Sprich doch mal Klartext und nenne die Strecke, welche Du meinst.Moin,
es gibt in D einen kleinen Abschnitt von Rhein den ich laut Vispas / visplanner beangeln dürfte. Ich habe aber keinen Fischereischein für D...
Kann ich dort trotzdem angeln gehen?
Strecke von NL quasi, aber in D......
Frohes Neues,
LG,
Jörg
Sprich doch mal Klartext und nenne die Strecke, welche Du meinst.
Sonst bleibt es hier bei Vermutungen und Empfehlungen wo in D man ohne Schein angeln kann.
Es geht ja hier nicht um Angeln ohne Schein, sondern um Angeln mit Vispass eines holländischen Gewässerabschnitts, der durch D fliesst.
Ich kenn die Strecke am Rhein.
Aber die Stellen sind doch völlig zweitrangig - es geht doch einzig und allein darum, welches Gesetz hier nun zieht?
Dann müsste man doch auch als deutscher angeln dürfen. Vispas ist Vispas, oder ?
Vielleicht weiß ja noch wer mehr ?
Da geb ich Dir Recht. Ein paar Anrufe geben sicherlich die beste Auskunft.
Aber:
Wenn der Visplanner als offiziell anerkanntes Tool mir anhand meiner Vispasnummer die erlaubten Stellen zeigt, kann ich ja eigentlich davon ausgehen, dass ich dort angeln darf.
Egal ob Holländer, Deutscher, Australier, etc.
Auch ein niederländischer Pächter muss in D die deutsche Gesetzgebung befolgen.
Auch wenn sie in D ein Gewässer gepachtet haben, gilt da das deutsche Recht.
Mag ja stimmen das die App stellenweise fehlerhaft ist, aber in der alten und neuen Auflage von der Liste der Fischgewaesser steht es auch drin.
Und warum sollten die Niederländer nicht einen deutschen Gewässerabschnitt pachten?
Werde kommende Woche mal beim Verein vorbeifahren und Fragen. Geb dann nochmal hier bescheid...