AW: Angeln in Lemgo an der Bega!
Zur allgemeinen Information schreibe ich hier mal den literarischen Inhalt der Gastkarte ab:
Teilstücke: Lemgo ab Campingplatz 200m unterhalb der Straßenbrücke Pagenhelle bis zur Langenbrücker Mühle/Breite Straße vom 1.1. bis 31.12. und Langenbrücker Mühle abwärts bis Stau Neue Mühle, Heutorstraße vom 16.4. bis 19.10.
Gerät: 2 Ruten, davon nur eine Raubfischangel mit toten Köderfisch. Erst ab dem 1. Juli darf mit toten Köderfisch geangelt werden. Beim Fischen mit künstlichen Ködern ist nur eine Rute erlaubt.
Im Übrigen hat der Angler das Angeln waidgerecht und im Rahmen des Landesfischereigesetzes NRW und der dazu ergangenen Verordnungen zu betreiben. Ebenfalls sind die Bestimmungen des Natur-, Landschafts- und Tierschutzes zu beachten. Lebender Köderfisch ist generell verboten. Drillinge und Zwillinge sind verboten, ausgenommen beim Angeln mit künstlichen Köder. Pro Rute ist nur 1 Haken erlaubt. Der Setzkescher ist lt. Tierschutzgesetz nicht erlaubt.
Mindestmaße: Hecht, Zander und Aal 50cm, Karpfen 38cm, Schleie 28cm, Salmoniden/Forellen 28cm, Äsche 30cm, ansonsten gesetzliche Mindestmaße.
Schonzeiten: Für Hecht und Zander 1. Januar bis 30. Juni einschl., ansonsten gesetzliche Schonzeiten.
Fangbegrenzungen: Pro Tag dürfen nur 3 Edelfische mitgenommen werden, hierunter jedoch nur 1 Karpfen und 1 Raubfisch (Hecht oder Zander). Für Aal gilt keine Fangbegrenzung. Wenn 1 Raubfisch (Hecht oder Zander) mitgenommen werden soll, darf nicht mehr auf Raubfisch geangelt werden. Grundsätzlich müssen Fische während der Laichzeit geschont werden. Fische der roten Liste dürfen nicht entnommen werden. Untermaßige Fische müssen sofort zurückgesetzt werden! Uferbetretungsrecht hat nur der Angler ohne Begleitung. Die Angelplätze sind sauber zu halten. Personen, die außerhalb der genannten Gewässer oder während der Schonzeit fischen, verlieren ihren Erlaubnisschein und müssen mit einer Anzeige rechnen. Für von ihm verursachte Schäden haftet der Angler selbst. Das Parken und Zelten, sowie offenes Feuer an den Begaufern ist verboten.