Angeln für Kinder wird einfacher

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Brandenburg erleichtert Familien den Zugang zum Angelsport und schafft Hürden für Kinder ab.

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Familien in Brandenburg bekommen leichteren Zugang zum Angeln (Bild @pixabay)

In Brandenburg sollen Kinder künftig leichter angeln dürfen. Nach einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau dürfen Kinder unter acht Jahren in Begleitung eines Erwachsenen Friedfische wie Bleie oder Güstern angeln. Zudem entfällt für Kinder unter 14 Jahren die bisher fällige Fischereiabgabe. Die Landesregierung will damit Bürokratie abbauen und Familien einen einfacheren Zugang zum Angelsport ermöglichen. Auch der Landesanglerverband Brandenburg begrüßt die geplanten Änderungen. Präsident Günter Baaske erklärte, diese Forderungen habe der Verband bereits seit längerem erhoben. Gerade beim Angeln mit Enkeln oder Kindern sei es sinnvoll, dass diese selbst eine Angel halten dürften.
Die bisherige Fischereiabgabe von 2,50 Euro für Kinder sei zudem wirtschaftlich kaum sinnvoll gewesen, da der Verwaltungsaufwand höher gewesen sei als die Einnahmen. Bevor die Neuregelung in Kraft tritt, muss sie allerdings noch vom Brandenburger Landtag beschlossen werden.




Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/brandenburg/kinder-sollen-einfacher-angeln-duerfen-4247711
 
Hallo,

das haben wir in Bayern schon seit 1999. Kinder unter 10 Jahren dürfen, mit einem erwachsenen Angler auf alles fischen (keine Beschränkung auf Friedfische) und ohne jegliche Kosten smile01.

Gruß

Lajos

Grundsätzlich hast du da Recht. Das hat sich leider geändert.
Ich bin gespannt, ob ein ähnlicher Effekt in Brandenburg eintreten wird wie in Bayern, nachdem vor Kurzem (letztes Jahr?) der Jugendfischereischein abgeschafft wurde.
Statt die bürokratischen Hürden abzuschaffen haben viele Vereine das ganze unnötig kompliziert gemacht.

Statt "unter 18 darf man mit einer Rute ohne Auflagen bei einem Erwachsenen mitangeln" wurde ganz schnell ein "jeder braucht einen Erlaubnisschein".
Persönliche Konsequenz: Mein 9-jähriger Sohn darf sich nun für ein Heidengeld eine eigene Karte kaufen, mit zwei Angeln angeln aber braucht trotzdem eine Begleitung. Davor hätte er bis 10 mitangeln dürfen. Kostenlos. Und danach für einmalig 10€ bis 18. Und zumindest in meiner Gegend kenne ich KEINEN Verein, der das wie mutmaßlich angedacht umgesetzt hat sondern ausnahmslos jeder besteht auf den eigenen Erlaubnisschein.

Also hoffe ich doch, dass die Vereine und Gewässerpächter in Brandenburg nicht so verbissen sind, wie die Anglergemeinde in Bayern.
 
Grundsätzlich hast du da Recht. Das hat sich leider geändert.
Ich bin gespannt, ob ein ähnlicher Effekt in Brandenburg eintreten wird wie in Bayern, nachdem vor Kurzem (letztes Jahr?) der Jugendfischereischein abgeschafft wurde.
Statt die bürokratischen Hürden abzuschaffen haben viele Vereine das ganze unnötig kompliziert gemacht.

Statt "unter 18 darf man mit einer Rute ohne Auflagen bei einem Erwachsenen mitangeln" wurde ganz schnell ein "jeder braucht einen Erlaubnisschein".
Persönliche Konsequenz: Mein 9-jähriger Sohn darf sich nun für ein Heidengeld eine eigene Karte kaufen, mit zwei Angeln angeln aber braucht trotzdem eine Begleitung. Davor hätte er bis 10 mitangeln dürfen. Kostenlos. Und danach für einmalig 10€ bis 18. Und zumindest in meiner Gegend kenne ich KEINEN Verein, der das wie mutmaßlich angedacht umgesetzt hat sondern ausnahmslos jeder besteht auf den eigenen Erlaubnisschein.

Also hoffe ich doch, dass die Vereine und Gewässerpächter in Brandenburg nicht so verbissen sind, wie die Anglergemeinde in Bayern.
Hallo,

das ist in etwa schon richtig. Aber nach meiner Kenntnis ist das Angeln mit einer Rute eines erwachsenen Anglers nach wie vor bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres kostenlos. Zumindest bei uns im Verein und auch beim Verband. Aber eins ist klar, die gutgemeinte neue Regelung hat das Ganze verkompliziert ab51.

Gruß

Lajos
 
Grundsätzlich hast du da Recht. Das hat sich leider geändert.
Ich bin gespannt, ob ein ähnlicher Effekt in Brandenburg eintreten wird wie in Bayern, nachdem vor Kurzem (letztes Jahr?) der Jugendfischereischein abgeschafft wurde.
Statt die bürokratischen Hürden abzuschaffen haben viele Vereine das ganze unnötig kompliziert gemacht.

