Angeln für kinder

polakgd

Member
Hi. Ich wollte mal fragen, wie das mit angeln für Kinder aussieht. Meine Tochter ist 8 und sie wollte das mal ausprobieren. So weit ich weiß geht das aber nur, wenn man im Verein ist. Heute hat mir jemand erzählt, dass ich gar nicht im Verein sein muß, damit meine Tochter angeln darf. Wie ist das jetzt genau? Ich habe nur einen Angelschein mit Jahreskarte.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Ich meine, bis zum 10. Lebensjahr kann sie unter Deiner Aufsicht Angeln und drillen. Landen und Fisch versorgen musst du dann.
Ab 10-14 ist der Jugendfischereischein nötig und ab 14 muss man die Prüfung machen.
 

Rannebert

coin operated boy
Ich behaupte mal, dass es da auch bundeslandabhängige Unterschiede geben wird.
 

polakgd

Member
Ja. So hab ich das auch hehört. Danke für die Bestätigung.
 

polakgd

Member
Ich komm aus NRW
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Ich behaupte mal, dass es da auch bundeslandabhängige Unterschiede geben wird.
Hat der Kollege ja in seinem Profil stehen. Wenn's natürlich woanders hingeht, unbedingt informieren.
Was du eh noch machen solltest. Garantiere keine 100%ige Richtigkeit meines Beitrags.
 

Rannebert

coin operated boy
Hat der Kollege ja in seinem Profil stehen. Wenn's natürlich woanders hingeht, unbedingt informieren.
Was du eh noch machen solltest. Garantiere keine 100%ige Richtigkeit meines Beitrags.

Ja, das stimmt. Zugegebenermassen bin ich aber viel zu faul mich erst einmal durch nicht direkt und offen ersichtliche Backgroundinformationen zu wühlen, um dann auf eine Frage antworten zu können. Und ich vermute, ich bin nicht der einzige, der so denkt! :speechless2

Aber da wir das geklärt hätten, vom Fischereirecht in NRW hab ich schon sehr wenig Ahnung.
 

Peter_Piper

Well-Known Member
Hallo,
in NRW dürfen Kinder zw. 8?-10 Jahren in Beisein eines Erwachsenen, welcher den Angelschein und auch eine Angelerlaubnis für das entsprechende Gewässer hat, angeln . Was die Kinder nicht dürfen, ist meines Wissens, das anködern und das Abhaken und waidgerechte töten des Fisches. I.d.R. sin zwei Ruten erlaubt. D.h. der Erwachsene darf mit einer Rute und das Kind darf ebenfalls mit einer Rute angeln, Ggf. muss für das Kind zusätzlich für das entsprechende Gewässer noch eine Angelerlaubmis gelöst werden. Leider habe ich die offizielle PM, bzw. die Verordnung gerade nicht griffbereit, sonst hätte ich sie noch mit reingestellt. Ab dem 10.ten Lebensjahr kann man einen Jugendfischereischein beantragen. Siehe hier!
 
Zuletzt bearbeitet:

Nemo

Heckbremser
In NRW können Deine Kinder unter 10 Jahren bei dir "mitangeln", also im Rahmen deines Erlaubnisscheins alle Tätigkeiten durchführen wie z.B. Angel auswerfen, halten und Fische drillen, Keschern, außer Abhaken, Betäuben und Töten. Das musst du dann übernehmen
 

Peter_Piper

Well-Known Member
sorry @Nemo, aber meines Wissens ist das Keschern auch schon nicht mehr zulässig. Ansonsten sind wir uns d'accord.
 

Nemo

Heckbremser
sorry @Nemo, aber meines Wissens ist das Keschern auch schon nicht mehr zulässig. Ansonsten sind wir uns d'accord.

Hallo Peter,
danke für den Link zum Erlass, habe ihn gerade auch herausgesucht :)
Der Erlass benennt als tierschutzrelevante Vorgänge speziell das Abhaken und Töten, was nicht durch die Kinder durchgeführt werden darf.

