allgemein Gewässer

Werner1998

New Member
Hallo erst einmal alle zusammen, habe schon so lange das Internet durchforstet, bei Gemeinden nachgefragt (was ich mir total sparen hätte können) und nu frage ich mal hier nach ob mir jemand eine Antwort darauf geben kann. Mein Angelgebiet ist Brandenburg, in diesem Bundesland wie auch vielen anderen sind die Gewässer in etwa wie folgt aufgeteilt, Gewässer auf denen irgendein Fischer die Hand drauf hat und Gewässer die dem DAV oder KAV unterstellt sind. Jetzt aber die eigentliche Frage was ist mit den Gewässern die von keinem dieser o.g. bewirtschaftet wird. Anfragen bei Gemeinden oder anderen Institutionen blieben meist so beantwortet "oh das kann ich ihnen nicht beantworten". Wie sieht es mit diesen Gewässern aus darf ich an diesen angeln (vorrausgesetzt die Fischereiabgabemarke wurde entrichtet) ?????????
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Wie sieht es mit diesen Gewässern aus darf ich an diesen angeln (vorrausgesetzt die Fischereiabgabemarke wurde entrichtet) ?????????

Nein!
Irgend jemandem gehören diese Gewässer. Den musst du um Erlaubnis fragen.
Die Leute vor Ort wissen meist wer das ist. Ansonsten müssen die Gemeindeverwaltung, Bürgermeister, Katasteramt etc. das wissen.
 

Lajos1

Well-Known Member
Anfragen bei Gemeinden oder anderen Institutionen blieben meist so beantwortet "oh das kann ich ihnen nicht beantworten". Wie sieht es mit diesen Gewässern aus darf ich an diesen angeln (vorrausgesetzt die Fischereiabgabemarke wurde entrichtet) ?????????
Hallo,

Anfragen bei offiziellen Stellen kannst Du Dir sparen. Die dürfen Dir schon aus Datenschutzgründen da keine Auskunft geben.
Angeln darfs du da ohne weitere Erlaubnis nicht.
Der Tipp von Professor Tinca mit der Dorfkneipe dürfte da am ehesten zielführend sein ;).

Petri Heil

Lajos
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
Mir wurde auf eine Anfrage mal gesagt ich solle den Grundstückbesitzer fragen an dem das Gewässer liegt , außrdem habe ich mal gehört das ich als so ein Grundstücksbesitzer dort auch das Angelrecht habe auch wenn das Gewässer einen Verein gehört , ist das richtig ?
 

Werner1998

New Member
die Idee mit der Dorfkneipe gefällt mir sehr gut:laugh2jedoch ist die nächste erst 8 km weiter und die wird betrieben durch einen jungen Mann der sie vor einem Jahr erst übernommen hat, also sind die Chancen sehr groß ein kühles gezapftes zu bekommen sehr groß und eine Info zu bekommen sehr klein, zwei weitere ca. je 1,5h große See(chen) liegen mitten im Wald und da ist es auch sehr schwer einen Nachbarn zu fragen. Aber danke für die Tipps
 

Lajos1

Well-Known Member
Mir wurde auf eine Anfrage mal gesagt ich solle den Grundstückbesitzer fragen an dem das Gewässer liegt , außrdem habe ich mal gehört das ich als so ein Grundstücksbesitzer dort auch das Angelrecht habe auch wenn das Gewässer einen Verein gehört , ist das richtig ?
Hallo,

es gibt verschiedenen Arten des Fischereirechts, kann auch je nach Bundesland verschieden sein.
Es gibt an Grund und Boden gebundene Fischereirechte aber oft sind es sogenannte "selbstständige Fischereirechte", welche mit dem Eigentum an Grund und Boden nichts zu tun haben. Ist übrigens auch im europäischen Ausland oft ähnlich.
Wenn ein Verein Inhaber des Fischereirechts ist, hat ein anderer erstmal da kein Recht. Unabhängig davon, kann der Verein etc, einem Grundstückseigentümer da das Angeln gestatten. Ein Recht dazu hat der aber nicht.