Statt "unter 18 darf man mit einer Rute ohne Auflagen bei einem Erwachsenen mitangeln" wurde ganz schnell ein "jeder braucht einen Erlaubnisschein".
Persönliche Konsequenz: Mein 9-jähriger Sohn darf sich nun für ein Heidengeld eine eigene Karte kaufen, mit zwei Angeln angeln aber braucht trotzdem eine Begleitung. Davor hätte er bis 10 mitangeln dürfen. Kostenlos. Und danach für einmalig 10€ bis 18. Und zumindest in meiner Gegend kenne ich KEINEN Verein, der das wie mutmaßlich angedacht umgesetzt hat sondern ausnahmslos jeder besteht auf den eigenen Erlaubnisschein.

Also hoffe ich doch, dass die Vereine und Gewässerpächter in Brandenburg nicht so verbissen sind, wie die Anglergemeinde in Bayern.
In was für einem Verein bist du denn? Der hat wohl die neue Regelung nicht ganz verstanden, was diese bedeutet und wie er diese umsetzen kann.
Es ist doch viel einfacher geworden. Dein Verein muss halt deinem Sohn nun einen Vereins-Ausweis ausstellen, dass er Jungangler bzw. angelberechtigt im Verein ist. Diese Vereinsberechtigung, die man aber ab 10 Jahre auch schon bisher zusätzlich zum behördlichen Jugendfischereischein brauchte, ersetzt nun den behördliche bis zum Alter von 18. Und dieser Vereins-Ausweis darf auch kostenlos sein oder es bleibt bei den 10 Euro bei euch wie bisher, denn einen Grund nun für eine Beitragserhebung oder Beitragserhöhung ergibt sich aus der Regelung für Verein nicht. Wiederholt: Dein Sohn braucht aber dazu ab 10 Jahre den behördlichen Jugendfischereischein nicht mehr. Auch andere Vereine dürfen Gastjugendlichen von 7 bis 9 kostenlos die Angelberechtigung geben, ab 10 war ja schon vorher als jugendlicher Gastangler eine Tageskartenpflicht. Dein Sohn braucht halt ab nächstem Jahr keinen Jugendfischereischein mehr, so einfach ist es für dich!

Ich bin derzeit in mehreren Vereinen in Bayern aktiv und in keinem hat sich was geändert, außer dass Kinder mit 7 Jahren jetzt die Angelrechte wie 10 jährige haben und nun eine eigene Angelberechtigungskarte des Vereins ohne Zusatzkosten für die Eltern.
 
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Grundsätzlich hast du da Recht. Das hat sich leider geändert.
Ich bin gespannt, ob ein ähnlicher Effekt in Brandenburg eintreten wird wie in Bayern, nachdem vor Kurzem (letztes Jahr?) der Jugendfischereischein abgeschafft wurde.
Statt die bürokratischen Hürden abzuschaffen haben viele Vereine das ganze unnötig kompliziert gemacht.

Statt "unter 18 darf man mit einer Rute ohne Auflagen bei einem Erwachsenen mitangeln" wurde ganz schnell ein "jeder braucht einen Erlaubnisschein".
Persönliche Konsequenz: Mein 9-jähriger Sohn darf sich nun für ein Heidengeld eine eigene Karte kaufen, mit zwei Angeln angeln aber braucht trotzdem eine Begleitung. Davor hätte er bis 10 mitangeln dürfen. Kostenlos. Und danach für einmalig 10€ bis 18. Und zumindest in meiner Gegend kenne ich KEINEN Verein, der das wie mutmaßlich angedacht umgesetzt hat sondern ausnahmslos jeder besteht auf den eigenen Erlaubnisschein.

Also hoffe ich doch, dass die Vereine und Gewässerpächter in Brandenburg nicht so verbissen sind, wie die Anglergemeinde in Bayern.
Hallo Kapfaspezl, das klingt ja wirklich haarsträubend, wie bei Euch die neuen Regeln ausgelegt bzw. umgesetzt werden! Da würde mich mal interessieren, welcher Geist dahinter steckt. Welche Sorge treibt denn die Verantwortlichen da an? Die neuen Regeln sollen es ja erleichtern, den Nachwuchs für das Fischen zu begeistern und nicht durch bürokratische/ finanzielle Hürden davon abzuhalten. Ich bin auch in mehreren bayerischen Vereinen, in denen das zum Glück völlig anders gelebt wird. Dort werden wir als Mitglieder eher ermutigt, Kinder und Jugendliche auf unsere Karte mit einer Rute fischen zu lassen und sie so an das Fischen heranzuführen. Klar, wenn ich nur mit einer Rute fischen darf, dann darf nur das Kind/der die Jugendliche fischen oder man wechselt sich ab, aber das ist ja in bestimmten Situationen (z.B. beim Spinnfischen oder Fliegenfischen) auch sehr sinnvoll. Der Nachwuchs bekommt nun bis zur Volljährigkeit die Möglichkeit auch an solchen Gewässern zu fischen, an denen keine Gastkarten ausgegeben werden, der heranführende Angler aber über eine Fischereierlaubnis verfügt. Das war vorher nicht möglich, ab 10 Jahren ging das nur mit Jugendfischereischin und eigener Erlaubniskarte. Ich persönlich bin von den neuen gesetzlichen Regeln sehr angetan und finde es schade, wenn das durch vereinsinterne Auflagen ausgehebelt oder unwirksam gemacht wird.
Wolfgang aus Ismaning
 
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