AW: Aktuelle Meerforellenfänge Dezember 2015
Aha.
1.09-31.03 geniesst die Meerforelle dort Schonzeit,
Binnengewässer.
Der Angler muss also nachweislich in der Schonzeit entnommen haben.
Er hat es abgestritten und nun wird es nicht einfach; außerdem ist das Vergehen so weit ich mich dunkel erinnere, lediglich als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Ich denke mal , das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit nicht eröffnet.
Der Fischereirechteinhaber könnte natürlich die zukünftige Erlaubnis zum Fischfang verweigern...
R.S.