Petri Heil

Lajos
 

rippi

Pokemon-Trainer
Mir wurde auf eine Anfrage mal gesagt ich solle den Grundstückbesitzer fragen an dem das Gewässer liegt , außrdem habe ich mal gehört das ich als so ein Grundstücksbesitzer dort auch das Angelrecht habe auch wenn das Gewässer einen Verein gehört , ist das richtig ?
In Dänemark ist das so. In Deutschland nicht zwangsläufig, dafür müsstest du Teile des Gewässers auf deinem Grundstück haben und auch dann nicht immer, außer du bist Verpächter und sicherst dir das Recht im Pachtvertrag.
 

hans21

Well-Known Member
 

AllesAusHolz

Well-Known Member
das Problem kenne ich auch, in unserer Gegend gibt es auch kleine Seen die anscheinend niemand bewirtschaftet und man auf Granit bei den Behörden beißt wenn man eine Info haben möchte (angeblich wegen Datenschutz) erst hatten wir gedacht das die Forst anrecht darauf hat, gibt es ja auch aber auch die wussten nur das es den See gibt aber nicht wem er gehört oder wem man ansprechen kann. Naja ist leider so, hatte mich schon gefreut das ich eventuell hier Antworten finde als ich gesehen habe um welches Thema es geht, aber vielleicht kommt noch etwas, Werner1998 stehst also nicht alleine da mit der Frage :surprised
 

Taxidermist

Well-Known Member
Beim Katasteramt muss man dir über die Besitzverhältnisse Auskunft geben, du musst nur ein "berechtigtes Interesse" vortragen.
Es ist ein berechtigtes Interesse, wenn du z.B. Kaufabsichten hast.
Kann natürlich eine kleine Gebühr kosten den Grundbucheintrag zu erhalten.
Also hin und rotzfrech behaupten, ihr wollt den Teich kaufen.

Jürgen
 

Lajos1

Well-Known Member
Beim Katasteramt muss man dir über die Besitzverhältnisse Auskunft geben, du musst nur ein "berechtigtes Interesse" vortragen.
Es ist ein berechtigtes Interesse, wenn du z.B. Kaufabsichten hast.
Kann natürlich eine kleine Gebühr kosten den Grundbucheintrag zu erhalten.
Also hin und rotzfrech behaupten, ihr wollt den Teich kaufen.

Jürgen
Hallo

könnte klappen. Eine Kaufabsicht stellt ein "berechtigtes Interesse" dar. Aber die sind da mehr als zurückhaltend mit Auskünften, habe ich die Erfahrung gemacht.
Ein Gartengrundstück, welches im hinteren Teil meines Gartens an denselben angrenzt, wechselte den Besitzer. Der stellte sich auch bei mir vor und gab mir auch seine Handynummer. Gesehen habe ich den jahrelang in seinem Garten nicht, welcher auch mehr und mehr verwilderte. Da wuchsen Büsche mehr und mehr über meine Begrenzugsmauer zu diesem Grundstück. Ich bin da nicht kleinlich und erstmal war mir das egal. Dann wurde es doch zuviel und ich wollte den Besitzer kontaktieren - nur die Rufnummer gab es nicht mehr. Also wandte ich mich an das Katasteramt. Da wurde mir klargemacht, dass eine Beeinträchtigung durch Bewuchs aus dem Nachbargrundstück kein berechtigtes Interesse in Bezug auf die Bekanntgabee des Besitzers dieses Grundstücks wäre.
Mir wurde allen Ernstes empfohlem eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung zu stellen, im weiteren Verlauf würde ich an die Adresse kommen.
Das lehnte ich rundheraus ab (ich werde einen Nachbarn doch nicht wegen einer Lappalie anzeigen und womöglich einen Krieg heraufbeschwören). Die Dame sagte auf weiteres Drängen von mir, dass sie den Fall den Rechtspfleger vortragen würde und ich den morgen anrufen solle. Das tat ich auch am nächsten Tag und dieser erklärte mir nochmal, dass mein Fall eigentlich kein Grund für die Bekanntgabe des Grundstückseigentümers wäre, er meine Misere schon einsieht und Ausnahmsweise die Beknntgabe gestatte. Ich solle morgen mit meinem Personalausweis kommen und ich bekäme dann für 10 Euro Gebühr die Auskunft. Das klappte dann auch, aber bevor ich den Gartenbesitzer kontaktieren konnte, war da ein Trupp Gartenrbeiter eine gute Woche in dem besagten Garten tätig und brachte denselben wieder auf Vordermann. Einschließlich der Beseitigung des Überwuchses meiner Mauer. Ich hätte mir also das ganze Prozedere sparen können. :rolleyes: :devil.
Aber jetzt habe ich wieder eine Telefonnummer von dem Gartenbesitzer, welcher übrigens ein sehr höflicher Mensch ist.

