Angelberechtigung für Kinder?

tattoooi

Member
Hallo Liebe Leute,

Ich wollte mit den beiden Kindern (5 und 7) von ner guten bekannten mal nach Brandenburg zum Angeln.
Aber ich weiß nicht ob ich für die beiden eine Angelkarte kaufen muss oder ob mein Fischereischein und ich als Aufsichtsperson ausreichen?

Würd mich über einpaar Hilfreiche Antworten echt freuen.

Lg aus Berlin #h
 

Biber7

Member
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Hallo tattoooi,

in Berlin reiche ich als Aufsichtsperson, dafür gibt es sogar ein Schreiben, für meine Kinder unter 12 Jahren. In Brandenburg dürfen Kinder schon ab 8 Jahren Angeln, allerdings weiß ich nicht wie es aussieht mit der rechtlichen Seite. Einfach mal hier anrufen:

Hauptgeschäftsstelle Potsdam:
DAV LAV Brandenburg
Zum Elsbruch 1, 14558 Nuthetal OT Saarmund - 033200 / 523916

Ich weiß nur das man in Brandenburg auf Friedfisch keinen Angelschein braucht sondern nur einmal die Fischereiabgabe (Kinder 2,50 €) und eine Angelkarte. So wars jedenfalls 2012. Ruf einfach mal den Landesangelverband an die können dir besser Auskunft geben.

Liebe Grüße Biber7
 

Oderpeitscher

New Member
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Hallo Liebe Leute,

Ich wollte mit den beiden Kindern (5 und 7) von ner guten bekannten mal nach Brandenburg zum Angeln.
Aber ich weiß nicht ob ich für die beiden eine Angelkarte kaufen muss oder ob mein Fischereischein und ich als Aufsichtsperson ausreichen?

Würd mich über einpaar Hilfreiche Antworten echt freuen.

Lg aus Berlin #h


Zitat:

In Brandenburg dürfen ab 1. August 2006 Kinder und Jugendliche ohne Fischereischein mit der Friedfischangel angeln. Wenn ihr 8 bis 18 Jahre alt seid, benötigt ihr dazu eine gültige Fischereiabgabenmarke (Preis: 2,50 Euro), die in eine grüne Nachweiskarte einzukleben ist. Beides erhaltet ihr bei den unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung), den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes und in weiteren autorisierten Ausgabestellen (z.B. Angelsportläden, Fischer, Zeltplatzverwaltungen).

Die Nachweiskarte zur Fischereiabgabe ist ein wichtiges Dokument mit Namen, Adresse und Alter des Anglers. Die Karte muss immer mitgenommen werden, wenn man angeln geht. Außerdem braucht ihr noch eine Angelkarte als Erlaubnis für den ausgewählten See oder Fluss. Diese Angelkarte kann man beim Fischer oder im Angelladen kaufen. Wer einen Mitgliedsausweis eines Angelvereins hat, kann auf allen Seen und Flüssen, die dieser Angelverein pflegt, angeln.

Quelle: http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.210998.de

oder auch hier nachzulesen:

http://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm

Die Kinder müssen aber 8 Jahre alt sein, unter dem ist es in Brandenburg nicht möglich.

Auch wenn Du alle erforderlichen Papiere hast (Fischereiabgabe+ Tages-Wochen-Jahreskarte) darfst Du die Kiddi's auch nicht angeln lassen.

mfg. Oderp...
 
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tattoooi

Member
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Das ist enttäuschend, aber danke für die schnellen Antworten
 

Windelwilli

Schönwetterangler
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Das lese ich da so aber nicht raus.|kopfkrat

Für mich steht das da so, das Kinder ab 8 Jahre die Fischereiabgabe brauchen + die Angelkarte, Kinder unter 8 Jahren dagegen nicht.

Das Kinder unter 8 Jahren garnicht angeln dürfen, steht da meiner Meinung nach nicht. #c

Wenn ich mit meinem Junior unterwegs bin (er ist 6), dann bekommt er auch seine 3m Stippe in die Hand.
 

tattoooi

Member
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Also dürfen kinder dann bis 8 Jahren denn doch unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers Angeln?
 

Biber7

Member
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Es wird nicht genau genug beschrieben, das kommt auf den Landesverband an. In Berlin habe ich einen Handzettel, vom Landesverband, bekommen auf dem drauf steht das ich Kinder unter 12 Jahren mit ans Wasser nehmen darf. Nur darf ich nicht Spinnangeln wenn die Kinder mitangeln, sondern muss mich mehr um die Kinder kümmern. Bzw. ich kann auch eine Stipp oder Grundangel benutzen, mehr nicht.

Deswegen der Gedanke sich an den LAV Brandenburg zu wenden um mal genau zu fragen wie es aussieht. Wie gesagt von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Biber7
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Angelberechtigung für Kinder?

http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003764.php


Hier steht z.b. Überall "Kinder unter 8 Jahren dürfen grundsätzlich nicht selbst angeln."