Alles andere ist damit grundsätzlich erlaubt, soweit das Kind den Vorgang beherrschen kann. Das Keschern, Drillen etc. ist daher erlaubt, wenn das Kind es ordentlich durchführt.
Negativbeispiel: Ein Dreijähriger, der z.B. mit dem Kescher von oben mehrfach auf den im Wasser befindlichen Fisch einschlägt, beherrscht den Vorgang nicht, das wäre dann nicht zulässig.

Eine altersmäßige Untergrenze (8?) gibt es ebenfalls nicht, wie zuvor erwähnt (und im Erlass beschrieben) muss das Kind die jeweilige Tätigkeit beherrschen können.

€: das ist natürlich nur meine laienhafte Meinung, aber ich finde die Rechtslage ziemlich eindeutig.

Noch etwas:
... Was die Kinder nicht dürfen, ist meines Wissens, das anködern und das Abhaken und waidgerechte töten des Fisches.

Das Anködern sollte meiner Meinung nach ebenfalls unproblematisch sein, da m.E. nicht tierschutzrelevant.
Lebende Köderfische sind bei uns nicht erlaubt, daher bleiben ohnehin nur Wirbellose oder tote/künstliche Köder übrig.

Wer sich trotzdem um die Würmer Sorgen macht, dem sei eine entsprechende Recherche im Netz empfohlen, z.B. unter dem Stichwort "zerhackter Wurm fühlt sich wohl".
Dies - und den Unterschied z.B. zu den Säugetieren - kann man den Kindern dabei direkt erklären.
 
Zuletzt bearbeitet:

Peter_Piper

Well-Known Member
Hallo @Nemo, danke für deine Sicht/Auffassung der Dinge. Wollte auch nicht klugschexxen. Das mit dem Kescher hatte ich irgendwie noch im Hinterkopf. Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass es ein Mindestalter gibt, aber sei's drum. Es gibt aber noch einen weiteren speziellen Erlass dazu, in dem alles expizit aufgeführt ist. Leider finde ich diesen nicht mehr. Ich denke aber, das wir @polakgd bezüglich seiner Frage helfen konnten, und dies ist ja das wichtigste! thumbsup
In diesem Sinne, schönes Wochenende! ;)
 

Nemo

Heckbremser
Hallo @Nemo, danke für deine Sicht/Auffassung der Dinge. Wollte auch nicht klugschexxen. Das mit dem Kescher hatte ich irgendwie noch im Hinterkopf. Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass es ein Mindestalter gibt, aber sei's drum. Es gibt aber noch einen weiteren speziellen Erlass dazu, in dem alles expizit aufgeführt ist. Leider finde ich diesen nicht mehr. Ich denke aber, das wir @polakgd bezüglich seiner Frage helfen konnten, und dies ist ja das wichtigste! thumbsup
In diesem Sinne, schönes Wochenende! ;)
smile01 Quatsch, wenn, dann hab ich hier den Klugschieter gegeben;)
Ich habe noch mal recherchiert, finde aber keinen jüngeren Erlass. Falls so etwas auftaucht, wäre ich auch sehr daran interessiert, möchte ja keinen Unsinn erzählen!
Schönes Wochenende!
 

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
Die Frage ist auch, wie weit möchtest du fahren?
In angrenzenden Niedersachsen könntest du auch in vielen Anlagen/Forellenseen mit Kindern angeln.
Einfach (und meist nicht weiter) geht es sogar in den Niederlanden. Wenn du dir einen VISpas (ungefähr 35€ im Jahr) holst, darfst du deine (und andere) Kids bis 13 Jahre "umsonst" mitnehmen. Diese dürfen dann zwar keine Fische entnehmen und du müsstest auf diese aufpassen. Aber letzteres ist selbstverständlich und ersteres gerne gesehen.
 
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