Rheinspezie
Fischender Gentleman
Moin,
ich erhielt eine Nachricht bzgl. meiner Anfrage über die Verzehrsfähigkeit von ( Rhein ) Aal vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Meine Anfrage:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Deadpool , ich bin geprüfter Angler und habe folgende Fragen bzgl. der Verzehrsfähigkeit von Rheinfisch , insbesondere Aalen ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß von 50cm.
Sind Aale , die ich im Bereich NRW mit der Angel fange , bedenkenlos zu verzehren?
Gibt es eine aktuelle Verzehrsempfehlung, bzgl. Menge und/oder Maximal-Länge der gefangenen Fische? (mein Kenntnisstand bezieht sich auf Informationen von 2012 ( Verzehrwarnung Aal )
Ich freue mich, von Ihnen zu hören
Herzlichen Dank,
Deadpool"
Antwort des Landesamtes für Natur , Umwelt und Verbraucherschutz NRW
"Sehr geehrter Herr Deadpool,
unsere in 2012 ausgesprochene Verzehrsempfehlung , die grundsätzlich vom Verzehr von wilden Aalen abrät, gilt nach wie vor.
Insofern sind unsere Informationen auf unserer Webseite
https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/aktuelles/verbraucherwarnungen/verzehrsempfehlungen-aale weiterhin aktuell.
Aus Artenschutzgründen werden Aale von uns i.d.R. nicht mehr im Rahmen von Biotamonitoringprogrammen befischt und untersucht.
Eine deutliche Verbesserung der Belastungssituation von Aalen ist unserer Kenntnis nach bisher noch nicht eingetreten
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
F.H.
Somit hat sich das Thema Aal aus dem Rhein für mich ( weiterhin ) erledigt.
SCHADE !
Grüße,
R.S. ( alias Deadpool )
ich erhielt eine Nachricht bzgl. meiner Anfrage über die Verzehrsfähigkeit von ( Rhein ) Aal vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Meine Anfrage:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Deadpool , ich bin geprüfter Angler und habe folgende Fragen bzgl. der Verzehrsfähigkeit von Rheinfisch , insbesondere Aalen ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß von 50cm.
Sind Aale , die ich im Bereich NRW mit der Angel fange , bedenkenlos zu verzehren?
Gibt es eine aktuelle Verzehrsempfehlung, bzgl. Menge und/oder Maximal-Länge der gefangenen Fische? (mein Kenntnisstand bezieht sich auf Informationen von 2012 ( Verzehrwarnung Aal )
Ich freue mich, von Ihnen zu hören
Herzlichen Dank,
Deadpool"
Antwort des Landesamtes für Natur , Umwelt und Verbraucherschutz NRW
"Sehr geehrter Herr Deadpool,
unsere in 2012 ausgesprochene Verzehrsempfehlung , die grundsätzlich vom Verzehr von wilden Aalen abrät, gilt nach wie vor.
Insofern sind unsere Informationen auf unserer Webseite
https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/aktuelles/verbraucherwarnungen/verzehrsempfehlungen-aale weiterhin aktuell.
Aus Artenschutzgründen werden Aale von uns i.d.R. nicht mehr im Rahmen von Biotamonitoringprogrammen befischt und untersucht.
Eine deutliche Verbesserung der Belastungssituation von Aalen ist unserer Kenntnis nach bisher noch nicht eingetreten
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
F.H.
Somit hat sich das Thema Aal aus dem Rhein für mich ( weiterhin ) erledigt.
SCHADE !
Grüße,
R.S. ( alias Deadpool )
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