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Der Kreisverband Lübecker Sportfischer e.V. warnt vor der Verwendung künstlicher Lichtquellen in der Nähe des Köders.
Angeln mit künstlichen Lichtquellen ist in verboten (Beispielbild)
Zu diesen verbotenen Lichtquellen gehören auch selbstleuchtende Vorfächer und Blinkköder, warnt der Kreisverbandsvorsitzende Andreas Weber. Dies sei auch durch den § 31 im Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein geregelt.
Das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, machte deutlich, dass blinkende Köder und im Bereich der Angelhaken angebrachte Lichtquellen wie Knicklichter, eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Der Kreisverband Lübecker Sportfischer e.V. warnt deshalb vorsorglich seine Mitglieder, da etliche Angler die im Handel kaufbaren leuchtenden Köder und Vorfächer aeinsetzen.
Nach § 46 des Landesfischereigesetzes in Schleswig-Holstein können solche Verstöße sogar mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Quelle: https://www.hl-live.de/amptext.php?...AVMZu-qZpV_TGT55ykksAxeIrm2Z0a0sP7652HQMiFU-c
Der Kreisverband Lübecker Sportfischer e.V. warnt vor der Verwendung künstlicher Lichtquellen in der Nähe des Köders.
Angeln mit künstlichen Lichtquellen ist in verboten (Beispielbild)
Zu diesen verbotenen Lichtquellen gehören auch selbstleuchtende Vorfächer und Blinkköder, warnt der Kreisverbandsvorsitzende Andreas Weber. Dies sei auch durch den § 31 im Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein geregelt.
Das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, machte deutlich, dass blinkende Köder und im Bereich der Angelhaken angebrachte Lichtquellen wie Knicklichter, eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Der Kreisverband Lübecker Sportfischer e.V. warnt deshalb vorsorglich seine Mitglieder, da etliche Angler die im Handel kaufbaren leuchtenden Köder und Vorfächer aeinsetzen.
Nach § 46 des Landesfischereigesetzes in Schleswig-Holstein können solche Verstöße sogar mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Quelle: https://www.hl-live.de/amptext.php?...AVMZu-qZpV_TGT55ykksAxeIrm2Z0a0sP7652HQMiFU-c