen!

Es nicht mehr jedem (Schwarzarbeiter!?) freiweg so einfach zu machen, sich als "Guide" zu betätigen, würde in meinen Augen den Betreibern besser zu Gesicht stehen. Nur wie durchsetzen? Dabei bin ich mir durchaus der Grätsche bewußt, die es gilt, hier zu machen. Wo hört das gelegentliche Mentoring gewöhnlicher Angler auf und wo setzt ein semiprofessionelles Guiding an?
 
Und wo liegt der Unterschd zwischen Mentoring und semiprofessionel?
Bei mir rsöhnlich nur in der Anmeldung meines Gewerbes - wobei selbst die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung noch zweifelhaft erscheint, solange man wirklich korrekt versteuert.
Bald muß ich noch ne Sauerstoffnutzungsgebühr entrichten...
 
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