AW: Angelberechtigung für Kinder?
aber wenn das Kind allein angelt, kann es höchstens vom Gewässer weggeschickt werden(und später wiederkommen)
Wohl nur rein theoretischer Natur,denn wer lässt 6/7 jährige Kinder allein
ans Wasser?
Davon ab,würde mich die Gesetzeslage und zwar egal in welchem Bundesland, überhaupt nicht daran hindern einem/meinem Kind z.B eine 3m Stippe in die Hand zu drücken!
In dem Fall könnte ich nebenher natürlich nur noch mit einer Rute fischen,
wobei ich allerdings auch nicht unbedingt Spinnfischen würde.
Selbsverständlich sollte man beim abhaken,eventuell versorgen der vom Kind gefangenen Fische behilflich sein.
Gesetze die dazu gemacht sind, dem Bürger alle Eigenverantwortung zu
nehmen, sind sowieso fragwürdig und das sind Gesetze die Kinder davon
abhalten sollen, ans Angeln heran geführt zu werden!
Da wird wieder einmal mit dem weltweit ausgeprägtesten Tierschutzgesetzen gewunken,weil abgepitschte Kidies, nichts anderes im Sinn haben können, als armen Wirbeltieren eine Folter zu bereiten!
Äh,ich habe schon viele Kinder und Jugendliche mit ans Wasser genommen und da durfte jeder mal die Angel halten, bisher konnte ich das immer vertreten.Allerdings fische ich vorwiegend im Vereinsreservat und muss nicht unbedingt mit der Entenpolizei rechnen!
Nachtrag:Kinder in dem Alter,wovon hier die Rede ist, können sich ohnehin nur höchstens ne halbe Stunde konzentriert der Angelei widmen, die machen ansonsten noch alles mögliche am Wasser!
Und dann kommt auch die Angel raus aus dem Wasser!
Jürgen