Kinder unter 14 sind auch nicht strafmündig und können nicht belangt werden!

Steht der Erziehungsberechtigte daneben, ist es schon schlechter sich rauszureden aber wenn das Kind allein angelt, kann es höchstens vom Gewässer weggeschickt werden(und später wiederkommen).|supergri
 
Zuletzt bearbeitet:

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Angelberechtigung für Kinder?

aber wenn das Kind allein angelt, kann es höchstens vom Gewässer weggeschickt werden(und später wiederkommen)
Wohl nur rein theoretischer Natur,denn wer lässt 6/7 jährige Kinder allein
ans Wasser?
Davon ab,würde mich die Gesetzeslage und zwar egal in welchem Bundesland, überhaupt nicht daran hindern einem/meinem Kind z.B eine 3m Stippe in die Hand zu drücken!
In dem Fall könnte ich nebenher natürlich nur noch mit einer Rute fischen,
wobei ich allerdings auch nicht unbedingt Spinnfischen würde.
Selbsverständlich sollte man beim abhaken,eventuell versorgen der vom Kind gefangenen Fische behilflich sein.
Gesetze die dazu gemacht sind, dem Bürger alle Eigenverantwortung zu
nehmen, sind sowieso fragwürdig und das sind Gesetze die Kinder davon
abhalten sollen, ans Angeln heran geführt zu werden!
Da wird wieder einmal mit dem weltweit ausgeprägtesten Tierschutzgesetzen gewunken,weil abgepitschte Kidies, nichts anderes im Sinn haben können, als armen Wirbeltieren eine Folter zu bereiten!

Äh,ich habe schon viele Kinder und Jugendliche mit ans Wasser genommen und da durfte jeder mal die Angel halten, bisher konnte ich das immer vertreten.Allerdings fische ich vorwiegend im Vereinsreservat und muss nicht unbedingt mit der Entenpolizei rechnen!

Nachtrag:Kinder in dem Alter,wovon hier die Rede ist, können sich ohnehin nur höchstens ne halbe Stunde konzentriert der Angelei widmen, die machen ansonsten noch alles mögliche am Wasser!
Und dann kommt auch die Angel raus aus dem Wasser!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

mipo

Zanderbesieger
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Für Kinder unter 12 Jahren ergeben sich folgende Beteiligungsformen:
  • Abwesenheit des Erwachsenen: der Erwachsenen ist der Fischereiausübende und darf daher aus diesem Grund zu keinem Zeitpunkt das Kind mit der Angel allein lassen. Er muss jederzeit sofort eingreifen können. Muss er sich dennoch entfernen, muss er die Angel aus dem Wasser nehmen.
  • Anzahl der Angeln: der Fischereiausübende darf max. gleichzeitig mit so vielen Angeln fischen, wie es auf seiner Angelkarte steht. Er kann also nur soviel Kinder an der Ausübung beteiligen, wie er Angeln benutzen darf.
  • Auswerfen: das Kind kann nach Anweisung die Angel Auswerfen.
  • Angel halten: kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden.
  • Anhieb und Drill: der Erwachsene muss sofort und unmittelbar eingreifen, sobald dies die Sachlage (insbesondere der Tierschutz)
  • erfordert.
  • Keschern: kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden.
  • Abködern: einen lebenden Fisch darf nur der Erwachsene abködern.
  • Betäuben und Töten: darf nicht dem Kind überlassen werden.
In dem Moment, in dem ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist zu seiner Beteiligung am Angeln der Jugendfischereischein erforderlich.
Quelle: http://www.koepenicker-fischer.de/angeln.html
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Da kann man froh sein, alt genug zu sein, das Angeln noch vernünftig gelernt haben zu können - indem man geangelt hat....

So wird man auch viele Jugendliche zum Angeln bringen, nur unter Aufsicht, erstmal lernen, geprüft werden, Nistkästen bauen, casten, Fischkrankheiten und Wassrpflanzen auswendig lernen und, und, und.......


Und wundert sich dann, dass bei solch erstklassigen "Voraussetzungen" das Durchschnittsalter in den Vereinen nicht rapide sinkt........
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Angelberechtigung für Kinder?

Wohl nur rein theoretischer Natur,denn wer lässt 6/7 jährige Kinder allein
ans Wasser?


Das ist an den umliegende Dorfteichen so gang und gebe, dass die Steppkes da allein angeln gehen.#6

Entenpolente aber dort aber nicht zu erwarten.

Und selbst wenn, wie schon gesagt, mehr als wegschicken kann sie niemand.



Für Kinder unter 12 Jahren ergeben sich folgende Beteiligungsformen:

Zitat: "Heranführen von Kindern unter 12 Jahren an das Angeln in Berliner Gewässern:"
 
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