AW: Angeln in Oldenburg (Oldb)
Blöder Sache, aber auf die Aussage vom Vorstand, es sei weiterhin möglich mit den alten Marken zu fischen, die könnte kritisch sein.
Der BVO hatte es früher ja auch so das die Marken bis zur ersten Markenausgabe (normal März) gültig waren. Nachdem dann die Wasserschutzpolizei zwei Angler vor Gericht gezerrt hat weil die deshalb im Feb. noch eine Marke vom Vorjahr hatten (und obwohl der Verein schon gesagt hatte das die Marke gültig ist bis zur nächsten Ausgabe, die da noch ein paar Wochen hin war) musste es dort geändert werden. Das Gericht hat die Anklage zwar (wegen Geringfügigkeit glaube ich, weil eben selbst der Verein sagte so wird es immer gemacht) fallen lassen, aber es hat auch deutlich gemacht das die Marke für das Geschäftsjahr zählt und damit am 31.12 endet, EGAL was der Vorstand sagt. Deshalb gibt es die Marken seit dem im BVO immer schon Ende des Jahres/Anfang des Jahres.
Von daher stelle ich mir die Frage ob diese Sache rechtlich ok ist. Aber ich gehe auch davon aus das es in Oldenburg nicht so übereifrige Leute gibt. Und auch beim BVO gab es diese Praxis, Marke bis zur ersten Ausgabe gültig, Jahrzehnte, bevor durch diesen Zwischenfall das geändert werden musste weil es rechtlich nicht haltbar war.
Das nur als Anmerkung, da sollte der Vorstand evt. mal prüfen lassen ob es rechtlich Probleme geben könnte. Auch wenn es am Ende keine Strafe gab, mussten die zwei Angler ja während der langen Prozessdauer auf ihre Stippausrüstung verzichten, denn das wurde als Beweismaterial mitgenommen....