Abzocke oder nicht!?

ShogunZ

Member
Hallo zusammen!

Ich will Euch jetzt mal mein Problem schildern.

Als (ehemaliger) Besitzer einer Daiwa ShogunZ habe ich mit der Zeit bemerkt, dass sich die Zapfenverbindung ungewöhnlich stark abnutzt.
Am Ende hatte ich sogar das Problem, dass sich beim Werfen die Rute ineinander verdreht hat oder sogar auseinanderflog.
Ich ging mit meiner Rute zum Händler und er schickte die Rute erst nach Gröbenzell (Sportartikelvertrieb Daiwa - Cormoran). Nach 4 Wochen wurde ich informiert, dass meine Rute weder in Bayern noch in Deutschland sei, sondern zur Zeit in England rumgurkt, da sie aus dem Daiwa England Programm stammt.

Bis dahin noch alles OK.

Jetzt, nach guten 4 Monaten, hat sich Daiwa mal gerührt und zwar haben sie für diese Rute keine Ersatzteile mehr. :c
D.h., dass Sie mir eine Kostenerstattung für das gebrauchte, untere Teil zukommen lassen. (bzw. dem Händler)
Wieviel sollte diese Kostenerstattung denn betragen?
neu 165€

Wie lange ist denn eigentlich Garantie auf ne Daiwa Rute?
die Rute ist 1 1/2 Jahre alt.

Müsste ich dann nicht den kompletten Ertrag erstattet bekommen?

Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich gegenüber dem Händler bzw. Daiwa - Cormoran verhalten soll?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
 

rebutia

Member
AW: Abzocke oder nicht!?

Also wenn Du die Rute in Deutschland gekauft hast, solltest Du eigentlich 2 Jahre garantie haben, d.h. man müßte Dir die ganze Rute ersetzen.
 

samson

Xxxxxsee
AW: Abzocke oder nicht!?

Da würde ich mal in die Rechnung schauen. Garantie ist freiwillig und wird durch den Hersteller bestimmt das was ihr mein ist Gewärleistung, diese ist in D Land 2 Jahre aber !!!!! in den ersten 6 Monaten geht mann automatisch von einem Fehler aus danach trägt die Beweislast der Käufer und der Fehler muss von anfang an dagewesen sein. Das ist nicht der fall nach deinem Schreiben, also haste nur bei Garantie eine Chance wenn nicht ist das Angebot von Daiwe Kulanz und du solltest mal drüber nachdenken.

MFG
Samson |wavey:
 
AW: Abzocke oder nicht!?

Hatte mal das Sproblem mit meiner Altmor-S - Spinnrute von Daiwa! Monatelang reklamiert und hin und her......! Keiner war zuständig, Ersatzteile gab es nicht, obwohl die RUte noch im Programm war! Toller Sevice! Wirklich genial! #d

Ein Kumpel von mir versucht schon seit einem Jahr seine Powermesh X - Karpfenrute zu reklamieren! Auch ohne Erfolg! Ich glaube es liegt auf der Hand, dass bei Daiwa/Cormoran der Kundenservice scheinbar nicht einmal existiert!

Gruß Ingo
 

bolli

Member
AW: Abzocke oder nicht!?

Wieviel sollte diese Kostenerstattung denn betragen?
Die Antwortung auf die Frage sollte doch Teil des "Angebotes" von Daiwa sein, oder? ;+

Wahrscheinlich werden Sie Dir die anteiligen Produktionskosten anbieten, und das wird wohl nur ein Bruchteil der € 165,00 sein #d . Ist natürlich nur Spekulation, deswegen verlange von Daiwa daß sie sich "outen". Vorher hast Du doch keine Basis um eine Entscheidung treffen zu können.
 

ShogunZ

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AW: Abzocke oder nicht!?

@bolli: Ja, nur mein Händler bekommt die Kostenerstattung erst zugeschickt.
Ich ahb genau die gleichen Bedenken wie du, dass diese Erstattung nur nen Bruchteil des Kaufpreises ausmacht.
 

peterSbizarre

zanderkante
AW: Abzocke oder nicht!?

@shogunZ
ShogunZ schrieb:
Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich gegenüber dem Händler bzw. Daiwa - Cormoran verhalten soll?
du kannst einen gewährleistungsanspruch nur gegenüber deinem händler geltend machen.

einen garantie-anspruch kannst du nur gegenüber dem hersteller(daiwa) geltend machen, wobei du noch herausfinden musst ob überhaupt einer besteht. das wäre dann die beste alternative.

angenommen daiwa gewährt keine garantie auf die rute, dann musst du von deinem gewährleistungsanspruch gebrauch machen, d.h. du wendest dich an den händler. der anspruch verjährt, wie schon von den anderen gesagt nach 2 jahren ab dem kauf.
das gesetz räumt dir mehrere alternativen gegenüber dem händler ein:

- recht auf nacherfüllung, du kannst vom händler verlangen, dass er den mangel beseitigt.
in diesem fall würde er dann die kostenerstattung von daiwa bekommen, müsste aber den rest der kosten an daiwa zahlen.
du bekommst also eine völlig neue rute von deinem händler, musst ihm aber den wertverlust deiner alten rute ersetzen. d.h. die rute hat 165€ gekostet, jetzt nach 1,5 jahren ist sie aber weniger wert (vielleicht nur noch 100€ oder weniger!?). du müsstest dann die differenz, also 65€ an den händler zahlen.

- recht auf rücktritt vom kaufvertrag, es findet eine rückabwicklung statt, d.h. der händler bekommt die rute und du dein geld, aber vorsicht: auch hier musst du dem händler den wertverlust der rute ersetzen.

- recht auf kaufpreisminderung

der händler muss auf die von dir angestrebte lösung eingehen. ansonsten kannst du dein recht vor gericht einklagen. du müsstest allerdings dann beweisen, dass die rute den mangel schon zum zeitpunkt des kaufs hatte und nicht erst durch unsachgemäße handhabung oder ähnl. entstanden ist. das dürfte aber kein großes problem sein.

was du also erstmal machen musst?
zum händler hingehen und druck machen sobald die rute wieder da ist!:q
 

ShogunZ

Member
AW: Abzocke oder nicht!?

@peterSbizarre: aha, was man von vielen Boardies noch alles erfahren kann.
Top :m ! Danke für dein Bemühen. Ach ja, ich krieg meine Rute nicht mehr (will ich auch gar nicht)
Mein Händler hat mich grad angerufen und sagte, dass die Firma Daiwa mir, wie befürchtet nur 55€ erstatten wird.
Ich war sehr entrüstet und das hab ich ihm dann klar gemacht.
Seine Reaktion: Ich erstatte dir den Rest vom Kaufpreis. |supergri
Ist doch in Ordnung.
Meine neue Rute ist schon bestellt, muss ja nur noch 115€ draufzahlen. :(

Ich bedanke mich recht herzlich für Euer Bemühen, echt Klasse. #r
 

peterSbizarre

zanderkante
AW: Abzocke oder nicht!?

@shogunZ

na dann is ja wieder alles im lot! ;)

übrigens: an meiner darstellung oben ist was falsch. und zwar erscheint es da so als ob man sich entweder für nacherfüllung, rücktritt oder minderung entscheiden kann. in wirklichkeit muss man aber zuerst eine frist auf nacherfüllung setzen und kann dann, falls dies vergeblich war, auf rücktritt
oder minderung zurückgreifen.
 
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