Angelgesetze in frankreich

bootszander

Member
AW: Angelgesetze in frankreich

So ist es leider auch mit dem bootsverlei im ausland. (Dort kein führerschin nötig hier aber doch, dann zahlt die versicherung nicht.)
 

Lajos1

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AW: Angelgesetze in frankreich

Hi,

wie kann sowas eigentlich sein? Ist für mich unverständlich.. Kann man es irgendwo nachlesen?

Gruß, Elias

Hallo,

der Beitrag ist von 2008 (!) und nein, das gibt es nicht, dass man wegen einer in Frankreich erlaubten Methode o.Ä. in Deutschland belangt wird; ist rechtlich gesehen nicht möglich. #d

Petri Heil

Lajos
 

russak777

New Member
AW: Angelgesetze in frankreich

Hallo,

der Beitrag ist von 2008 (!) und nein, das gibt es nicht, dass man wegen einer in Frankreich erlaubten Methode o.Ä. in Deutschland belangt wird; ist rechtlich gesehen nicht möglich. #d

Petri Heil

Lajos

Hi,
habe mir auch schon gedacht. Wollte aber sicher gehen :). Beim Tierschutz kann man es ja nie wissen|rolleyes
 

bootszander

Member
AW: Angelgesetze in frankreich

Die EU machts möglich.
Und beim bootsverlei ist es mher eine versicherungssache.
Aber im grunde genommen kommt alles aufs selbe hinaus.
Siehe z.b. auch bein sextourismus wenn sie nach asien fliegen, werden sie hier bestraft?
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Angelgesetze in frankreich

Hallo,
ja, aber Versicherungbestimmungen sind eine andere Sache, da kommt es darauf an was in dem jeweiligen Vertrag steht.
Sextourismus ist per se erstmal nicht verboten, ob einer hier oder in Thailand ins Bordell geht, kümmert weder den Thailändischen- noch den Deutschen Staat. Anders siehts bei Sex mit Kindern aus, das ist sowohl hier als auch in Thailand strafbar und wird hoffentlich auch entsprechend verfolgt.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Angelgesetze in frankreich

Hallo,

ist in § 7 StGB geregelt.

Deutsches Strafrecht gilt : " ..... wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder ....... "

Wäre mir jetzt aber neu, dass im französischen oder deutschen Strafrecht was über Angelmethoden steht.
 

russak777

New Member
AW: Angelgesetze in frankreich

Hallo,

ist in § 7 StGB geregelt.

Deutsches Strafrecht gilt : " ..... wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder ....... "

Wäre mir jetzt aber neu, dass im französischen oder deutschen Strafrecht was über Angelmethoden steht.

Hi, kenne mich da auch nicht aus. Aber als ich das gelesen habe, wollte ich es eben genau wissen|kopfkrat:

"Tierschutzgesetz
§ 17

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt."
 

phatfunky

Pike Angler from England
Aber Achtung: Wenn du in Frankreich mit lebendem Köderfisch angelst und ein grüner Deutscher Naturschützer zeigt dich deswegen in Deutschland an, hängst du und du wirst nach deutschem Recht bestraft, pervers oder ??? !!!


-- tesuji


Genau, ich habe von keinem Land gehört dass so krasse Angelgesetze hat, wie in Deutschland.

Aber, sorry, dass mit der Anzeige glaube ich nicht. Das bedeutet wiederum dass deutsches Recht auch in Frankreich gilt. Das kann nicht gehen. Es würde auch bedeuten dass das gleiche für viel andere europäische Länder gilt und ich habe z.B. noch nie in leben gehört dass ein Angler in Großbritannien nach deutschem Recht bestraft würde weil er sich fotografieren lässt oder lebende Köderfische verwendet. Da wäre doch Aufschrei !! [emoji33]

Nachtrag: Ja, okay, höchstens als Deutscher könnte es dann einem passieren.
 
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fishhawk

Well-Known Member
AW: Angelgesetze in frankreich

Hallo,

wenn der "Tatort in Frankreich liegt, müsste die Tat aber in F und D gleichermaßen verboten sein!!!

Ansonsten greift §7 StGB nicht.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelgesetze in frankreich

Von Atout France hab ich mal folgende Links zu den (Angel)Gesetzen in Frankreich für Touristen bekommen (ohne Gewähr für Richtigkeit/Vollständigkeit), und verstehen tu ichs eh nicht, weil ich zwar französisch kenne/kann, aber nicht spreche ;-) :
http://www.federationpeche.com/60/departement.php?page=534

http://www.federationpeche.com/56/departement.php?page=498

http://www.achigan.net/articles/wiki-206-reglementation+eau+douce.html

http://www.federationpeche.com/84/departement.php?page=750 ` - 1er Pêche 1er Kategorie
 
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Rhineman

Der, den die Fische meiden
AW: Angelgesetze in frankreich

Moin zusammen,
ich fahre im Oktober nach F - 40 Capbreton, Atlantikküste, kurz vor Biarritz / span. Grenze. Benötigt man für das Meeresangeln ( vom Strand aus / von der Mole oder Seebrücke) in Frankreich generell eine Genehmigung ? Weiß jemand im Forum etwas darüber ?
Für ein paar Infos wäre ich sehr dankbar.
Gruß an alle.
 

rhinefisher

Wellknown Member
AW: Angelgesetze in frankreich

Hi!
Das fischen im Meer ist frei.
Wolfsbarsch und Getupfter Wolf gehen ganz gut, aber oft nur Kleine.. .
Buldo mit Raglou ist dort die Waffe der Wahl.
Viel Spaß!
 
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