AW: Aktuelle Meerforellenfänge Dezember 2015
Der Ansatz, dieses Geschehen verharmlosen zu wollen, ist völlig deplaziert und unterstützt in gewisser Weise dieses Verhalten!
Es wurde weder zur Selbstjustiz noch zum Einsatz von Spezialkräften aufgerufen. Abgesehen von den im beangelten Gewässer zu erwartenden Fischarten, ist die Ausübung des Angelns an Gesetze gebunden.
Selbst wenn es statt einer Mega-Im-Laichkleid-und-in-der-Schonzeit-gefangenen-Meerforelle, ein Plötz oder Barsch gewesen wäre, so ist in dem Fall der Tatbestand der Fischwilderei erfüllt, wenn derjenige ohne gültigen Fischereischein und/oder ohne Gewässerkarte geangelt hat.
Sicher fällt es schwer, sachlich zu bleiben. Meine/unsere Position muss aber sein, dieses Verhalten abzulehnen und zu verurteilen.
Ausserdem muss jede Anzeige bearbeitet werden und hier liegt auf keinen Fall "Geringfügigkeit" vor, wie hier einer meinte. Die polizeiliche Anzeige wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und von dort bekommt man dann auch die entsprechende Post. Das Beurteilen und die Konsequenzen sind natürlich individuell abweichend.
Ich bin vor Jahren mit gültigem Fischereischein, aber ohne Gewässerkarte, an einem Binnengewässer kontrolliert worden und habe MEHRERE HUNDERT Euro bezahlen dürfen. Das hat zwar paar Wochen gedauert, bis der Brief kam, aber der hatte es dann in sich!
Der Ansatz, dieses Geschehen verharmlosen zu wollen, ist völlig deplaziert und unterstützt in gewisser Weise dieses Verhalten!
Es wurde weder zur Selbstjustiz noch zum Einsatz von Spezialkräften aufgerufen. Abgesehen von den im beangelten Gewässer zu erwartenden Fischarten, ist die Ausübung des Angelns an Gesetze gebunden.
Selbst wenn es statt einer Mega-Im-Laichkleid-und-in-der-Schonzeit-gefangenen-Meerforelle, ein Plötz oder Barsch gewesen wäre, so ist in dem Fall der Tatbestand der Fischwilderei erfüllt, wenn derjenige ohne gültigen Fischereischein und/oder ohne Gewässerkarte geangelt hat.
Sicher fällt es schwer, sachlich zu bleiben. Meine/unsere Position muss aber sein, dieses Verhalten abzulehnen und zu verurteilen.
Ausserdem muss jede Anzeige bearbeitet werden und hier liegt auf keinen Fall "Geringfügigkeit" vor, wie hier einer meinte. Die polizeiliche Anzeige wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und von dort bekommt man dann auch die entsprechende Post. Das Beurteilen und die Konsequenzen sind natürlich individuell abweichend.
Ich bin vor Jahren mit gültigem Fischereischein, aber ohne Gewässerkarte, an einem Binnengewässer kontrolliert worden und habe MEHRERE HUNDERT Euro bezahlen dürfen. Das hat zwar paar Wochen gedauert, bis der Brief kam, aber der hatte es dann in sich!