Änderung der Landesfischereiverordnung NRW vom 09.März, 2010!

AW: Änderung der Landesfischereiverordnung NRW vom 09.März, 2010!

Welche Änderungen habs gelesen aber was?|kopfkrat
 

seebarsch

Zanderversteher
AW: Änderung der Landesfischereiverordnung NRW vom 09.März, 2010!

Welche Änderungen habs gelesen aber was?|kopfkrat
Hallo Schleien Jäger
In meiner Info ist ein Link des LFV Westfalen und Lippe auf dieser Seite ist die geänderte Landesfischereiverordnung ausgestellt.
zb.Mindestmaß Schleie, Aal, Wels usw.
zb.Schonzeiten Aal vom 1. Oktober bis 1. März im Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer).
mfg Thomas
 

Lorano

Member
AW: Änderung der Landesfischereiverordnung NRW vom 09.März, 2010!

Hier die Mail von unserem Fischereiverein mit etwas mehr Angaben.

Änderung der Verordnung zum Landesfischereigesetz NRW Der Vorstand bittet folgendes zu beachten:Mit der Änderung der Verordnung zum Landesfischereigesetz NRW (Landesfischereiverordnung - LFischVO) vom 9. März 2010 sind auch Änderungen hinsichtlich der Schonzeit und des Mindestmaßes erfolgt. Demnach ist das Mindesmaß des Aals von 35 cm auf 50 cm aufgestockt worden. Das Mindestmaß beim Wels von ehemals 50 cm ist nach der Neuregelung gänzlich aufgehoben worden. Für Aale gilt eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 1. März im Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer). Grüsse Tobias Meyer
 

Benson

Wassermann
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Hi,

was mir gerade mal auffällt, wie unterschiedlich die VO´s doch sind. In der NRW VO fällt mir insbesondere § 6 ins Auge. In Hessen gibt es meines Wissens eine solche Einschränkung für Köderfische nicht. Über Sinn oder Unsinn kann man diskutieren (einschleppen von Krankheiten) aber irgendwo reicht es auch mal mit den Verboten.

Grüße
Ben
 

zesch

it`s Piketime
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da beißt eh kein Aal !

die Vollmond - Regelung fände ich schlimmer......
 

mike_w

Member
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Frage mich auch, was die Aalschonzeit in den Wintermonaten für eine Bedeutung haben soll.

99% der Aale werden außerhalb dieser Zeit gefangen.

Da Welse jetzt keine Mindestmaße mehr haben, darf jetzt jeder Kleinwelse für den Gartenteich mitnehmen. Dürfte für die Verbreitung des Welsbestand förderlich sein, was wahrscheinlich nicht Sinn dieser Regelung sein dürfte.
 

seebarsch

Zanderversteher
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Frage mich auch, was die Aalschonzeit in den Wintermonaten für eine Bedeutung haben soll.

99% der Aale werden außerhalb dieser Zeit gefangen.

Da Welse jetzt keine Mindestmaße mehr haben, darf jetzt jeder Kleinwelse für den Gartenteich mitnehmen. Dürfte für die Verbreitung des Welsbestand förderlich sein, was wahrscheinlich nicht Sinn dieser Regelung sein dürfte.
:cDen Blankaalen soll das ungestörte Abwandern ermöglicht werden.|supergri
Die Landesfischereiverordnung ist bestandteil des Landesfischereigesetzes.
Somit seit dem 9 März 2010 uneingeschrängt Gültig und für alle Fischereischein Inhaber in dieser Fassung bindend.
Zum Wels; LFischVO §14/1 Nichteinheimische Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln sowie deren Laich dürfen in Gewässer nicht ausgesetzt werden. Ausgenommen hiervon ist der Besatz von Regenbogenforellen in stehende Gewässer.
mfg Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:

jkc

Well-Known Member
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Hi, inzwischen sind wohl erneut Änderungen vorgenommen worden, die zumindest an mir vorbei gegangen sind.
Bin grade zufällig drüber gestolpert.

Zum einem das hier:
§ 6 (Fn 2)
Verwendung von Köderfischen
(1) ...
(2) Lebende Köderfische dürfen nicht zum Fang von Fischen oder zur Hege der Fischbestände verwendet werden.


Vorher stand da sinngemäß sowas wie, lebende Köderfische dürfen nur in genehmigten Fällen zur Hege der Fischbestände verwendet werden.


Siehe dazu auch hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...d=12871&ver=8&val=12871&sg=0&menu=1&vd_back=N


Grüße JK
 

Rantanplan_420

Friedlicher Fischer
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Das hab ich letzten Herbst im Lehrgang aber auch noch anders gelernt.
 

Rantanplan_420

Friedlicher Fischer
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#decht Stark alles verstanden und nichts kapiert oder:c#q#d|uhoh:#d|uhoh:und Spätt zünder oder?????????!!!!!!!!!!

Was willst du denn von mir?:q:qSchlecht gelegen letzte Nacht? Ich habe lediglich geschrieben das ich letzten Herbst im Lehrgang noch gelernt habe, dass das Fischen mit Köderfisch zur Hege erlaubt ist, sofern man sich die Genehmigung der unteren Fischereibehörde besorgt hat.Vieleicht hat sich da was geändert, aber was das jetzt mit, nicht verstehen, oder mit Spätzünder zu tun hat, und mit welchem Grund, du dir das Recht nimmst mich persönlich anzugreifen, obwohl wir uns nichtmal persönlich kennen, kannst du mir ja mal erklären. Dann aber bitte in entsprechend richtiger Grammatik und Rechtschreibung.#d#d
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Thomas9904

Well-Known Member
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Da sollten einige mal ruhig durchatmen, bevor die Mods hier noch verwarnen müssen..
 
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