schirmchen
Member
Hallo,
ich gehe oft mit meinem Sohn angeln (NRW und Hessen). Er ist vor kurzer Zeit 10 Jahre alt geworden und ich habe ihm bei der Gemeinde einen Jugenfischereischein besorgt.
Wie ist die Rechtslage:
Wir fahren z.B. zum Möhne- oder Edersee und kaufen dort eine Tageskarte.
Muss ich für meinen Sohn dann auch eine haben?
Wir angeln vom Ufer aus mit zwei Handangeln, dies idn auch mit einer Tageskarte erlaubt. Mein Sohn wirft auch ab und zu mal aus und evtl. drillt er auch mal.
Und falls wir dafür wirklich zwei Tageskarten haben müssen: Dürfen wir dann vier Angeln benutzen, obwohl mein Sohn dann sein beiden Angeln eigentlich gar nicht "voll bedienen" darf (z.B. Fische anlanden?).
Danke für eure Tipps.
Martin
ich gehe oft mit meinem Sohn angeln (NRW und Hessen). Er ist vor kurzer Zeit 10 Jahre alt geworden und ich habe ihm bei der Gemeinde einen Jugenfischereischein besorgt.
Wie ist die Rechtslage:
Wir fahren z.B. zum Möhne- oder Edersee und kaufen dort eine Tageskarte.
Muss ich für meinen Sohn dann auch eine haben?
Wir angeln vom Ufer aus mit zwei Handangeln, dies idn auch mit einer Tageskarte erlaubt. Mein Sohn wirft auch ab und zu mal aus und evtl. drillt er auch mal.
Und falls wir dafür wirklich zwei Tageskarten haben müssen: Dürfen wir dann vier Angeln benutzen, obwohl mein Sohn dann sein beiden Angeln eigentlich gar nicht "voll bedienen" darf (z.B. Fische anlanden?).
Danke für eure Tipps.
Martin