Gruß

Lajos
 

AllesAusHolz

Well-Known Member
Hallo Lajos1........
eine tolle Geschichte aus der man sieht das auch Bürokraten ein Herz für den kleinen Mann haben können (auch wenn es 10€ kostet :laugh2). Ich hatte damals nicht ganz so ein Glück, auch Eigentümerwechsel und den neuen Besitzer nie zu Gesicht bekommen. Bei einem Sturm kippte bei ihm ein Baum mittlerer größe um und lehnte sich auf unsere Grundstücksmauer (alter Bauernhof) die sind tatsächlich zur Besichtigung gekommen, haben dann gemeint das es noch keinen berechtigten Grund gibt zu handeln da weder Schaden für Mensch oder oder Grundeigentum besteht. Ist zwar eine 24er gemauerte Wand aber hallo da lehnt ein Baum dran. Ganze zwei Wochen später kam dann der "Besitzer" und blabberte mir die Ohren voll "du Anscheißer ..... " und weitere Nettigkeiten. Zum Glück hat der nun ach verkauft und wer sagt es ...... dieses mal haben wir nette Nachbar

.... also meine Erfahrung sagt mir wenn du eine Auskunft von irgendeinem Amt haben möchtest bekommst du diese nur zu einem bestimmten Preis oder du schaust in die Luft ".... kann ich nicht machen....."
 

thanatos

Well-Known Member
Brandenburg ist ja nicht gerade gewässerarm - und wenn es irgend wo ein
gammliges Baggerloch gibt - muß ich in jedem Tümpel rumstippen bei der
Auswahl oder ist es einfach nur Geiz einfach ´ne Angelkarte zu erwerben ?
Hat ei Grundstückseigentümer ein " Küchenfischereirecht " so darf er in dem Gewässer
mittels einer Angel Fische für den Eigenbedarf fangen - es ist nicht übertragbar !
 

AllesAusHolz

Well-Known Member
Hi Leute mal eine Frage, kennt jemand von euch den Förstersee bei Groß Köris? Liegt unmittelbar in der Nähe (glaube auch mit einer Verbindung laut Google) vom Hölzernen See. Hoffe den kennt jemand und kann ein wenig Auskunft geben, Bewirtschafter, Fischbestand und ob es sich lohnt. Danke schon mal
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
Brandenburg ist ja nicht gerade gewässerarm - und wenn es irgend wo ein
gammliges Baggerloch gibt -
Ist schon toll wenn man mal drüber nachdenkt. Ich meine, ich murkel eigentlich immer nur an 'meinen' 5-7 Gewässern rum aber die Möglichkeiten mit ner LAVB Karte sind fantastisch.
Ich kann mich ins Minimobil setzen und in in ne beliebige Himmelsrichtung fahren, bis ich aufs erste Ufer stoßen. Und die Chancen sind 75%+ das ich da dann auch angeln darf. Lumpige 80oderso Tacken im Jahr und ich hab mehr Wasserflächen als ich im Leben beangeln könnte. Und für 15 Euro obendrauf pro Bundesland gibt's das Gleiche nochmal in den Geschmacksrichtungen Meckpomm, Sachsen-Anhalt(Barben!!!) Oder Sachsen.
Ossiland ist Anglerland :lovethumbsup
 
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